heizkostenverteiler an heizkoerperDer Anteil des Wärmeenergieverbrauchs in den Ausgaben privater Haushalte steigt seit vielen Jahren kontinuierlich prozentual an. Je teurer die Energie wird, desto wichtiger wird Verbrauchern die bedarfs- und verbrauchsorientierte Erfassung.

Diese Aufgabe übernimmt der Heizkostenverteiler, der individuelle Verbrauchswerte liefert. Sie werden zu einem Anteil in der Jahresabrechnung von Wohnnebenkosten berechnet. Beim Heizkostenvergleich muss allerdings zusätzlich berücksichtigt werden, dass nur mindestens 50 Prozent auf diese Art erfasst werden müssen. Pauschale Preise aus Gemeinschaftsanlagen oder Personen- und Flächenschlüssel fließen zusätzlich in die Berechnung ein.

Für die Verbrauchserfassung an einem Heizkörper sind sogenannte Verdunster gängig. Röhrchen mit einer spezifischen Flüssigkeit werden an jedem Wärmeausgabegerät montiert und erfassen mittels Verdunsten die aus dem Gerät ausgetretene Wärme. Digitale Heizkostenverteiler, oft auch mit HKV abgekürzt, arbeiten mit Sensoren.

Gesetzliche Grundlage

Der Einsatz und die Verwendung der individuellen Wärmeverbrauchserfassung sind in der deutschen Heizkostenverordnung detailliert geregelt. Die Verordnung ist in fast allen Fällen zwingende Rechtsgrundlage und steht über sonstigen Vereinbarungen zwischen Eigentümern und Vermietern sowie Mietern und Pächtern. Die Heizkostenverteiler müssen durch die physikalisch-technische Bundesanstalt als geeignet erklärt werden. Eine mindestens jährliche Ablesung und Erneuerung beziehungsweise eine Rückstellung bei digitalen Geräten ist verpflichtend.

In der Praxis wird die mechanische Verdunstungstechnik zunehmend von der digitalisierten Variante abgelöst. Die elektronische Verbrauchserfassung erlaubt beim Ablesen des Heizkostenverteilers eine deutliche Komfortsteigerung.

Elektronische Geräte

Das Ablesen elektronischer Verteiler ist auf „digitalen“ Aufwand beschränkt. Das Zählwerk wird nach der Ablesung auf 0 zurückgestellt. Röhrchenwechsel und entsprechender Abfall entfallen. Die permanente Datenerhebung erlaubt zu jedem Zeitpunkt, mindestens jedoch monatlich, eine Zwischensumme zu erheben. Da Mietverhältnisse unabhängig von Kalenderjahren enden, wird so der Personal- und Materialaufwand für eine Zwischenablesung eingespart.

Bei der Montage und dem Wechsel der Verdunstungsröhrchen muss Zutritt zu den Wohnräumen und Wärmeausgabegeräten sichergestellt werden. Der bekannte „der Heizungsableser kommt“-Termin erzeugt Aufwand und Kosten. Elektronische und digitale Ablesetechnik erlaubt die Fernabfrage per Funk. Die erhobenen Daten und Werte lassen sich vereinfacht zusammenführen, prüfen und unterliegen nicht dem Risiko, durch Übertragungsfehler wie dem Ab- und Aufschreiben verfälscht zu werden.

Anbieter, Kostenverteilung und Preise

Abbildung

Bezeichnung

Preis

elektischer heizkostenverteiler Engelmann Engelmann HCAe2 EHKV inkl. Plombe + Rückenplatte MIT FUNK ab 39,90 €
elektronischer heizkostenverteiler von messhelden MESSHELDEN.com Elektronischer Heizkostenverteiler ab 23,68 €

Die beiden bekanntesten und am weitesten verbreiteten Hersteller in Deutschland sind die Unternehmen Ista und Techem. Beide Firmen bieten sowohl mechanische als auch elektronische Geräte  zum Kauf oder zur Miete an. Wer einen Heizkostenverteiler kaufen möchte, der sollte sich zunächst an den Hauseigentümer oder Vermieter wenden. Diese sind verpflichtet die Anschaffungskosten zu übernehmen.

Die Preise sind nicht auf Mieter, Pächter und Nutzer umlegbar. Betrachtet man dem Komfortgewinn im Verhältnis zum Preis so sind die Anschaffungskosten vergleichsweise günstig. Gebrauchte Modelle, wie das Techem E-HKV data II, gibt es gebraucht bereits ab 15 Euro.

Zu den in einer Nebenkostenabrechnung umlagefähigen Kosten zählen:

  • Ablesungskosten
  • Abrechnungserstellung
  • Geräteeichung und Wartung
  • Gegebenenfalls Röhrchenwechsel

Werden die Geräte gemietet, sind die Mietkosten nur mit schriftlichem Einverständnis der Mieter umlagefähig. Eine einfache Mehrheit bei einer Stimme pro Wohneinheit reicht aus.

Manipulation und Transparenz

Immer wieder versuchen Verbraucher, ihre Heizkostenverteiler zu manipulieren. Die mechanischen Geräte sind verplombt und können nicht unbemerkt geöffnet werden. Elektronische Geräte verfügen über eine Art „Schutzschaltung“. Wenn die Temperatursensoren durch das Vortäuschen falscher Raumtemperatur getäuscht werden sollen, ersetzt das Gerät die Messwerte durch einen pauschale Schätztemperatur.

Die Abweichung wird außerdem in der elektronischen Aufzeichnung und Fortschreibung registriert und fällt spätestens bei der Erstellung der Prüfsummen für die Gesamtabrechnungen auf. Die Heizkostenverordnung verlangt nachvollziehbare Messwertaufschlüsselungen.

Pflicht zu Geräten mit Funk

Eigentümer, die heute einen neuen Heizkostenverteiler montieren, sind verpflichtet zu einem Funk-Gerät verpflichtet. So sieht es die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) vor. Demnach müssen neu installierte Geräte fernauslesbar sein, um Bewohner regelmäßig über ihren Energieverbrauch informieren zu können.