Die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn reguliert fünf Marktbereiche in Deutschland, die auf Versorgungsnetzen basieren. Zum Elektrizitätssegment zählt jede Form der Stromerzeugung, Versorgung und Verteilung, die Verbraucher nicht autark betreiben. Wenn Photovoltaikanlagen (PV) in signifikanter Menge Strom erzeugen, ist ein Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz der Normalfall.

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur kontrolliert und genehmigt die Preise von Netzbetreibern für die Nutzung deren Infrastruktur. Bezüglich der Bundesnetzagentur und PV unterhält die Behörde ein Meldeportal. Auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist jede Photovoltaikanlage in Deutschland im Anlagenregister der Bundesnetzagentur zu melden.
Letztere aktualisiert aber auch ständig gesetzliche Änderungen und die Sätze der Einspeisevergütung für den Stromverkauf aus Überkapazitäten des Stromerzeugers.

Vorgeschriebene Marktstammdaten

Als Betreiber einer Solarstromanlage sind Betreiber dazu verpflichtet, der Bundesnetzagentur jede neu eingerichtete oder erweiterte Anlage zu melden. Solaranlagen auf Freiflächen sind gesondert zu melden und werden digital nicht erfasst.

Achtung: Sie dürfen die Meldung ausschließlich selber vornehmen und nicht beispielsweise an Installateure delegieren. Ebenfalls sind Verbraucher verpflichtet lediglich die von der Agentur zum Meldezeitpunkt aktuell bereitgestellten Onlineformulare zu nutzen.

Als Marktstammdaten geben Sie dabei folgende Punkte an:

  • Ortsbeschreibung Ihrer Anlage mit Straße und Hausnummer oder Flurstück.
  • Vollständige Adressangaben mit Postleitzahl, Ortsname oder Gemarkung
  • Nennleistungssumme aller Module in Kilowatt peak (kWp) seit 2009
  • Datum des Inbetriebnehmens der gemeldeten Anlage
  • Ihr Name und Ihre Anschrift, die vom Standort abweichen oder identisch sein kann
  • E-Mailadresse und ein selber festgelegtes Passwort

Das Anmelden muss bis spätestens vier Wochen nach Betriebsbeginn erfolgen. Die Bundesnetzagentur stellt Ihnen im Anschluss eine schriftliche Bestätigung der Registrierung aus.

Registrierte Mieterstromverträge haben Vor- und Nachteile

Wenn Sie als Mieter oder Vermieter Solarstrom nutzen oder anbieten, können Sie die Versorgungsmodalitäten frei vereinbaren. Alternativ besteht auch die Möglichkeit bei einer Vertragsgestaltung nach EEG von gedeckelten und geförderten Preisen zu profitieren. Bei der Meldung lässt sich der Mieterstromzuschlag mittels Eintrag in Ihre Marktstammdaten Ihrer Solaranlage zuordnen.

Ihre Anlagen dürfen eine Nennleistung von 100 Kilowatt nicht übersteigen und erst nach dem 24.07.2017 in Betrieb genommen worden sein. Durch die Registrierung und Zuordnung entfällt für Vermieter die Option der Koppelung mit Mietverträgen. Für die Mieterstromnutzer wird auch die ergänzende Stromversorgung beispielsweise aus dem regulären öffentlichen Stromnetz abgerechnet.

Die EEG-Umlage bestimmt den Handelspreis

Die Bundesnetzagentur gibt jährlich die Höhe der aktuellen EEG-Umlage an. Für Stromanbieter beziehungsweise Verkäufer bestimmt sie den Preis für den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom. Stromnutzer müssen die Umlage als Anteil in Ihrem Gesamtstrompreis zahlen. Ziel ist der Ausgleich und die fiskalische „Neutralisierung“ der Kosten für den Auf- und Ausbau erneuerbarer Energien.

Seit 2014 liegt der Umlagewert über sechs Eurocent (ct) pro Kilowattstunde (kWh). Für 2018 beträgt sie 6,79 ct/kWh. Der energiepolitische Kurs der Bundesregierung in Berlin hat die Umlage als, bei jedem Stromverbrauch obligatorisch zu zahlendem Kostenanteil erklärt. Das betrifft auch Selbstversorger, die in ihrer eigenen Anlage erzeugte Stromenergie ausschließlich selber verbrauchen. In diesem Fall spricht man auch vom Eigenverbrauch bei der Photovoltaikanlage. 

Informationsauftrag der Bundesnetzagentur

Die EEG-Umlagepflicht und mögliche Reduzierung oder Befreiung der Zahlung der Umlage steht in ausführlichen Leitfaden als Download zur Verfügung. In dem Leitfaden finden Sie auch die Regelungen für Alt- und Bestandsanlagen, die vor 2018 errichtet und in Betrieb genommen wurden.

Als für alle in ein Netz eingespeiste Stromenergie zuständige Behörde erfolgt auch die Verwaltung der Stromerzeugung aus Windkraft aus genehmigten Landanlagen. Die Agentur bietet hier auch eine Ausschreibung für Wind mit und ohne Solarenergie an.

Im Zuge des geöffneten Strommarkts können Sie einen Anbieterwechsel der Stromversorgung vollziehen. Ein Leitfaden zum Lieferantenwechsel steht ebenfalls zum Download bereit.