Für alle bestehenden privaten Gebäude, die einem Eigentümer-, Pächter- oder Mieterwechsel unterworfen sind, ist seit 2014 ein Energieausweis Pflicht. Für Neubauten ist das Energieausweis erstellen lassen in allen Fällen obligatorisch. Ein Sonderfall tritt für kleinere Mehrfamilienhäuser bis zu fünf Wohneinheiten ein, für die ein Energiebedarfsausweis ausreicht.
Gesetzlich geregelt werden die Vorschriften durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Mit den Änderungen der gesetzlichen Regelungen und Werte in der EnEV sowie , die seit 2007 zweimal in den Jahren 2009 und 2014 vorgenommen wurden, änderte sich auch jeweils der Energieausweis.
Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Bei einem Bedarfsausweis handelt es sich um eine abgespeckte Energiezertifizierung. Er darf für bestehende alte Gebäude erstellt werden, deren Energiewerte unter denen in der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 liegen. Der auf den Bedarfsdaten ermittelte Energieausweis ist vom aktuellen Heizverhalten der Bewohner unabhängig. Die Genauigkeit beim Energieausweis erstellen lassen hängt von der Gründlichkeit und Erfahrung bei der Datenerhebung ab.
Der Energieausweis für Wohngebäude in privater Nutzung auf Verbrauchsbasis erhebt die konkreten und zeitnahen Daten aus Abrechnungen und Messungen. Im Rahmen dieser Messungen ermittelt der Prüfen den Energieverbrauchskennwert. Als Grundlage gelten die Werte aus drei aufeinanderfolgenden Jahren. Um den Einfluss extremer Wetterbedingungen zu mindern, wird ein Klimafaktor als Mittelwert berücksichtigt.
Umfang und Inhalt
In der aktuellen Fassung der EnEV aus 2014 erstreckt sich der Energieausweis auf ein fünfseitiges Dokument. Zentrale und verpflichtende Angaben im Gebäudeenergieausweis sind:
- Bedarfs- oder verbrauchsermittelte Datenerhebung
- Bedarfs- oder Verbrauchswerte der Endenergie
- Hauptsächliche Energiequelle des Gebäudes
- Baujahr beziehungsweise Bauantragsgenehmigung
- Klassifizierung in die zutreffende Energieeffizienz-Klasse
Die Energieeffizienz wird mit einem sogenannten Bandtacho dargestellt und kommuniziert. Die waagerechte Skalierung reicht von links beginnend mit dem Bestwert A+ über A alphabetisch aufwärts zählend bis zur niedrigsten Klasse H. Neubauten gehören mindestens der Klasse B an, modernisierte Altgebäudebestand mindestens Klasse C.
Energieausweis erstellen lassen: Ausstellungs- und Registrierungspflicht
Jeder gültige Energieausweis ist beim deutschen Institut für Bautechnik registriert. Einzige Ausnahme des Nichtsbedarfs sind Altgebäude in Privatbesitz, deren Eigentums-, Besitz- und Nutzungsverhältnisse unverändert bleiben. Der Ausweis ist im Regelfall zehn Jahre gültig. Diese lange Gültigkeitsdauer führt dazu, dass noch viele veraltete Ausweise im Umlauf sind.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Die zugrunde liegende EnEV regelt auch, wer Energieausweise für private Ein- und Mehrfamilienhäuser ausstellen darf. Qualifiziert sind alle Inhaber akademischer Abschlüsse mit bautechnischen Inhalten, Maschinenbau- und Physikabsolventen und Innenarchitekten.
Handwerksmeister, staatlich anerkannte Techniker und auf besondere Art qualifizierte Personen komplettieren die Ausstellungsberechtigten.
Skepsis bei Kosten unter 100 Euro angebracht
Im Prinzip dürfen alle berechtigten Personen einen Energieausweis entsprechend der Rechtsvorschriften auf eigene Rechnung ausstellen. Die Wettbewerber bieten die Ausstellung zu sehr unterschiedlichen Preisen an. Beim Energieausweis kaufen sollten Sie den Rechercheaufwand und die Belastbarkeit der Datenerhebung beachten. Gerade beim Bedarfsausweis können günstige Angebote auf Kosten von Aussagekraft und Qualität gehen.
Nicht erfasste oder gezielt weggelassene Energiewerte können vor allem bei der Planung und Kalkulation von Heizungsanlagen zu Fehlern führen. Dazu kommt für Neueigentümer, Neubesitzer und Neubewohner die unzuverlässige Faktenlage bezüglich zu erwartender Energieverbrauchskosten. Ein qualitativ und für Experten verwertbarer Ausweis wird zwischen 100 und 200 Euro angeboten.
Hinweise und Tipps
Wenn Sie die Qualität Ihres Ausweises sicherstellen möchten, sollten Sie erschöpfende Erklärung seitens des Ausstellers zu folgenden Fragen einfordern:
- Wurde der Energieverbrauch für Warmwasser bei der Erfassung berücksichtigt?
- Wurde ein Verbrauchsausweis erstellt, obwohl ein Bedarfsausweis möglich gewesen wäre?
- Welche Gewichtung von wie vielen Energienutzern liegt der Datenerhebung zugrunde?
- Wie groß ist die Differenz zwischen Wohn- und Nutzfläche des Gebäudes?
Sollte für Ihr bestehendes Gebäude die rechtliche Grundlage bestehen, sollten Sie als Grundlage für beabsichtigte Sanierungen und Modernisierungen immer auf einem Bedarfsausweis bestehen.
Falls Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, lieferen gute Energiekennwerte ein entscheidendes Kaufargument. Hier kann es sich durchaus lohnen vor dem Verkauf eine Heizungsmodernisierung vorzunehmen, um so den Wert des Gebäudes zu steigern.