
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes schreibt vor, dass die Abgase von Kleinfeuerungsanlagen regelmäßig gemessen werden müssen. Dieser Beitrag erklärt die Pflicht, die Häufigkeit und die Kosten der Abgasmessung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Abgasmessung ist nach der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung Pflicht.
- Sie muss durch den Schornsteinfeger durchgeführt werden.
- Die Häufigkeit hängt von Brennstoff und Alter der Anlage ab.
- Gas-Brennwertheizungen sind von der Pflicht befreit.
- Die Kosten liegen je nach Anlage grob zwischen 40 und 70 Euro.
Die Erste Bundesimmissionsschutzverordnung unterscheidet zwischen den Brennstoffen Gas, Öl und Festbrennstoff. Auch das Alter der Feuerungsanlage spielt für die Häufigkeit der Messung eine Rolle. Die Abgasmessung muss zwingend durch den Schornsteinfeger erfolgen.
Häufigkeit der Abgasmessung
Für die Häufigkeit gilt der 22. März 2010 als Stichtag. Ältere Öl-, Ölbrennwert- und Gasheizungen müssen alle zwei Jahre kontrolliert werden, jüngere Anlagen der entsprechenden Typen alle drei Jahre. Festbrennstoffkessel jeden Alters müssen etwa alle drei Jahre zur Abgasmessung. Gas-Brennwertheizungen sind von dieser Pflicht befreit, können aber auf Wunsch ebenfalls kontrolliert werden. Sie müssen sich nicht selbst um den Termin kümmern, da die zuständige Stelle Sie in der Regel rechtzeitig vor dem anstehenden Termin benachrichtigt. In dringenden Fällen können Sie um einen Alternativtermin bitten.
Grenzwerte für Schadstoffe
Jede Messung hat zwei Aufgaben. Zum einen prüft sie, ob die Schadstoffemissionen zu hoch sind, insbesondere der Anteil an Kohlenmonoxid im Abgas und bei Ölheizungen die Rußzahl. Der Kohlenmonoxidgehalt wird in ppm, also Teilen je Million, angegeben. Wird der geltende Grenzwert überschritten, muss die Anlage außer Betrieb genommen werden, bis der Mangel behoben ist. Die Rußzahl betrifft nur Ölheizungen und beschreibt den Anteil an unverbranntem Kohlenstoff. Für ältere Anlagen gelten dabei höhere zulässige Werte als für neuere, und es dürfen keine unverbrannten Ölreste in den Filtern zu finden sein.
Grenzwerte für Abgasverluste
Zum anderen geht es um die Abgasverluste: Gemessen an der Nennwärmeleistung dürfen die Anlagen nicht zu viel Wärme über das Abgas verlieren. Dabei gelten gestaffelte Grenzwerte, die mit steigender Nennleistung sinken: Für kleinere Anlagen ist ein etwas höherer Abgasverlust zulässig als für große. Eine moderne Heizung ist deshalb oft ein Brennwertgerät, das den Brennstoff besonders effizient ausnutzt und die im Abgas enthaltene Wärme zurückgewinnt. Für die Messung selbst kommen geeignete Messgeräte zum Einsatz, etwa von spezialisierten Herstellern wie Testo.
Kosten der Abgasmessung
Die Kosten hängen von der Art der Heizung ab. Am höchsten liegen sie bei einem Biomassekessel wie einer Holzheizung mit grob 70 Euro. Für Öl- und Gasheizungen ohne Brennwerttechnik sind grob 50 Euro zu veranschlagen, für Öl- und Gas-Brennwertheizungen grob 40 Euro. Da es regionale Unterschiede geben kann, lohnt sich im Zweifel eine Nachfrage beim zuständigen Schornsteinfeger.
Bedeutung der Abgasmessung
Die Abgasmessung dient sowohl dem Umweltschutz als auch der Sicherheit und Effizienz Ihrer Heizung. Zu hohe Schadstoffwerte belasten die Umwelt und können auf eine ineffiziente oder fehlerhafte Verbrennung hindeuten, während hohe Abgasverluste bedeuten, dass ein Teil der eingesetzten Energie ungenutzt über den Schornstein entweicht. Fällt die Messung negativ aus, sollten Sie den Mangel zeitnah durch einen Heizungsfachmann beheben lassen, um einen sicheren und sparsamen Betrieb sicherzustellen. Eine regelmäßig gewartete Anlage besteht die Abgasmessung in der Regel problemlos, weshalb sich die Kombination aus Wartung durch den Fachbetrieb und Messung durch den Schornsteinfeger auszahlt.
Unterschied zur Feuerstättenschau
Die Abgasmessung ist nicht mit der Feuerstättenschau zu verwechseln. Während die Abgasmessung die Emissionswerte und den Abgasverlust der Feuerung prüft, kontrolliert die Feuerstättenschau die allgemeine Betriebssicherheit der Anlage, etwa die Abgaswege und die Brandsicherheit. Beide Aufgaben werden vom Schornsteinfeger wahrgenommen, verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Für Sie als Betreiber bedeutet das, dass der Schornsteinfeger in bestimmten Abständen aus verschiedenen Gründen zu Ihnen kommt. Es empfiehlt sich, die Termine im Blick zu behalten und die Art Ihrer Heizung stets korrekt anzugeben, damit die richtigen Intervalle angesetzt werden.
Wer eine moderne Brennwertheizung besitzt, profitiert nicht nur von der Befreiung von der Emissionsmessung bei Gasgeräten, sondern auch von einem generell emissionsarmen und effizienten Betrieb. Die Investition in ein modernes Gerät zahlt sich somit auch bei den wiederkehrenden Kosten und Kontrollen aus. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem Schornsteinfeger genau erklären, welche Messungen und Kontrollen bei Ihrer Anlage in welchen Abständen fällig sind.
Zusammengefasst ist die Abgasmessung eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle, die der Schornsteinfeger in vom Brennstoff und Alter der Anlage abhängigen Intervallen durchführt. Sie stellt sicher, dass Ihre Heizung die Schadstoff- und Abgasverlustgrenzwerte einhält, und dient damit dem Umweltschutz sowie der Sicherheit und Effizienz. Mit einer modernen Brennwertheizung und regelmäßiger Wartung durch einen Fachbetrieb bestehen Sie die Messung in der Regel problemlos.
Behalten Sie die anstehenden Termine im Blick und informieren Sie den Schornsteinfeger stets über die genaue Art Ihrer Heizung, damit die korrekten Intervalle angesetzt werden. So kommen Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht nach und stellen sicher, dass Ihre Anlage sicher betrieben wird.
Eine regelmäßig gewartete Heizung besteht die Abgasmessung in aller Regel ohne Beanstandung, weshalb sich die Kombination aus fachgerechter Wartung und Messung durch den Schornsteinfeger doppelt auszahlt.
