Feuerschutz

In Deutschland gibt es jedes Jahr rund 50.000 Feuerwehreinsätze in Privathaushalten. Aus diesem Grund besitzt ein aktiver Brandschutz für Wohnungs- und Hauseigentümer eine nicht zu unterschätzende Bedeutung.

Mithilfe geeigneter baulicher, technischer und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen lässt sich der Brandschutz aktiv verbessern.

Baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz beginnt bei der Auswahl nicht brennbarer oder schwer entflammbarer Baumaterialien. Hierbei unterscheidet die DIN 4102 zwischen brennbaren und nicht brennbaren Baustoffen.

Brennbare Baustoffe entsprechen der Feuerschutzklasse B, nicht brennbare Baustoffe der Klasse A. Wärmedämmstoffe wie Steinwolle erfüllen diese DIN-Norm mit einer Schmelztemperatur bei mehr als 1.000 Grad.

Ein Beispiel für solch einen nicht brennbaren Baustoff ist eine als Feuerschutzplatte ausgeführte Gipskartonplatte oder ein nach DIN 1168 oder DIN EN 13279-1 als Brandschutzputz dienender Gipsputz.

Brandschutz- und Rauchschutztüren

Auch die offiziell als Feuerschutzabschlüsse (FSA) bezeichneten Brandschutztüren dienen dem baulichen Feuerschutz. Eine Brandschutztür verhindert ein Eindringen des Feuers durch Öffnungen in den Wänden oder Decken.

Alternativ werden diese Türen auch als T30, T60 und T90 Türen bezeichnet. Eine Feuerschutztür Modell T30 ist als feuerhemmend, eine T60-Tür als hochfeuerhemmend und eine T90 Tür als feuerbeständig klassifiziert.

Was sagt die Widerstandsklasse aus?

Je nachdem, wie lange eine Feuerschutztür einem Feuer standhält, wird sie der Feuerwiderstandsklasse F 30, F 60 oder F 90 zugeordnet.

Hierbei entspricht die angegebene Zahl der Anzahl der Minuten, welche die Tür einem Feuer widersteht. Auch ein in den Schornstein eingelassenes Abgasrohr erfüllt die Vorschriften der Feuerwiderstandsklasse.

Daneben gibt es spezielle Rauchschutztüren, welche bis zu einer Temperatur von 200 Grad den Rauchdurchtritt behindern. Im Brandfall gewährleisten sie für eine Dauer von rund zehn Minuten, dass der geschützte Raum zur Rettung von Menschen ohne Atemschutz begehbar bleibt.

Feuerschutztresore

Wenn Haus- oder Wohnungsbesitzer wichtige Dokumente im Brandfall schützen möchten, sollten sie diese Papiere in einem speziellen Feuerschutztresor aufbewahren. Für solche Tresore existieren zahlreiche unterschiedliche Zertifikate.

Tipps zur Brandgefahrminderung

Der beste Feuerschutz besteht jedoch in einem Brand vorbeugenden Maßnahmen. Zu diesen zählen unter anderem:

  • ausschließliche Verwendung von elektronischen Geräten mit VDE-Prüfzeichen sowie Steckdosen mit Überspannungsschutz
  • sichere Unterbringung von Brandbeschleunigern sowie Grill- und Campinggasflaschen
  • Installation von (optischen) Rauchmeldern in allen gefährdeten Räumen
  • Ausschalten nicht benutzter elektronischer Geräte (statt Stand-by-Modus)

Entscheidend ist jedoch alleine die Dauer, für welche ein Tresor einen vollumfänglichen Feuerschutz garantieren kann. Ein Tresor, der im Brandfall einen Funktionserhalt von 30 Minuten bietet, wird als feuerhemmend bezeichnet. Dahingegen ist ein Tresor mit einem Funktionserhalt von 180 Minuten höchstfeuerbeständig.

Feuerschutz für Ihren Kamin

Ein gusseiserner Schwedenofen oder ein einfacher Zimmerofen bringen wohlige Wärme in den Haushalt. Doch trotz feuerfester Bodenplatte kann es durch Funkenflug oder anderen Umständen zu einem Feuer kommen.

Es ist empfehlenswert, sich zum Ofen einen Feuerlöscher anzuschaffen. Diese sind bereits in kleiner Ausführung ab 20 Euro in jedem örtlichen Baumarkt erhältlich.

Feuerschutz und Versicherungen

Nicht zuletzt schlagen sich Maßnahmen zum Feuerschutz in Form einer Feuerschutzsteuer nieder, welche der Förderung des vorbeugenden Brandschutzes sowie des Feuerlöschwesens dient. Diese Steuer wird seit dem 1. Juli 2010 vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet und fließt in bestimmte Versicherungen ein.

So entfallen bei Wohngebäudeversicherungen, die teilweise der Feuerversicherung dienen, 14 Prozent des Versicherungsbetrags auf den Brandschutz. Bei entsprechenden Hausratversicherungen beträgt dieser Anteil sogar 15 Prozent.

Feuerschutz für Ihre Heizung

Für Heizungsanlagen gelten die gesetzlichen Anforderungen für Feuerungsstätten, sobald diese eine Gesamtnennwärmeleistung von 50 Kilowattstunden überschreiten. Weitere Informationen über diese Anforderungen und ob Ihre Heizungsanlage davon betroffen ist, erfahren Sie beim Heizungsbauer Ihres Vertrauens.

Für Besitzer einer Gasheizung empfiehlt sich die Anschaffung eines Kohlenstoffdioxidmelders. Dieser registriert einen erhöhten Kohlenstoffdioxid-Gehalt in der Atemluft und warnt, sobald sich dieser in einen gesundheitsschädlichen Bereich bewegt. Ein solcher Melder ist bereits ab 10 Euro in Ihrem örtlichen Baumarkt erhältlich.