BEG Förderung für Heizung und Gebäude

Die Kosten für die energetische Sanierung eines Wohngebäudes erreichen schnell hohe Beträge. Nicht alle Eigentümer sind in der Lage, diese Kosten zu stemmen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, ins Leben gerufen.

Die Fördermittel unterstützen verschiedene Einzelmaßnahmen im Bereich der energetischen Sanierung. Hier gibt der Gesetzgeber Standards vor. Sofern diese erreicht werden, ist die Beantragung von Fördermitteln möglich. Außerdem sind die Fördermittel ausschließlich für selbst genutzten Wohnraum verfügbar.

Zum 1. Januar 2024 wurde die BEG Förderung zusammen mit dem Inkrafttreten des neuen Heizungsgesetzes überarbeitet. Das Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2030. Zukünftig gelten angepasste Regeln, und das Programm wurde neu gestaltet. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Fördermittel, welche Einzelmaßnahmen die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt und was es dabei zu beachten gilt.

Die Teilbereiche der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die BEG Förderung verteilt sich auf verschiedene Maßnahmen. Diese stehen alle im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Die 5 Teilbereiche, für die Fördermittel zur Verfügung stehen, sind:

  • Gebäudehülle
  • Wärmeerzeuger
  • Anlagentechnik
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

In jedem Bereich ist es möglich, Anträge für eine selbst genutzte Wohnimmobilie zu stellen. Die Grenze der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 Euro pro Kalenderjahr. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von den individuellen Umbauten sowie den Rahmenbedingungen ab.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Wärmedämmung der Außenwand bei einem Einfamilienhaus

Im Bereich der Gebäudehülle sind über die Bundesförderung für effiziente Gebäude Mittel für Investition in die Energieeffizienz der Immobilie erhältlich. Das betrifft zum Beispiel Einzelmaßnahmen im Rahmen der nachträglichen Dämmung. Hierzu zählen die Außenwände, Dachflächen sowie die Geschossdecken und Bodenflächen. Auch sind Fördermittel für die Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden verfügbar.

Weiterhin können Immobilieneigentümer Fördermittel für Fenster und Außentüren sowie Tore beantragen. Hierbei deckt die BEG Förderung sowohl die Sanierung als auch den Austausch sowie den erstmaligen Einbau ab. Ebenfalls sind Fördermittel für den Einbau oder den Ersatz von außen liegenden Sonnenschutzeinrichtungen verfügbar. Dies umfasst Maßnahmen, die für einen sommerlichen Wärmeschutz sorgen.

Die Grundförderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt 15 Prozent. Diese bezieht sich immer auf die Gesamtkosten pro Einzelmaßnahme und Wohneinheit. Die BEG Förderung kann sich um weitere 5 Prozent erhöhen, wenn ein individueller Sanierungsplan mit einem qualifizierten Fachberater erstellt wurde.

BEG Förderung für Anlagen zur Wärmeerzeugung

Unter diesem Punkt sind alle Förderungen von Heizungsanlagen zusammengefasst. Für Besitzer von Wohngebäuden ist diese Förderung besonders interessant, denn die Heizungssanierung betrifft viele Immobilien und ist sehr kostspielig. Der Zuschuss ist bei 70 Prozent der Gesamtkosten gedeckelt und beträgt maximal 21.000 Euro. Bei Heizungsanlagen mit Biomasse sind zusätzlich 2.500 Euro Förderung als Bonus möglich.

Heizungsbauer weist Eigentümer in eine neue Wärmepumpe ein

Die Basisförderung für Heizungsanlagen beträgt 30 Prozent und kann für Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Heizungsanlagen mit Biomasse sowie beim Anschluss an ein Fernwärme- oder Gebäudewärmenetz beantragt werden. Bei Wärmepumpenheizungen ist ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent möglich, sofern als Wärmequelle das Erdreich, Wasser oder Abwasser zum Einsatz kommen und das System ein natürliches Kältemittel nutzt.

Die Bundesregierung hat bei der BEG EM Förderung für Heizungsanlagen einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent ausgelobt. Dieser lässt sich beantragen, wenn der Wechsel von einer Öl-, Gas- oder Kohleheizung sowie beim Austausch einer Nachtspeicherheizung auf eine der geförderten Heizungstechnologien erfolgt. Ab 2028 reduziert sich dieser Geschwindigkeitsbonus jedoch alle 2 Jahre um 3 Prozent.

Weitere 30 Prozent können Haushalte mit geringerem Einkommen erhalten. Dieser Einkommensbonus ist für Wohnungseigentümer erhältlich, bei denen das jährliche zu versteuernde Einkommen unterhalb von 40.000 Euro liegt. Ein Überblick über die Fördermittel für Heizungsanlagen:

Grundförderung Zusätzlicher Bonus Geschwindigkeitsbonus Einkommensbonus Maximale Förderung kombiniert
Wärmepumpe 30 % 5 % 20 % bis 2028 30 % bei max. 40.000 € Einkommen 70 % / 21.000 €
Biomasseheizung 30 % 2.500 € 20 % bis 2028 30 % bei max. 40.000 € Einkommen 70 % / 23.500 €
Solarthermie 30 % 20 % bis 2028 30 % bei max. 40.000 € Einkommen 70 % / 21.000 €
Fernwärmeanschluss 30 % 20 % bis 2028 30 % bei max. 40.000 € Einkommen 70 % / 21.000 €

BEG Förderung für die Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung

Die beiden Förderungen der Anlagentechnik und Heizungsoptimierung fokussieren sich auf die Optimierung sowie Verbesserung von Technik in diesen Bereichen. Dazu zählen Lösungen für die Wärmerückgewinnung oder Heizungspumpen. Ausgenommen sind direkte Investitionen in die Heizung, die über das eigene Förderprogramm abgedeckt sind.

Heizungsbaue überprüft und optimiert Heizung

Bei der Heizungsoptimierung unterstützt die BEG Förderung Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage oder den Austausch von ineffizienten Heizungspumpen. Voraussetzung ist ein wassergeführtes Heizsystem sowie ein Nachweis, dass dieses mindestens 2 Jahre alt ist. Ebenfalls fördert das Programm die nachträgliche Dämmung von Rohrleitungen oder Optimierungen an einer vorhandenen Wärmepumpe.

Die BEG EM Förderung für die Anlagentechnik umfasst die Installation von technischen Anlagen für die Wärme- oder Kälterückgewinnung in Wohnräumen sowie den Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik nach DIN V 18599-11 für die Gebäudeautomatisierung. Auch für die Nachrüstung von energieeffizienten Beleuchtungssystemen im Innenbereich kann diese Förderung beantragt werden.

Bei beiden Programmen beträgt die Grundförderung 15 Prozent. Weitere 5 Prozent sind wieder mit einem individuellen Sanierungsplan möglich, der von einem qualifizierten Fachberater erstellt wurde. Zu beachten ist das Mindestinvestitionsvolumen. Dieses liegt bei 300 Euro.

Förderung der Fachplanung und Baubegleitung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude übernimmt auch Kosten, die durch die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) entstehen. Solche Experten erstellen einen Sanierungsplan für die anderen Einzelmaßnahmen. Somit sind Förderungen in diesem Bereich nur im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen der Richtlinie möglich.

Für bestimmte BEG Förderungen ist ein Energieeffizienz-Experte verpflichtend erforderlich. Dies geht aus den jeweiligen Anträgen hervor, die ein solcher Experte bestätigen muss. Eine Liste der befähigten Energieeffizienz-Experten hat die Deutschen Energieagentur GmbH auf der eigenen Webseite veröffentlicht.

Der Fördersatz beträgt hier 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Zusätzlich sind die maximal förderfähigen Ausgaben bei Maßnahmen an Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro gedeckelt. Bei Mehrparteienhäusern beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Aufwendungen 2.000 Euro pro Wohneinheit und insgesamt maximal 20.000 Euro.

Quellen:

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html (Zugriff am 30.09.2024)
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG“, unter https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html (Zugriff am 02.10.2024)
  • KlimaWorld: „Förderung Heizung 2024: So erhalten Sie BEG-Förderung für Ihre Heizungsanlage | Klimaworld“, unter https://www.klimaworld.com/blog/heizung-foerderung-2024 (Zugriff am 02.10.2024)