Ein Heizungsausfall in der Mietwohnung ist vor allem im Herbst und Winter ein echter Notfall. Bei niedrigen Außentemperaturen kann die Wohnung im schlimmsten Fall sogar unbewohnbar sein. Erfahren Sie, welche Rechte Sie als Mieter haben, wann Sie eine Mietminderung geltend machen können und ob der Vermieter den Notdienst zahlen muss.

Ihre Rechte als Mieter bei einem Heizungsausfall

Grundsätzlich hat der Vermieter für eine ordnungsgemäße Funktion der Heizungsanlage zu sorgen. In der Heizperiode (üblicherweise vom 1. Oktober bis zum 30. April) muss zwischen 6 und 24 Uhr eine Raumtemperatur von 20 °C (je nach Urteil auch 21 °C) erreicht werden. In den übrigen Nachtstunden muss immerhin eine Beheizung auf 18 °C möglich sein. Wenn im Herbst oder Winter die Heizung ausfällt, kann das nicht nur unangenehm sein. Es drohen auch Feuchtigkeitsschäden und somit Schimmel in der Wohnung.

Ihre Rechte und eine mögliche Minderung der Miete hängen dementsprechend von der Jahreszeit ab.

Heizungsausfall in der MietwohnungFällt die Heizung in der Heizperiode aus, muss der Vermieter sehr schnell reagieren. Ein Heizungsausfall ist grundsätzlich ein Mangel an der Mietsache, sofern er innerhalb der Heizperiode auftritt. Außerhalb der Heizperiode trifft dies nur dann zu, wenn eine außerordentliche Heizpflicht besteht, beispielsweise wenn die Außentemperatur über mindestens drei Tage außergewöhnlich niedrig ist.

Als Mieter können Sie die schnellstmögliche Behebung des Mangels verlangen.

In der Praxis ergeben sich allerdings verschiedene Fragen. Was, wenn der Vermieter nicht sofort reagiert oder nicht erreichbar ist? Wer zahlt dann den Heizungsnotdienst? Kann ich eine Mietminderung geltend machen, wenn sich die Reparatur der Heizungsanlage verzögert?

Was tun bei einem Heizungsausfall?

Wenn die Heizung in der Mietwohnung ausfällt, sollten Sie zuerst versuchen, Ihren Vermieter zu erreichen. Grundsätzlich muss dem Vermieter eine angemessene Frist für die Reparatur eingeräumt werden. Klare gesetzliche Vorgaben gibt es hierzu allerdings nicht, die Frist hängt von der Zumutbarkeit ab. Bei einem Totalausfall der Heizung bei sehr kalten Außentemperaturen muss der Vermieter entsprechend schneller handeln, als wenn beispielsweise nur ein einzelner Heizkörper betroffen ist oder die Außentemperaturen höher sind. Im Zweifelsfall berät Sie der Mieterbund, ein lokaler Mieterverein oder die Verbraucherzentrale.

Wenn Sie Ihren Vermieter auch nach mehrmaligen Versuchen nachweislich nicht erreichen können und die Temperaturen in der Wohnung unzumutbar sind, können Sie einen Heizungsnotdienst auch selbst beauftragt. Die Kosten für den Notdienst müssen Sie allerdings normalerweise vorstrecken und Ihrem Vermieter anschließend in Rechnung stellen. Ob der Vermieter verpflichtet ist, den meist teureren Notdienst zu zahlen, hängt vom genauen Sachverhalt ab und kann auf eine rechtliche Auseinandersetzung hinauslaufen.

Mietminderung berechnen bei Heizungsausfall

Sie müssen Ihren Vermieter zunächst, am besten auch schriftlich, über den Heizungsausfall in der Mietwohnung informieren. Der Vermieter muss den Mangel in angemessener Zeit beseitigen. Was angemessen ist, ist nicht klar definiert. Das gilt auch für die Berechnung einer Mietkürzung. Gerichte haben hierzu in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden, es gibt keine einheitlichen Minderungsquoten.

Tipp: Wenn Sie eine Mietkürzung geltend machen möchten, lassen Sie sich zunächst durch einen Mieterverein oder die Verbraucherzentrale beraten. Erfahrungsgemäß kann die Höhe der Minderung bei einem Komplettausfall bis zu 100 % betragen, falls die Wohnung durch Kälte nicht bewohnbar ist. Ansonsten werden entsprechende Minderungssätze je nach betroffener Wohnfläche und Außentemperatur veranschlagt.

Der Warmwasserausfall

Auch die Warmwasserversorgung muss durch den Vermieter grundsätzlich gewährleistet werden. Fällt die Warmwasserversorgung aus, können Sie eine Minderung der Miete geltend machen. Gerichte haben in der Vergangenheit bei einem Warmwasserausfall Mietminderungen zwischen 7,5 und 30 % bestätigt, doch auch hier wird jeder Fall individuell entschieden.