Heizungsausfall in der Mietwohnung

Ein Heizungsausfall in der Mietwohnung ist vor allem im Herbst und Winter ein echter Notfall. Bei niedrigen Temperaturen kann die Wohnung im schlimmsten Fall unbewohnbar werden. Dieser Beitrag erklärt Ihre Rechte als Mieter, wann eine Mietminderung möglich ist und wer den Notdienst zahlt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Vermieter muss für eine funktionierende Heizung sorgen.
  • In der Heizperiode gilt tagsüber meist eine Mindesttemperatur von etwa 20 bis 21 Grad.
  • Ein Heizungsausfall in der Heizperiode ist ein Mangel der Mietsache.
  • Eine Mietminderung ist möglich, ihre Höhe wird im Einzelfall bestimmt.
  • Bei Nichterreichbarkeit des Vermieters kann der Mieter den Notdienst beauftragen.

Ihre Rechte als Mieter

Grundsätzlich muss der Vermieter für eine ordnungsgemäße Funktion der Heizungsanlage sorgen. In der Heizperiode, üblicherweise vom 1. Oktober bis 30. April, muss zwischen 6 und 24 Uhr eine Raumtemperatur von etwa 20 bis 21 Grad Celsius erreicht werden können; in den übrigen Nachtstunden genügt meist eine Beheizung auf rund 18 Grad. Fällt die Heizung im Herbst oder Winter aus, ist das nicht nur unangenehm, sondern es drohen auch Feuchtigkeitsschäden und Schimmel. Ihre Rechte und eine mögliche Mietminderung hängen dabei von der Jahreszeit ab.

Wann ein Mangel vorliegt

Fällt die Heizung in der Heizperiode aus, muss der Vermieter schnell reagieren, denn ein Heizungsausfall ist in dieser Zeit grundsätzlich ein Mangel an der Mietsache. Außerhalb der Heizperiode gilt das nur, wenn eine außerordentliche Heizpflicht besteht, etwa wenn die Außentemperaturen über mehrere Tage ungewöhnlich niedrig sind. Als Mieter können Sie die schnellstmögliche Beseitigung des Mangels verlangen.

Was tun bei einem Heizungsausfall?

Fällt die Heizung aus, sollten Sie zuerst versuchen, Ihren Vermieter zu erreichen. Ihm ist eine angemessene Frist zur Reparatur einzuräumen, wobei es keine festen gesetzlichen Vorgaben gibt und die Frist von der Zumutbarkeit abhängt. Bei einem Totalausfall und sehr kalten Temperaturen muss der Vermieter schneller handeln als bei einem einzelnen kalten Heizkörper oder milderen Temperaturen. Erreichen Sie den Vermieter auch nach mehreren, nachweisbaren Versuchen nicht und sind die Temperaturen unzumutbar, können Sie selbst einen Heizungsnotdienst beauftragen. Die Kosten müssen Sie in der Regel zunächst vorstrecken und dem Vermieter anschließend in Rechnung stellen. Ob der Vermieter den meist teureren Notdienst zahlen muss, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel beraten Sie der Mieterbund, ein örtlicher Mieterverein oder die Verbraucherzentrale.

Mietminderung bei Heizungsausfall

Informieren Sie Ihren Vermieter zunächst, am besten schriftlich, über den Ausfall. Er muss den Mangel in angemessener Zeit beseitigen. Was angemessen ist und wie hoch eine Mietminderung ausfällt, ist nicht einheitlich geregelt. Gerichte haben hierzu unterschiedlich entschieden, und es gibt keine festen Minderungsquoten. Erfahrungsgemäß kann die Minderung bei einem Komplettausfall bis zu 100 Prozent betragen, wenn die Wohnung durch Kälte nicht bewohnbar ist. Ansonsten werden je nach betroffener Wohnfläche und Außentemperatur geringere Sätze angesetzt. Bevor Sie eine Minderung geltend machen, sollten Sie sich von einem Mieterverein oder der Verbraucherzentrale beraten lassen, da eine unberechtigte Kürzung Folgen haben kann.

Der Warmwasserausfall

Auch die Warmwasserversorgung muss der Vermieter gewährleisten. Fällt sie aus, können Sie ebenfalls eine Mietminderung geltend machen. Gerichte haben bei einem Warmwasserausfall in der Vergangenheit Minderungen in unterschiedlicher Höhe bestätigt, wobei auch hier jeder Fall individuell entschieden wird. Dokumentieren Sie den Ausfall und die Temperaturen sorgfältig, etwa mit Fotos und einem Protokoll, damit Sie Ihre Ansprüche belegen können.

So gehen Sie am besten vor

Zusammengefasst sollten Sie bei einem Heizungsausfall den Vermieter umgehend und nachweisbar informieren, ihm eine angemessene Frist setzen und den Mangel dokumentieren. Reagiert er nicht und sind die Temperaturen unzumutbar, dürfen Sie den Notdienst beauftragen und die Kosten weiterreichen. Ob und in welcher Höhe eine Mietminderung berechtigt ist, sollten Sie im Zweifel mit einem Mieterverein oder der Verbraucherzentrale klären. Mit einem ruhigen, gut dokumentierten Vorgehen wahren Sie Ihre Rechte, ohne sich angreifbar zu machen, und sorgen dafür, dass die Heizung möglichst schnell wieder funktioniert.

Ausfall richtig dokumentieren

Für den Fall einer Mietminderung oder einer rechtlichen Auseinandersetzung ist eine sorgfältige Dokumentation des Heizungsausfalls entscheidend. Notieren Sie den Zeitpunkt, zu dem der Ausfall begonnen hat, und messen Sie regelmäßig die Raumtemperatur, idealerweise mit einem Thermometer in mehreren Räumen. Halten Sie fest, wann und auf welchem Weg Sie den Vermieter informiert haben, und bewahren Sie schriftliche Nachrichten auf. Fotos vom Thermometer mit sichtbarem Datum können ebenfalls hilfreich sein. Diese Unterlagen belegen im Streitfall, wie lange und wie stark die Wohnung unterversorgt war, und bilden die Grundlage für eine mögliche Mietminderung. Ohne eine solche Dokumentation ist es später schwer, Ansprüche durchzusetzen, weshalb sich der Aufwand in jedem Fall lohnt.

Zusammengefasst haben Sie als Mieter bei einem Heizungsausfall klare Rechte: Der Vermieter muss den Mangel zügig beheben, und bei unzumutbarer Kälte können Sie eine Mietminderung geltend machen oder im Notfall selbst einen Notdienst beauftragen. Wichtig sind ein rasches, nachweisbares Informieren des Vermieters und eine sorgfältige Dokumentation. Bei Unsicherheiten helfen Ihnen der Mieterbund oder die Verbraucherzentrale weiter.

Beachten Sie außerdem, dass eine Mietminderung immer im angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Beeinträchtigung stehen sollte. Eine überzogene oder unberechtigte Kürzung kann zu Streit mit dem Vermieter führen, weshalb eine vorherige Beratung sinnvoll ist.