Bafa Förderung Wärmepumpe

Befassen Sie sich aktuell mit dem Thema „Heizen mit erneuerbaren Energien“? Dieser Beitrag gibt ihnen einen Überblick über die Förderungsmöglichkeiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es unterstützt Sie seit dem 2. Januar 2020 beim Einbau von Heizanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Förderung von Wärmepumpen.

BAFA – staatliche Förderung für effiziente Gebäude

Mit der Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ hat der Gesetzgeber seine staatlichen Fördermaßnahmen für energetische Sanierungen im Sinne der Vereinfachung neu strukturiert. Es sollen gezielte Anreize geschaffen werden, um den Energiebedarf für die Gebäude-Bausubstanz in Deutschland zu reduzieren. Von dieser Förderung können Sie profitieren. Gleichzeitig tragen Sie mit Ihrem Energie-Sanierungsprojekt dazu bei, die ehrgeizigen Klimaschutz-Ziele der Bundesrepublik zu erreichen.

Förderprojekt Wärmepumpe

Planen Sie die Investition und Installation einer Wärmepumpe für Ihr Einfamilienhaus? In diesem Falle haben Sie die Auswahl unter folgenden Wärmequellen:

Luft
Erdwärme
-Grundwasser

Als Daumenwert für den Einsatz einer Wärmepumpe für das Einfamilienhaus gilt eine Leistung von zirka 15 Kilowatt (kW). Bezieht sich Ihre Planung auf ein Neubau-Projekt? Im Falle der Ausrüstung eines Neubaus mit Luft-Wasser-Wärmepumpe bestehen kombinierte Fördermöglichkeiten. Neben einem nicht zurück zu zahlenden Zuschuss bis zur Höhe von 30.000 Euro besteht die Möglichkeit zur Gewährung eines Darlehens bis maximal 120.000 Euro.

Fördermodelle für die Wärmepumpe

Die BAFA-Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpe oder Sole-Wasser-Wärmepumpe sind ein integraler Baustein der zum Januar 2021 neu konzipierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dieses Programm mit dem Ziel des Einstiegs in saubere Energie-Technologien greift Ihnen bei Ihrem Projekt hilfreich unter die Arme. Für Ihre Finanzierungsplanung ist von Bedeutung, dass die staatliche Finanzierung auf Zuschüssen beruht, die nicht zurück gezahlt werden müssen.

Eine Grundvoraussetzung für die Zuteilung von Fördermitteln ist die Nutzung der Wärmepumpe für mindestens einen der folgenden Verwendungszwecke:

+Warmwasser-Aufbereitung
+Raumheizung von Gebäuden.
+Luft-Wasser-Wärmepumpen werden vom BAFA mit 35 Prozent der Kosten von maximal 60.000 Euro gefördert. Ein Beispiel: Liegen Ihre Investitionskosten bei 10.000 Euro, so beträgt der BAFA Zuschuss 3.500 Euro. Dieser Anteil steigt um weitere 10 Prozentpunkte auf 45 Prozent, wenn Sie mit Ihrem Erneuerungsprojekt eine bestehende Ölheizung ersetzen. In diesem Fall beträgt der Zuschuss bei einer Investitionshöhe von 10.000 Euro insgesamt 4.500 Euro.

Besondere Voraussetzungen bei Ausführung mit Erdsonden

Basiert Ihr Energiekonzept auf der Ausrüstung mit Erdsonden, so gelten besondere Anforderungen:

+Die Durchführung einer Erdsonden-Bohrung muss durch eine zertifizierte Bohrfirma erfolgen. Die Qualitätsanforderungen sind in der technischen Regel „DVGW W 120-2“ definiert.
+Der Gesetzgeber fordert von Ihnen den Nachweis über den Abschluss einer sogenannten „verschuldungsunabhängigen Versicherung zur Abdeckung bohrungsbedingter Sachschäden“.
+Mit diesen Voraussetzungen zur Förderung soll das Risiko von Schäden minimiert werden. Für die Schaden-Regulierung infolge der Bohrung ist die vertraglich verpflichtete Versicherung in der Pflicht.

Antrag auf BAFA Fördermittel

Ihren Antrag auf Fördermittel aus dem Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellen Sie bitte stets vor Aufnahme Ihrer Baumaßnahme. Beachten Sie dabei, dass bereits der Vertragsabschuss mit einem ausführenden Unternehmen als Beginn der Baumaßnahme gilt. Ihre vorbereitenden Planungen sind von diesem Punkt nicht betroffen. Von Bedeutung für Ihren Antrag ist die Frage nach den förderfähigen Investitionskosten Ihres Projekts. Als förderfähig definiert der Gesetzgeber die Kosten für die Anschaffung des Wärmeerzeugers sowie die damit zusammen hängenden Kosten für Installation und Inbetriebnahme. Darüber hinaus sind Ihre Aufwendungen für notwendige Umfeld-Maßnahmen förderfähig.

Mit der Bewilligung der Fördermittel tritt der sogenannte Bewilligungszeitraum in Kraft. Er beträgt 24 Monate. Innerhalb dieses Zeitraums sind die behördlich bewilligten Umbaumaßnahmen vorzunehmen. Eine weitere Verlängerung der Bewilligung um weitere 24 Monate ist auf Wunsch möglich. Ihre Anträge sind ausschließlich auf dem Online-Weg zu stellen. Mit der Auszahlung der Fördermittel dürfen Sie erfahrungsgemäß innerhalb einer Zeitspanne von zirka zwei Monaten rechnen.