Heizung Kalt

Wenige technische Defekt beeinflussen Ihr Leben stärker ein Heizungsausfall. Im Sommer und bei moderaten Außentemperaturen ist davon meist nur eine gekoppelte Warmwasserversorgung betroffen. Ist die Heizung ausgefallen, wenn die Außentemperaturen die im Mietrecht ausgewiesenen Mindestwerte unterschreiten, wird es ungemütlich bis gesundheitsgefährdend. Dazu kommen bauphysikalische Auswirkungen wie Schimmelbildung und das Risiko zufrierender Leitungen und Rohre.

Diese Probleme entstehen in Mietsachen genauso wie in Eigentum und an Arbeitsstätten. Als Mieter dürfen Sie eine Mietminderung vornehmen, solange die Heizung ausgefallen ist. Betrifft der Defekt Ihr Eigentum obliegt es Ihrer Verantwortung, schnell für eine Lösung zu sorgen. In einem Büro oder anderem Arbeitsplatz steht der Arbeitgeber in der Verantwortung. Bei privaten Mietverhältnissen sind das Mietrecht und Ihr Mietvertrag ausschlaggebend. Im Büro greift die Arbeitsstättenverordnung und die darin enthaltenen technischen Regeln.

Mögliche Ursachen für den Ausfall der Heizung

In einer modernen und komplexen Heizungsanlage spielen viele Details und Komponenten ineinander. Einige Möglichkeiten schließen Sie mit einer kurzen Sichtkontrolle der erreichbaren Anlagenteile leicht selber aus. Allerdings sind innere Defekte vor allem als Mieter kaum oder wegen Unzugänglichkeit nicht zu erkennen. Aus folgenden gängigen Gründen fällt eine Heizung aus:

  • Anlagen- und Wasserdruck zu gering
  • Betriebsstrom unterbrochen (gebrochene und gelöste Kabelanschlüsse, Kurzschluss)
  • Brennstoff ausgegangen
  • Luft im Zirkulationssystem (Folge ist meist kein Komplettausfall)
  • Pumpe kaputt
  • Rohrbruch oder Rohrriss
  • Technischer Defekt im Brenner mit automatischer Ausschaltung (Fehlercodes)
  • Verschmutzte Düsen, Leitungen und Ventile

Lösungen erfordern sehr unterschiedlichen Aufwand

Einem Laien fällt es manchmal schwer, eine Diagnose zu stellen und eine mögliche Schadensursache zu erkennen. Ist der Flüssiggas- oder Öltank leer, liegt die Lösung auf der Hand. Nach präventivem Entlüften und eventuellem Nachfüllen von Wasser lässt sich ein Neustart der Anlage probieren. Mit ein wenig Glück lösen Sie damit Probleme im Anlagendruck. Eine unterbrochene Stromzufuhr ist in manchen Fällen auch von außen zu ermitteln. Mit dem Zugang zur Steuerungseinheit können Sie oft zumindest die Art der Fehlercodes vom Display ablesen. Nach Abgleich mit der Bedienungsanleitung wissen Sie, warum in etwa die Heizung ausgefallen ist. Einen Fachmann und Installateur brauchen Sie trotzdem.

Keine Heizung am Arbeitsplatz und im Büro

Wenn die Heizung im Büro ausfällt, berührt das die technischen Regeln für Arbeitsstätten. In den Ausführungen entsteht die gleiche Herausforderung wie bei den Regelungen im Mietrecht. Individuelle Situationen lassen sich nur in einem Rahmen fassen. Die formulierten gesundheitlich zuträglichen Raumtemperaturen lassen Raum für Interpretation. Als Mindesttemperatur für sitzende Tätigkeiten gelten zwanzig Grad Celsius. Eine Art Minderungsanspruch analog zur Mietminderung, wie beispielsweise das Einschränken der Arbeitszeit ergibt sich nicht. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, unverzüglich einen Installateur zu beauftragen. Bis dahin dürfen Sie als Arbeitnehmer Maßnahmen zur Abmilderung fordern. Heizlüfter, Heizmatten, Radiatoren, regelmäßige Aufwärmphasen abseits des Arbeitsplatzes, Sitzkissen mit Heizung und Wärmestrahler stellen mögliche Provisorien dar.

Fakten zur möglichen Minderung

Aus dem Umstand, dass Ihre Heizung ausgefallen ist, ergibt sich außer bei sofortiger Reparatur immer ein Anspruch auf Mietminderung. Sie dürfen einen angemessenen prozentualen Betrag von der folgenden Bruttomietzahlung einbehalten. Folgende Fakten kommen mietrechtlich zur Anwendung:

  • Jede Minderung kann tageweise erfolgen
  • Der Anrechnungszeitraum beginnt mit der Mängelanzeige beim Vermieter
  • Zu hoher prozentualer Abzug erfüllt den Tatbestand des Mietrückstands
  • Angemessene und unverzügliche Mängelbehebung bedeutet praktisch etwa vier Tage
  • Bei der Anzeige des Mangels immer eine Frist zur Erledigung setzen
  • Die Mängelanzeige in schriftlicher Form (auch digital) belegbar machen
  • Eine beabsichtigte Mietminderung ankündigen
  • Bei ausbleibender Reaktion oder Weigerung seitens des Vermieters können Sie auf Beseitung der Mängel klagen