BAFA Antrag
/ Kerstin Bruns

Die Jahreswende steht in wenigen Tagen vor der Tür. Pünktlich zum neuen Jahr steht auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA)  eine Wende hinsichtlich der Förderbeantragung der neuen Heizung an. Welche Heizungsanlagen davon betroffen sind und was Heizungsmodernisierer im Jahr 2018 beachten müssen, um einen Förderzuschuss zu erhalten, zeigen wir im Folgenden.

Was ändert sich künftig, um BAFA Zuschüsse zu erhalten?

Ab dem 1. Januar 2018 ändern sich die Fristen zur Einreichung des Antrags, um einen Zuschuss für Wärmepumpen, Holzheizungen oder Solarthermie zu erhalten. Denn künftig haben Immobilienbesitzer den Förderantrag noch vor der Beauftragung eines Heizungsbauers an das BAFA zu übermitteln.

Vor dieser Änderung war es möglich, den Förderantrag auch nach der Installation der neuen Ökoheizung zu stellen. Der Antrag musste dabei spätestens 9 Monate nach Inbetriebnahme der Heizungsanlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingegangen sein.

Verfahren zur richtigen Antragsstellung

Schritt 1: Angebot für die neue Heizung und Förderberatung beim Heizungsbauer einholen.

Schritt 2: Antrag für den Förderzuschuss beim BAFA einreichen. Letzteres erfolgt dabei online. Der entsprechende Link steht voraussichtlich ab dem 1. Januar 2018 zur Verfügung.

Schritt 3: Abwarten bis das BAFA den Eingang des Förderantrags mittels einer Eingangsbestätigung dokumentiert.

Schritt 4: Heizungsangebot unterschreiben und Heizungsbauer beauftragen bzw. den Einbautermin mit dem Installateur vereinbaren.

Schritt 5: Nach erfolgreicher Montage und Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage reicht der Heizungsbesitzer einen Verwendungsnachweis, die Handwerkerrechung und die restlichen Förderunterlagen beim BAFA ein. Gerade bei diesem Schritt empfiehlt es sich, eine umfassende Förderberatung und die Dienstleistung eines Energieberaters in Anspruch zu nehmen.

Achtung: Heizungsbesitzer dürfen die neue Heizung jedoch bereits vor der Antragsstellung beim BAFA zusammen mit dem Monteur planen.

Welche Sonderregelung besteht?

Ausnahmesituation: Heizungskunde und Installateur schließen im Jahr 2017 einen Vertrag über den Kauf einer neuen Heizung ab. Die Montage und die Nutzung der Heizungsanlage erfolgen jedoch erst im Jahr 2018.

Zu einer solchen Situation kommt es beispielsweise wenn eine Inbetriebnahme des Wärmeerzeugers bis zum 31.12.2017 nicht möglich ist, weil sich die Installation eventuell verzögert hat und erst im Jahr 2018 erfolgt.

Der Verbraucher erhält dabei trotzdem Anpruch auf den BAFA Zuschuss. Denn hier gewährt das staatliche Förderinstitut eine Sonderregelung. Letztere schreibt vor, dass der Antrag für den Zuschuss bis spätestens zum 30.09.2018 einzureichen ist. Auch die Inbetriebnahme der Heizung hat bis zu diesem Stichtag zu erfolgen. Um den Förderanspruch nicht zu verlieren, ist es nötig einen Erklärung zur Inanspruchnahe der Übergangsregelung einzureichen.

BAFA Förderung für erneuerbare Energien

Hier noch einmal ein kurzer Überblick über die Förderhöhen des BAFA, die nicht von den Änderungen für 2018 betroffen sind:

Heizungsart

Höhe des BAFA Zuschusses in Euro

Erdwärmepumpe (Heizung und Warmwasserbereitung) mind. 4.500
Pelletkessel inklusive Pufferspeicher mind. 3.500
erstmalig installierte Solarthermie zur Heizungsunterstützung
und Warmwasserbereitung
mind. 2.000

Wer seine veraltete und ineffiziente Öl- oder Gasheizung gegen eine regenerative Heizungsanlage austauscht und gleichzeitig das gesamte Heizungssystem optimieren lässt, erhält zusätzliche 20 Prozent des Förderbetrages als Zuschuss und eine pauschale Summe in Höhe von 600 Euro.

Sie haben weitere Fragen zur BAFA-Förderung? Unser Kundendienst beantwortet gern alle Fragen rund um den Zuschuss der neuen Ökoheizung.

Bildquellen: BAFA, Viessmann Werke Deutschland, ÖkoFen

Zurück

Ihr Heizungstausch ist unser Handwerk

Ihr Heizungsangebot - individuell, unverbindlich & kostenlos