BEG Förderung effizientes HausMit der neuen ‚Bundesförderung für effiziente Gebäude‘ (BEG) hat die Bundesregierung die Förderung von Wärmedämmung, erneuerbaren Energien und Heizungsmodernisierungen zum Jahreswechsel 2020/2021 neu strukturiert. Statt bisher vier Programmen, gibt es jetzt nur noch drei Programme für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Diese sind weiterhin bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelt. Für Hausbesitzer und Vermieter ergeben sich attraktivere Möglichkeiten, bares Geld zu sparen.

Warum gibt es die BEG-Förderung?

Wer bis zum Jahr 2020 eine Wärmepumpe oder Photovoltaik installieren, die Gebäudehülle dämmen und dafür staatliche Fördergelder beziehen wollte, sah sich mit einem Dschungel aus Zuständigkeiten, Förderbausteinen und Kombinationsmöglichkeiten konfrontiert. Sowohl das BAFA als auch die KfW stellten Fördermittel für die Heizungssanierung bereit: das BAFA unterstützte mit Zuschüssen, bei der KfW erhielten sanierungswillige Eigentümer zinsgünstige Kredite. Zudem wurden Brennwertheizungen auf der Basis von fossilen Brennstoffen gefördert.

Zum 1. Januar 2021 erfolgte mit der Fördervariante BEG EM die erste Vereinfachung. Für die Förderung von Heizungen auf der Basis regenerativer Energien ist seitdem das BAFA zuständig. Brennwertheizungen sind nur noch förderungswürdig, wenn sie im Alt-, nicht aber im Neubau betrieben werden und für die Nutzung mit regenerativen Energien (Hybrid-Heizungen oder Renewable Ready) vorbereitet sind. Zudem erfolgte eine Umstellung auf prozentuale Förderung, um Eigentümern größere Anreize für die energetische Modernisierung zu bieten.

Was gilt seit Juli 2021?

Im Juli 2021 starteten die Förderprogramme BEG WG (Wohngebäude) und BEG NWG (Nichtwohngebäude) sowie die Kreditvariante der BEG-Förderung EM (Einzelmaßnahmen). Gleichzeitig liefen die alten Förderprogramme von KfW und BAFA aus. Zuschüsse für Maßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle liegen nun beim BAFA. Für vergünstige Kredite für Heizungsanlagen ist die KfW zuständig. Ferner löst die BEG für Wohngebäude und Nichtwohngebäude die bisherige Förderung nach Effizienzhausstandard ab. Die KfW vergibt entweder den Zuschuss KfW 461 oder einen zinsgünstigen Kredit inklusive Tilgungszuschuss (Programm KfW 261). Ab 2023 liegen sämtliche Zuschuss-Förderungen beim BAFA.

Artikelbeschreibung

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Welche Vorteile hat die BEG-Förderung für Bauherren und Eigentümer?

Die BEG-Förderung geht mit einer Erhöhung der Mittel einher. So wurden bei den Einzelmaßnahmen die Fördersätze, der Kredit- und Investitionsrahmen erhöht. Wer zum Beispiel die alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe austauscht oder auf eine Pelletheizung in Kombination mit Photovoltaik umsteigt, erhält zusätzliche Boni. Komplettsanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard werden mit höheren Fördersätzen und Krediten unterstützt.

Sind die energetischen Sanierungsmaßnahmen Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhöht sich die BEG-Förderung um 5 Prozent – mitunter ergeben sich dadurch Förderungen von 50 Prozent! Den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen zertifizierte Energieberater. Auch an diesen Kosten können Bauherren und Eigentümer den Staat beteiligen. Bei einer Förderung für Wohngebäude sind bis zu 5.000 Euro möglich. Bei den Einzelmaßnahmen liegt die maximal förderfähige Summe für Fachplanung und Baubegleitung ebenfalls bei 5.000 Euro. Der Tilgungszuschuss beläuft sich auf 2.500 Euro. Weiterhin wurde die Beantragung der Fördermittel vereinfacht: Es gibt es nur noch ein zentrales Antragsformular für alle Förderprogramme.

Was wird gemäß BEG EM gefördert?

Für folgende Maßnahmen (EM) gibt es eine BEG-Förderung