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/ Kerstin Bruns

Wer seinen Kessel tauscht, hat bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen Anspruch auf staatliche Fördermittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW). Seit April 2018 haben sich die Förderkonditionen innerhalb einzelner KfW-Förderprogramme auch für den Heizungsmodernisierer geändert.

Welche Programme sind betroffen? Was haben Heizungsbesitzer künftig zu beachten?

KfW-Heizungsförderung – Seit wann gilt die Änderung?

Seit dem 17. April 2018 unterliegen einzelne KfW-Förderprogramme Änderungen. Diese haben auch Auswirkungen für Heizungsmodernisierer, die sich für eine KfW-Heizungsfinanzierung entschieden haben. Denn wer ein Darlehen aus den Programmen 151/152 und 153 aufnimmt, hat bei der Planung seiner Maßnahmen künftig neue Konditionen bezüglich Tilgung, Laufzeiten und Zinsbindungen einzukalkulieren.

Welche KfW Förderprogramme sind betroffen?

 

Das Programm 153

Häuslebauer, die mit ihrem Bauvorhaben einen geringeren Energieverbrauch und niedrigere CO2-Emissionen beabsichtigen, fallen unter die Förderung des Programms 153. Denn dieses fördert den Bau und den Neuerwerb von Immobilien, die die Voraussetzungen eines energieeffizienten Neubaus mit den KfW- Effizienhausstandards 40, 40+ oder 55 erfüllen. Dazu nötig ist die Umsetzung eines Maßnahmenpakets, das unter anderem auch den Einbau einer Solarthermie oder einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vorschreibt. Hier kommt es immer auf das gewählte Paket an. Denn grundsätzlich stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um die Niedrigenergiestandards der KfW zu erreichen. Hier helfen Energieberater bei der Planung.

Das Programm 151

Während das Programm 153 sich auf Neubauten bezieht, zielt das Programm 151 auf die Sanierung eines Bestandsgebäudes ab. Denn es fördert Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Immobilie zum KfW-Effizienzhaus. Dazu zählt dann neben Wärmedämmmaßnahmen auch die Umstellung der bisherigen Heizung auf Brennwerttechnik oder auf erneuerbare Energien.

Das Programm 152

Einzelne energetische Maßnahmen lassen sich über das Programm 152 abgewickeln. Darüber lässt sich dann neben einzelnen Sanierungsvorhaben zur Wärmedämmung auch die Erneuerung oder Optimierung des Heizungssystems als Einzelmaßnahme fördern.

Achtung: Wer beispielsweise seine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine moderne Heizung auf Basis von erneuerbaren Energien austauscht, hat den KfW-Ergänzungskredit 167 zu beantragen. Denn der Geltungsbereich des Förderprogrammes 152 greift lediglich für Brennwertanlagen, Blockheizkraftwerke und Fernwärmeanlagen.

Sie wünschen detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen? Hier haben Sie die Möglichkeit genaue Daten zur Förderhöhe und den vollständigen Fördervoraussetzungen zur KfW-Heizungsförderung abzurufen.

Ab wann gilt die geänderte KfW-Förderung?

Der Stichtag für die Änderungen der KfW-Förderung ist der 17. April 2018. Zu beachten ist: Heizungsmodernisierer, die ihre Anträge noch bis zum 16. April 2018 eingereicht haben, nehmen ihre Kredite noch zu den alten Bedingungen auf. Ausschlaggebend für die Fristeinhaltung ist dabei das Posteingangsdatum bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

 

1 Verkürzter Zeitraum bis zur Zahlung der Bereitstellungsprovision

Betroffene Programme:

  • Energieeffizient Sanieren (151/152)
  • Energieeffizient Bauen (153)

Was ändert sich?

Vor der Änderung der KfW-Förderung konnten sich Bauherren und Heizungsmodernisierer nach der Bewilligung des Kreditantrages bis zu 12 Monate Zeit bis zum Abrufen der vollständigen Kreditsumme lassen. So war es möglich nach und nach kleinere Teilbeträge des Darlehens zu entnehmen, ohne das Bereitstellungszinsen zu zahlen waren. Künftig sinkt diese bereitstellungsprovisionsfreie Zeit auf 6 Monate, sodass ab dem siebten Monat nach dem das Darlehen gewährt wurde, monatliche Zinsen in Höhe von 0,25 Prozent zu entrichten sind. Dies gilt, wenn der Kredit innerhalb von 6 Monaten nicht vollständig abgerufen wurde. Der Bereitstellungsprozentsatz wird dann auf den noch nicht ausgezahlten Darlehensanteil erhoben. Das bedeutet für den Heizungsmodernisierer: Wer sich entschließt, die neue Heizung über ein KfW Darlehen zu finanzieren, sollte möglichst schnell mit den Modernisierungsarbeiten beginnen.

2 Vorzeitige Sondertilgungen künftig nicht mehr kostenlos erlaubt

Betroffene Programme:

  • Energieeffizient Sanieren (151/152)
  • Energieeffizient Bauen (153)

Was ändert sich?

Bisher war es möglich, die zurückzuzahlende Kreditsumme durch Sondertilgungen vorzeitig zurückzuzahlen. Zum Beispiel wenn gerade genügend Geld durch Bonuszahlungen oder Weihnachtsgelder vorlagen. Künftig sind Sondertilgungen hingegen ausschließlich möglich, wenn der Modernisierer eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlt. Das heißt: Seit April kann die Kreditsumme nur noch vollständig bzw. in der Gesamtsumme zum vereinbarten Fälligkeitsdatum zurückgezahlt werden oder es fallen Zusatzkosten an.

3 Die Zinsbindung im Neubau fällt geringer aus

Betroffene Programme:

  • Energieeffizient Bauen (153)

Was ändert sich?

Bis zum Änderungsstichtag haben Bauherren bei der Errichtung eines Effizienzhauses von einer 20-jährigen Zinsbindung bei der Rückzahlung ihres Darlehens profitiert. Seit April 2018 verkürzt sich dieser Zeitraum um 10 Jahre. Vor Ablauf der 10-Jahresfrist bietet die KfW einen Verlängerungsvertrag des Darlehens an. Der zahlende Zinssatz wird hier noch einmal neu bestimmt und an den aktuell herrschen Marktzins angepasst.

 

4 Smart-Home-Lösungen fallen unter die Förderung

 

Betroffene Programme:

  • Energieeffizient Sanieren (151/152)

Was ändert sich?

Künftig fallen auch elektronische Thermostate, Tools für das Energiemonitoring und intelligente Stromzähler (Smart Meter) unter die Liste der förderfähigen Maßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Diese lassen sich entweder als Einzelmaßnahme oder im Rahmen einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus beantragen.

Weitere Änderungen

Auch Merkblätter und Anlagen in den KfW-Förderanträgen sind von den Änderungen betroffen. Hier wurden insbesondere die technischen Anforderungen überarbeitet. Dies betrifft die Programme 151/152, 153 und das Zuschussprogramm 430. Nähere Infos hierzu, können Sie bei Ihrem Energieberater oder auf der Seite der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Erfahrung bringen.

Sie haben Fragen zur Heizungsförderung? Unsere Kesselheld Kundenbetreuer beraten Sie in Zusammenarbeit mit unseren Energieberatern gerne zu Ihrer individuellen KfW-Förderung.

*Bildquellen: Viessmann Werke Deutschland, Fotolia

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