Der Begriff Emissionsgesetz wird in der Regel synonym für das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz verwendet. Dieses dient der Regelung des Schutzes von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie von Atmosphäre, Böden, Wasser und Kulturgütern vor schädlichen Immissionen und Emissionen.

Entstehung und Ziele des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

emissionsgesetz rauchender schornstein
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz existiert seit 1974. Zu diesem Zeitpunkt lag die Erkenntnis vor, dass von der Industrie verursachte Emissionen ein ernsthaftes Problem für die Umwelt und für die Gesundheit des Menschen darstellen. Seither wurde das Bundesemissionsschutzgesetz vielfach verändert, erweitert und präzisiert. Ziel dieses Gesetzes ist es, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und für den Menschen zu erreichen.

Das Bundesimmissionsschutzgesetz ist auch unter der Bezeichnung Emissionsgesetz bekannt. Denn schädliche Klimagase lassen sich in erster Linie durch die Begrenzung von Emissionen vermindern. Hierzu stellt das Emissionsgesetz nicht nur an industrielle Großanlagen, sondern ebenfalls an Alltagsgegenstände, wie beispielsweise Kaminöfen, bestimmte Anforderungen.

Weshalb ein Emissionsgesetz für Kaminöfen existiert

In deutschen Haushalten sind rund 14 Millionen Kamine und Öfen installiert. Diese sorgen für Wärme und Gemütlichkeit und tragen insbesondere in den Wintermonaten zu einer Reduzierung der Heizkosten bei. Doch zugleich setzen diese Feuerstellen mit Feinstäuben und Kohlenmonoxid jedoch auch schädliche Emissionen frei.

Deshalb hat der Gesetzgeber jüngster Zeit ein neues Emissionsgesetz für Holzkamine und Öfen geschaffen, in dem verschärfte Grenzwerte für die durch Kamine und Öfen verursachten Emissionen gelten. Diese Grenzwerte richten sich nach dem Alter der Kaminöfen:

2017 endet die bisher gültige Übergangsregelung für Öfen und Kamine, welche zwischen 1975 und 1984 installiert wurden. Diese müssen ab diesem Jahr zwingend so nachgerüstet werden, dass sie die aktuell gültigen Emissionsgrenzwerte einhalten.

Der Beheizung von Einzelräumen dienende Öfen und Kamine, die vor 1975 hergestellt wurden, müssen bereits seit Januar 2015 schärfere Emissionsgrenzwerte einhalten.

Für vor 1995 eingebaute Heizkessel, die beispielsweise mit Holz betrieben werden, sind die Grenzwerte der Stufe 1 der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) gültig. Für gewöhnlich handelt es sich hierbei um Anlagen, welche der Versorgung eines ganzen Hauses oder einer ganzen Wohnung mit Heizwärme dienen.

Für zwischen 1995 und 2010 angeschaffte Geräte, gelten in Abhängigkeit vom konkreten Baujahr, Übergangsfristen zwischen 2020 und Ende 2024.

Lediglich bei nach dem 22. März 2010 erworbenen und installierten Ofenheizungen und Kesseln ist eine bedenkenlose Nutzung gewährleistet, da diese die aktuell gültigen Emissionsgrenzwerte erreichen. Für solche Wärmeerzeuger gelten allgemein die Grenzwerte der Stufe 2. Dies bedeutet für Kamine und Kaminöfen maximale Emissionen von 40 mg/m³ Feinstaub und 1.250 mg/m³ Kohlenmonoxid.

Jedoch sind auch im aktuellen Emissionsgesetz weiterhin historische Öfen und Badeöfen sowie Herde, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen von der Pflicht zu einer Nachrüstung ausgenommen.

Emissionsgesetzgebung und Landesimmissionsschutzgesetz

In Deutschland existieren verschiedene Emissionsgesetze. Neben dem im gesamten Bundesgebiet gültigen Bundesimmissionsschutzgesetz hat jedes Bundesland ein eigenes ergänzendes Landesimmissionsschutzgesetz.

Diese Landesimmissionsschutzgesetze dienen dem Zweck, die Umwelt und den Menschen sowie Kultur- und Sachgüter vor Immissionen zu schützen sowie dem Entstehen solcher schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Dazu enthalten die Landesimmissionsschutzgesetze verschiedene Bestimmungen, die das Bundesimmissionsschutzgesetz ergänzen.