Brennstoffzelle im EinfamilienhausEine Brennstoffzelle im Einfamilienhaus bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Im Gegensatz zu anderen Heizungsanlagen, wird Wärmeenergie nicht durch Verbrennung eines Rohstoffes, sondern mit Hilfe einer chemischen Reaktion erzeugt. Außerdem ist die Brennstoffzelle in der Lage, neben der Heizwärme Strom zu produzieren – der bei der eigentlichen Wärmegeneration als nützliches „Abfallprodukt“ entsteht.

Funktionsweise und Voraussetzungen der Brennstoffzellenheizung

Die Anlage zersetzt Gas auf chemische Weise, wodurch wiederum Wärme und Strom entstehen. Im Fachjargon heißt dieses Prinzip „Kraft-Wärme-Kopplung“. Mit Hinblick auf die Anschaffungskosten ist zu berücksichtigen, dass die Anlage für ihre chemische Umwandlung Gas benötigt – folglich muss ein aktiver Gasanschluss vorliegen.

Ebenso benötigen Sie ein Luft-Abgas-System, um einerseits Abgase nach draußen zu transportieren und andererseits die Anlage mit Frischluft zu versorgen. Nach vorheriger Genehmigung, können Sie mitunter einen bereits vorhandenen Bestandsschornstein im Einfamilienhaus einsetzen. Die Verwendung der Brennstoffzelle im Einfamilienhaus liegt nahe, weil die Anlage selbst relativ groß, aber nicht sperrig ist. Sie beansprucht aber mehr Platz als eine Gasbrennwerttherme. Von Vorteil ist, dass sich der Platzbedarf auf das eigentliche Gehäuse/die Anlage beschränkt und Sie keine weitläufigen Rohre/Sekundäranlagen einplanen müssen.

Einsatzgebiete

Die Verwendung einer Brennstoffzelle in einem Einfamilienhaus ist eher selten. Zum aktuellen Zeitpunkt dominiert diese Installationen vor allem große Industrieanlagen, in Mehrfamilienhäusern kommt vermehrt das Blockheizkraftwerk zum Einsatz. Außerdem wird die Brennstoffzellentechnologie an vielen anderen Stellen eingesetzt, beispielsweise bei Bussen und Autos.

Die Kosten im Überblick

Im übergreifenden Heizungsanlagenvergleich ist sie eine eher kostspielige Lösung, die sich preislich im oberen Drittel ansiedelt. Die exakten Anschaffungskosten sind stark abhängig von der gewählten Anlage, dem Hersteller, dem Dienstleister für die Montage und etwaigen baulichen Veränderungen, die mit dem Einbau einhergehen. Sie sollten mit mindestens 25.000 Euro Gesamtkosten kalkulieren, dafür erhalten Sie ein Einsteigermodell, das speziell ein Einfamilienhaus zuverlässig mit Wärme und Strom versorgt. Nach oben hin existiert keine Grenze, mit zunehmender Größe und Leistung der Anlage steigt selbstverständlich der Preis.

Beachten Sie die Besonderheiten des „Stacks“. Das ist das Bauteil, das für die Energieerzeugung erforderlich ist. In einem Einfamilienhaus eingesetzt, können Sie von einer Lebensdauer von etwa 10 Jahren ausgehen. Danach haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie verwenden fortan nur noch die integrierte Gasbrennwerttherme, was nur bei Komplettsystemen möglich ist, oder aber Sie erwerben einen neuen Stack, dessen Preis sich auf etwa 5.000 Euro beziffert. Je nachdem, wie Sie kalkulieren, können Sie den Stack also wahlweise zu den Anschaffungskosten oder zu den laufenden Kosten zählen. Abseits der ungefähr zehnjährigen Ersatzanschaffung des neuen Stacks, beschränken sich die laufenden Kosten für die Brennstoffzelle aber auf die Wartung sowie den Gasverbrauch.

Vorteile der Brennstoffzelle

  •  Strom und Wärme lassen sich mit einer Anlage erzeugen.
  • Umweltfreundliche Lösung mit geringen Emissionswerten.
  • Geräuscharm, da die chemische Reaktion die daran beteiligten Teile nicht in Bewegung setzt, wodurch die Anlage zudem nicht wartungsintensiv ist.
  • Sie erlangen ein Stück weit oder vollständige Unabhängigkeit vom Stromversorger, je nachdem, ob der generierte Strom Ihren Eigenbedarf teilweise oder vollständig deckt.

Nachteile der Brennstoffzelle

  • Sie benötigen einen Gasanschluss.
  • Die Anlage besitzt eher hohe Anschaffungskosten, die mit zunehmender Leistung und Größe zudem nach oben hin offen sind.
  •  Es ist keine einwandfrei umweltfreundliche Lösung, da die Anlage selbst einen fossilen Träger (Gas) verwendet.
  • Der Stack, sofern verwendet, gehört etwa alle 10 Jahre ersetzt, sonst können Komplettsysteme nur noch als Gasbrennwerttherme genutzt werden.