Mit der Einführung und dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 hat der Gesetzgeber die Fachunternehmererklärung der Heizung eingeführt. Sie gilt als Dokumentation und Nachweis für energetisch wirksame Baumaßnahmen an Bestands- und Neubauten.

Fachunternehmererklärung und Bauleistungsgruppen

fachunternehmererklärung

Zum Abschluss energetischer Arbeiten muss das ausführende Unternehmen seine Tätigkeiten in einem formal nicht vorgeschriebenen, aber vollständigen Dokument belegen. Die Fachunternehmererklärung der Heizung wird dem Bauherrn oder Gebäudeeigentümer ausgehändigt und ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

Fünf Bauleistungsgruppen sind hierbei darzustellen:

1. Arbeiten an der Gebäudehülle wie Dachdeckung, Fassaden und Fenstern
2. Obergeschoss- und Dachdämmung
3. Sanierung oder Erneuerung der Heizung
4. Sanierung, Erneuerung oder Umgestaltung des Energieverteilungssystems
5. Installation einer raumlufttechnischen Anlage

Aufgaben und Funktionen des Dokuments

Die Fachunternehmererklärung der Heizungsanlage verändert sich mit jeder aktualisierten Fassung der EnEV. Die Erklärung nach EnEV 2014 ist die gegenwärtig (2018) gültige Version. Für Neubauten gelten dabei seit 2016 und 2017 erhöhte Baustandards.

Eine Fachunternehmererklärung der Heizung bildet die Grundlage zum Ausstellen eines Energieausweises. Bei Überprüfungen der gültigen Anforderungen und Standards der EnEV durch den Schornsteinfeger ersetzt die ordnungsgemäß und vollständig erstellte Erklärung der Heizung weitere Überprüfungen. Relevant ist die Dokumentation aber vor allem für die Gewährung von Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und regionalen Förderträgern.

Ergänzt von der nach den Baumaßnahmen zu erstellenden Fachunternehmererklärung gibt es die Fachunternehmerbescheinigung. Sie belegt die fachliche Eignung des Betriebs vor Arbeitsbeginn. Diese Genehmigung ist besonders für Mieter wichtig, um keinen späteren fachgerechten Rückbau der erledigten Maßnahmen zu riskieren.

Inhalt der allgemeinen Fachunternehmererklärung

Um die Ausführlichkeit, Verständlichkeit und Vollständigkeit der Erklärung zu gewährleisten, empfiehlt sich, einen Vordruck zu verwenden.

Der Download des Formulars wird von vielen Fachunternehmen als Service angeboten. Der deutsche Fachverband für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bietet neben dem Muster für die Fachunternehmererklärung der Heizung Ausfüllhilfen und Kommentare zu den dreiseitigen Vordrucken an.

In den einzelnen Bauteilgruppen werden die eingebauten, ersetzten und veränderten Baustoffe und Maßnahmen markiert. Ihnen ist der jeweilige U-Wert beziehungsweise Wärmedurchgangskoeffizient zugeordnet. Anzugeben ist, wer die U-Werte berechnet hat. Wenn Vorgaben nach der EnEV nicht eingehalten wurden, kann eine Zusatzerklärung des Bauherrn die Ursachen aufschlüsseln. Während der Fachbetrieb eine Ausfertigung erhält, bekommt der Bauherr zwei original aufgefüllte Formulare.

Inhalt der anlagenspezifischen Erklärung

Die bundesweit geltende Energieeinsparverordnung wird von den Landesbauordnungen ergänzt und in einzelnen Punkten modifiziert.

In Hessen wird die Fachunternehmererklärung der Heizung als Erklärung zur technischen Gebäudeausrüstung von der Erklärung für die Außenhülle getrennt. Die Grundangaben bestehen aus Gebäude- und Heizanlagentyp einschließlich der expliziten Nennleistungen aller Anlagenteile wie Kessel, Lüftung und Warmwasser. Angabe zu Heizkesselart und Brennstoff werden durch die Maßnahmen zur Wärmedämmung gegen Leitungs- und Transportverluste in allen Zirkulationssystemen ergänzt.

Eine Beschreibung der Steuerungs- und Regelungstechnik und der Verweis auf eine Dokumentation des obligatorischen hydraulischen Abgleichs  der Anlage sind weitere auszufüllende Punkte. Lüftungs- und Warmwasseranlagen sind gesondert beschrieben und gegebenenfalls als Begleitheizungen angegeben.

Was gilt für Bestands- und Neubauten?

Der augenscheinlichste Unterschied zwischen Erklärungen zwischen saniertem Altbestand und Neubau ist das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG). Die geforderten Anteile der Wärmeversorgung, die aus regenerativen Energiequellen stammen, finden in der entsprechenden Fachunternehmererklärung ihren Niederschlag.

Zu beachten sind die Änderungen der Standards für Neubauten seit 2016 aus der Energieeinsparverordnung. Der erlaubte Primärenergiebedarf pro Jahr sinkt demnach um 25 Prozent gegenüber dem Jahr 2014. Strom wird in der Berechnung der Energieeffizienz mit einem geminderten und sich geringer auswirkendem Faktor in der Erklärung berücksichtigt. Die zugelassenen Transmissionswärmeverluste sinken um etwa zwanzig Prozent und verlangen eine bessere Leitungsdämmung.

*Bildquelle: FORUM VERLAG HERKERT GMBH