Eigenverbrauch bei der Photovoltaikanlage - Kosten, Gewinne und Steuern
Um den Eigenverbrauch bei der Photovoltaikanlage zu ermitteln, sind die Personenanzahl und das Verbrauchsverhalten zu berücksichtigen. Je höher Ihr eigener Verbrauch ausfällt, desto kürzer ist die Amortisation der Photovoltaikanlage. Auf den selbst verbrauchten Strom sind Steuern zu zahlen, ebenso auf die Vergütung der Stromeinspeisung. Die Einkommensteuer wird fällig, wenn die Stromerzeugung mittels Ihrer Solarmodule Gewinn erzielt.

Kosten für die Photovoltaikanlage: Eigenverbrauch realisieren

Für Anlagen mit einer Größe bis maximal 10 kWp inklusive Montage fallen Ausgaben von rund 1.500 bis 2.000 Euro pro kWp an. Ein zinsgünstiger Kredit der KfW hält die Finanzierungskosten niedrig. Die Betriebskosten betragen betrachtet auf ein Jahr circa 1 bis 2 Prozent der Anschaffungskosten.

Die Versteuerung Ihrer Photovoltaikanlage

Der Eigenverbrauch bei der Photovoltaikanlage ist steuerlich zu berücksichtigen. Erzielen Sie Gewinn mit Ihren Solarmodulen, sind Sie verpflichtet Einkommensteuer zu zahlen. Aufgrund der Investitionskosten wird davon ausgegangen, dass Sie in den ersten Jahren keinen Gewinn erreichen werden. Sie können die Anlage über mehrere Jahre hinweg abschreiben und dadurch die Zahlung der Einkommensteuer vermeiden. In den kommenden Jahren reduziert die Steuer jedoch den Ertrag.

Warum Eigenverbrauch bei der Photovoltaikanlage?

Die Solarpaneele auf Ihrem Dach verursachen durch die Anschaffung, den Betrieb und die Steuern Kosten. Sie reduzieren dennoch ihre Ausgaben, da Sie den erzeugten Strom direkt nutzen und keinen kostenpflichtigen Strom vom Netzanbieter kaufen müssen. Erwirtschaften Sie einen Überertrag, dann können Sie den zu viel erzeugten Strom in das Netz einspeisen. Der Netzbetreiber schreibt den Gegenwert auf der Rechnung gut.

Fragen und Rechenbeispiele zu den Themen: Eigenverbrauch, Photovoltaikanlage und Steuern

Verkaufen Sie den erzeugten Strom an den Netzanbieter, werden Sie automatisch zum Unternehmer und müssen ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.

Welche Steuern fallen an?

Beträgt die Leistung Ihrer Sonnenkollektoren höchstens 10 kWp, können Sie sich beim Finanzamt als Kleinunternehmer anmelden. Die Umsatzsteuer ist in diesem Fall nicht fällig. Im Gegenzug erhalten Sie keine Erstattung der Vorsteuer, die beim Kauf der Photovoltaikanlage gezahlt wurde.

Im Folgenden finden Sie ein Rechenbeispiel, welches bei der Entscheidungsfindung helfen kann:

1. Sie werden zum Unternehmer, bezahlen Umsatzsteuer und erhalten die Vorsteuer erstattet:

Angenommen, die Photovoltaik-Anlage hatte einen Kaufpreis von 10.000 Euro. In diesem Fall wurden 1.597 Euro Umsatzsteuer gezahlt, die in Form von Vorsteuer erstattet werden. Der erzeugte Strom unterliegt anschließend der Versteuerung. Zur Gewinnermittlung sind die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abzuziehen:

Rechenbeispiel:

Betriebsausgaben (Zinsen für Kredite, Abschreibung der PV-Anlage, Versicherungen, Wartung): 700 Euro
Betriebseinnahmen (Eigenverbrauch + Einspeisevergütung): 900 Euro
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zu versteuernder Gewinn: 200 Euro

Vom Reingewinn sind 19 Prozent Umsatzsteuer zu entrichten. Zusätzlich müssen 19 Prozent vom Eigenverbrauch bei der Photovoltaikanlage bestimmt und hinzuaddiert werden. Abhängig vom genauen Eigenverbrauch müssen Sie mehr als 100 Euro pro Jahr an Umsatzsteuer zahlen.

2. Sie nehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch:

Eine Erstattung der Vorsteuer findet nicht statt und die Umsatzsteuer entfällt. Da Sie jährlich mehr als 100 Euro einsparen, hat sich diese Entscheidung nach circa 15 Jahren gelohnt, wobei die notwendige Aufzinsung/Abzinsung durch unterschiedliche Zahlungszeitpunkte sowie die Einkommensteuer nicht berücksichtigt wurden.

Den Eigenverbrauch der Photovoltaikanlage ermitteln: Durchschnittliche Werte für Deutschland

Um den Eigenverbrauch bei der Photovoltaikanlage zu ermitteln, müssen Sie die genauen Verbrauchszeiten und die Höhe des Strombedarfs berücksichtigen. Ist kein Stromspeicher vorhanden, erfolgt die Einspeisung der überschüssigen Energie in das öffentliche Stromnetz. Alternativ können Sie den Strom, aber auch für den Betrieb von Elektroheizungen, der Wärmepumpen oder andere Haushaltsgeräte nutzen.

Durchschnittliche Stromverbräuche

Laut Stromspiegel 2017 müssen Stromkunden folgende durchschnittlichen Verbräuche einkalkulieren:

  • 1-Personen-Haushalt: 2.300 kWh
  • 2-Personen-Haushalt: 3.000 kWh
  • 3-Personen-Haushalt: 3.600 kWh
  • 4-Personen-Haushalt: 4.000 kWh
  • 5-Personen-Haushalt: 5.000 kWh

Die Effizienz der Anlage ist ein entscheidender Faktor, um den Eigenverbrauch optimal gestalten zu können. Im Durchschnitt liegt der Eigenverbrauchsanteil zwischen 20 und 50 Prozent. Ein Speicher verbessert diesen Wert und sorgt für steigende Unabhängigkeit vor schwankenden Strompreisen öffentlicher Grundversorger.