Einspeisevergütung BHKW
Blockheizkraftwerke unterscheiden sich wirtschaftlich von anderen Heiz- und Energiegewinnungsarten. Sie sind keine reinen Verbraucher und ausschließliche Kostenfaktoren. Als verkaufender Teilnehmer am Strom- und gegebenenfalls Wärmemarkt agieren sie auch als Einnahmequelle. Die kalkulatorische Grundlage für den Verkauf von Überkapazitäten wird in erster Linie durch die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung für BHKW geschaffen.

Es sind mehrere mögliche Einnahmequellen zu unterscheiden. Sie werden vor allem durch das Kraft Wärme Kopplungs Gesetz (KWKG) und das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) definiert.

Einspeisevergütung: Komponenten

Eine Einspeisevergütung für BHKW entsteht aus folgenden Modellen und Optionen:

  • Grundvergütung pro eingespeister Mengeneinheit durch BAFA-Förderung
  • Steuernachlässe
  • Subventionen durch Stromversorger
  • Reguläre Strompreiszahlung durch Netzbetreiber
  • Indirekter virtueller Vorteil durch Preisdifferenz zwischen eigenem und externem Strom

Größe und Leistung bestimmen Vergütungshöhen

Jede Regelung zur Einspeisevergütung für ein BHKW ist direkt an der Anlagenleistung gekoppelt. Einige Vergütungen sind für private Haushalte uninteressant, da sie Kraftwerke erst ab fünfzig oder hundert Kilowatt (KW) Leistung betreffen. Als Kleinanlagen werden Nennleistungsausgänge bis zu zehn Kilowatt bezeichnet. Dazu zählen zum Beispiel Mini Blockheizkraftwerke. Viele Vergütungsarten fassen den Leistungsbereich für Anlagen bis fünfzig Kilowatt zusammen.

Bei Anlagen bis zu zwei Kilowatt können Pauschalen der Netzbetreiber anstelle der mengenabhängigen Vergütung treten. Sie müssen an den Kraftwerksbetreiber nach Installation und Inbetriebnahme in einem festgelegten Zeitraum ausgezahlt werden. Die Höhe der Einspeisevergütung für KWK Strom bestimmt sich aus marktaktuellem Stromgrundpreis und einer „Handelsspanne“.

Vergütungssätze im Überblick

Die gestaffelten Vergütungssätze ändern sich entsprechend Marktentwicklung. Der Zeitpunkt es Markteinstiegs legt die gültigen Beträge fest:

  • Bei Leistungsanteilen bis zu 50 KW acht Cent pro Kilowattstunde (kWh) nach EEG
  • Wenn aus Kohle gewonnener Strom ersetzt wird, steigt der Betrag um 0,6 Eurocent
  • Für direkten Verkauf ohne öffentliche Netzverfügbarkeit vier Eurocent pro kWh
  • Der Zuschlag wird für 60.000 Stunden der Vollnutzung gezahlt
  • Die Kleinanlagenpauschale wird mit vier Eurocent auf 60.000 Stunden ausgezahlt
  • Für Bestandsanlagen mit Neueinspeisung sind 1,5 Eurocent Zuschlag fällig, die auf 16.000 Betriebsstunden begrenzt wird
  • Grundbeträge nach Preisnotierung an der Leipziger Strombörse im vorangegangenen Quartal
  • Ein Vorhandensein eines Neztes für Nah- und Fernwärme schließt Vergütungen aus.

Energiequelle beeinflusst Vergütungssätze

Im Bereich der Stromerzeugung und des Stromverbrauchs spielt der eingesetzte Energieträger eine Rolle. Der politische Wille fördert die Abkehr von fossilen Energieträgern hin zu regenerativen Energien. Der gewählte Energieträger schlägt auf die Einspeisevergütung für BHKW durch. Generell gibt es Einspeisevergütung für ein BHKW mit Erdgas, Biogas, Abwärmenutzung und gasförmigen und flüssigen Brennstoffen. Nach dem Gesetz für erneuerbare Energien wird das Verwenden von regenerativen Energieträgern mit drei Eurocent pro Kilowattstunde extra vergütet. Für nicht regenerative Energien wie bei Ölheizungen und Gasthermen werden als zusätzlicher Anreiz Steuerrabatte der Rückerstattungen gewährt.

Wärmeüberschüsse und virtuelle Kraftwerke

Neben der Einspeisevergütung für BHKW Strom ist für Sie als Betreiber des Kraftwerks die andere Seite der Geräteleistung ein wichtiger Indikator. Die produzierte Heizwärme und Kühlfähigkeit schafft ein weiteres Handelsgut, das mittels Vergütung geteilt und verkauft werden kann. Im Prinzip wird überschüssige Wärme mit Strom vergleichbar bei einem Netzbetreiber eingespeist, den dieser vergütet.

Neben dem direkten Verkauf ins Wärmenetz sind virtuelle Zusammenschlüsse von Blockheizkraftwerken möglich. Die daraus resultierenden Einnahmen entstehen in individuellen und situationsspezifischen Formen. Die Montage vorn Wärme- und Kältespeichern beeinflusst die Vergütungshöhen zusätzlich.