AbgaswegeprüfungIm Zuge einer Abgaswegeüberprüfung wird die Verbrennungsqualität der jeweiligen Anlage kontrolliert. Solche Überprüfungen müssen in aller Regelmäßigkeit durchgeführt werden, wie die sogenannte „Kehr- und Überprüfungsordnung“ (kurz: KÜO) vorgibt. Die Vorgabe sollten Sie nicht als lästig empfinden, denn durch eine Abgaswegeüberprüfung können Sie die Effizienz Ihrer Anlage nachhaltig steigern und damit bares Geld sparen, aber auch den einwandfreien Zustand der Anlage selbst erhalten.

Wann und durch wen ist eine Abgasüberprüfung notwendig?

Bei der Überprüfung können verschiedene Defizite Ihrer Anlage oder des Schornsteins ans Tageslicht kommen. Eine falsch eingestellte Heizung lässt sich damit ebenso identifizieren, wie angestauter Ruß im Schornstein – den im Gegenzug der Schornsteinfeger entfernen muss. Beides geht nicht nur zu Lasten der Heizungsanlageneffizienz und schadet damit Ihrem Geldbeutel, speziell eine Rußansammlung kann zur imminenten Gesundheitsgefahr für alle Bewohner im Haus beziehungsweise Haushalt avancieren. Entzündet sich der Ruß durch die Abgase, setzt er giftiges Kohlenmonoxid frei, das in die Innenräume dringen könnte.

Die eingangs erwähnte Kehr- und Überprüfungsordnung schreibt die regelmäßige Abgaswegeüberprüfung für diese Anlagen vor:

– Abgasanlagen
– Heizgaswege
– Verbrennungsluft- und Räucheranlagen
– Abluftanlagen

Zusätzlich muss der Fachmann bei Blockheizkraftwerken, Wärmepumpen und Feuerstätten, die flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwenden, den Kohlenmonoxidanteil im Abgas erfassen und dokumentieren. Die Verordnung KÜO gilt seit dem Jahr 2010 ohne Ausnahmen bundesweit und ersetzte damit die bis dato geltenden, separaten Regelungen der Länder.

Wie oft ist eine Abgaswegeüberprüfung durchzuführen?

Das ist abhängig von Ihrer installierten Heizungsanlage, der Zeitraum beziffert sich entweder auf zwei oder drei Jahre, teilweise ist eine Prüfung sogar jährlich notwendig. Sie stehen in der Pflicht, dieses Intervall eigenständig einzuhalten, müssen die Abgaswegeüberprüfung also aufforderungslos bei einem dafür zuständigen Fachbetrieb beauftragen.

Jedes Jahr erfolgt die Überprüfung bei diesen Anlagen:

  •  Gas-Heizgeräte, die keinen selbstkalibrierenden Brenner haben
  •  Öl-Niedertemperatur- sowie Öl-Standard-Kessel, die nicht mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden

Alle zwei Jahre findet die Überprüfung bei diesen Anlagen statt:

  • Öl-Brennwertheizungen, die mit einem schwefelarmen Heizöl befeuert werden
  • Gas-Heizgeräte mit einer nicht von der Raumluft abhängigen Betriebsweise
  • Öl-Niedertemperatur- und Öl-Standard-Kessel, die nicht im Zusammenspiel mit der Raumluft arbeiten, aber schwefelarm betrieben werden

Der längste gesetzlich vorgeschriebene Turnus, also alle drei Jahre, greift nur bei Gas-Brennwertheizungen, die einerseits unabhängig von der Raumluft in Betrieb genommen werden und außerdem selbstkalibrierende Brenner verbaut haben. Eine individuelle Regelung greift bei Feuerstätten mit festen Brennstoffen. Wie oft eine Abgaswegeüberprüfung notwendig wird, ist von der Nutzung abhängig. Verwenden Sie die Feuerstätte sehr häufig, sollten Sie sie jährlich prüfen lassen, wenn Sie sie nur sporadisch nutzen, alle drei Jahre. Spätestens dann wird es aber Zeit.

Ablauf und Kosten der professionellen Abgaswegeüberprüfung

Die Überprüfung erfolgt durch den Schornsteinfeger. Der prüft zunächst den äußeren Zustand, anschließend nimmt er die Anlage in Betrieb, verschließt vorher aber alle Türen und Fenster. Nun kontrolliert er die Verbrennungsluftversorgung dahingehend, ob alle Lüftungsöffnungen einwandfrei funktionieren. Außerdem schaut er sich das Verbindungsstück, das den Kessel und den Schornstein miteinander sowie beides mit der Abgasleitung verbindet, aus der Nähe an.

Er prüft zuletzt die Heizung selbst, sowohl auf deren thermischen Zustand als auch mögliche Schäden durch Korrosion. Einzelne Komponenten, wie die Abgasklappen, werden ebenfalls überprüft. Sofern er sichergehen kann, dass alle Komponenten prinzipiell erst einmal funktionieren, nimmt er die Anlage in Betrieb und prüft die Abgase mit speziellen Messgeräten. Nach Abschluss seiner Arbeit stellt er den Zustand der Anlage wieder her und überträgt alle seine Erkenntnisse in ein Protokoll. Tauchten hierbei Mängel auf, müssen Sie diese zeitnah beseitigen.

Die Kosten für solch eine Überprüfung bewegen sich im Regelfall zwischen 50 und 100 Euro.