Erdgaszähler in der Nahaufnahme
Die Besteuerung der meisten Energieträger ist im Energiesteuergesetz (EnergieStG), welches seit 1989 das Mineralölsteuergesetz abgelöst, geregelt. Durch die Inkraftsetzung wurden die Vorgaben der europäischen Energiesteuerrichtlinie umgesetzt. In dem Gesetz ist sowohl die Besteuerung von nachwachsenden als auch von fossilen Brennstoffen reguliert. Konkret fallen folgende Energieträger darunter:

  • Kohle
  • Pflanzenöle
  • Biodiesel
  • Mineralöle
  • Erdgas
  • Flüssiggase
  • Bioethanol
  • Biomasse

Die Höhe der Erdgassteuer:

Die Erdgassteuer wurde im Rahmen der Steuerreform mit Wirkung zum 01.01.1989 eigenführt. Zwischenzeitlich waren die gesetzlichen Grundlagen in §1 des MinölStG geregelt, aktuell ist die Besteuerung in §2 des EnergieStG reguliert. Der Regelsteuersatz wird für Erdgas als Kraftstoff auf 31,80 Euro pro Megawattstunde Erdgas festgesetzt. Ermäßigte Steuersätze werden unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Im Falle von Flüssiggas als Kraftstoff müssen Sie mit 409 oder 1.217 Euro pro 1.000 Kilogramm rechnen, entscheidend ist die Beschaffenheit.

Erdgassteuer: Energiesteuer für Heizungsanlagen

Für fossile Energien wie beispielsweise Erdgas ist die Energiesteuer 2017 konstant geblieben und beträgt 0,55 Cent/kWh. Hierbei handelt es sich um den Netto-Betrag. Flüssiggas wird mit 0,43 ct/kWh besteuert. Im Jahr 2015 konnten durch Steuern und Abgaben auf Erdgas in Deutschland rund 3,27 Milliarden Euro eingenommen werden. Vergleicht man diesen Wert mit den entsprechenden Einnahmen aus dem Jahr 1990, so ist eine Verdreifachung zu verzeichnen.

Ein Vergleich mit anderen Energieformen

  • Heizöl wird aktuell mit 0,21 bis 0,62 ct/kWh besteuert.
  • Für Kohle müssen Sie je kWh 12 Cent bezahlen. In den letzten 11 Jahren (2006 bis 2017) konnte die Erdgassteuer konstant gehalten werden.
  • Im Falle von Benzin für Kraftfahrzeuge werden 65,45 ct/Liter Energiesteuer erhoben.

So sparen Sie Steuern bei der Heizungsanlage

Durch eine eigene Biogasanlage müssen Sie keine Steuer auf Biogas oder andere Energieträger zahlen. Diese Variante eignet sich beispielsweise für landwirtschaftliche Betrieb. Um die Erdgassteuer so gering wie möglich zu halten, ist es am einfachsten, eine effiziente Heizungsanlage einzubauen. Mit einer modernen Brennwerttherme können Sie rund 10 bis 15 Prozent Heizenergie und somit auch Energiekosten und Steuern sparen. Handelt es sich um ein gewerblich genutztes Gebäude, dann können Sie in vielen Fällen notwendige Reparaturen von der Steuer absetzen. Beachten Sie die genauen Umstände und die gesetzlichen Grundlagen. Die Erdgassteuer-Rückerstattung ist eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen.

Erdgassteuer: Rückerstattung beim BHKW

Durch ein Blockheizkraftwerk lassen sich Betriebskosten einsparen. Sie wandeln Erdgas in Strom um sparen dadurch pro kWh rund 20 Cent. Im Energiesteuergesetz ist in § 53a geregelt, dass Betreiber von stromerzeugenden Heizungen in vielen Fällen die Energiesteuer für den Brennstoff, welcher im BHKW verwendet wurde, erstattet bekommen können. Es gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:

  • Das BHKW muss sich noch in der Abschreibungsphase (10 Jahre) befinden
  • Der Jahres-Nutzungsgrad muss mindestens 70 Prozent betragen.
  • Im Sinne der Anlage III der EU-Richtlinie 2004/8/EG muss die Anlage hocheffizient sein.

Um die Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie den Nutzungsgrad nachweisen. Hierfür kann ein Wärmemengenzähler installiert werden oder er ist bereits im BHKW integriert. Sind beide Varianten nicht genutzt worden, dann werden in vielen Fällen auch Gutachten von der Herstellern der BHKW anerkannt.