
Der Heizungscheck prüft, ob eine bestehende Heizung effizient arbeitet und wo sich Energie sparen lässt. Für bestimmte Gebäude ist eine solche Prüfung inzwischen gesetzlich vorgeschrieben, für alle anderen ist sie eine sinnvolle freiwillige Maßnahme. Wir erklären Ablauf, Pflichten und Kosten nach dem aktuellen Stand.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die frühere, befristete Heizungscheck-Pflicht für Gasheizungen aus der Energiekrise ist ausgelaufen. Seit Oktober 2024 regelt das Gebäudeenergiegesetz die Heizungsprüfung und -optimierung.
- Die Pflicht nach Paragraf 60b GEG gilt für wassergeführte Heizungen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohn- oder Nutzungseinheiten, unabhängig vom Brennstoff, ausgenommen Wärmepumpen.
- Für Ein- und Zweifamilienhäuser besteht keine allgemeine Pflicht. Ein freiwilliger Heizungscheck kostet grob 100 bis 150 Euro und deckt Einsparpotenziale auf.
Was ist der Heizungscheck?
Der Heizungscheck ist ein Verfahren zur Prüfung bestehender Heizungsanlagen. Dabei wird unter anderem überprüft, ob die vorhandenen Heizungspumpen noch effizient sind, ob eine Gasheizung optimal eingestellt ist, ob Rohrleitungen und Armaturen gedämmt werden sollten, ob die Heizung einen hydraulischen Abgleich auf Basis einer Rohrnetzberechnung benötigt und ob sich die Regelung, etwa über die Heizkurve oder eine Nachtabsenkung, effizienter einstellen lässt. Der Fachbetrieb identifiziert so Schwachstellen. Die eigentlichen Optimierungsmaßnahmen sind allerdings nicht im Preis des Checks enthalten und lassen sich oft erst vor Ort feststellen. Sinnvoll ist es, den Check mit der Heizungswartung zu verbinden, um Anfahrtskosten zu sparen.
Die gesetzliche Pflicht nach dem GEG
Die während der Energiekrise 2022 eingeführte, befristete Pflicht zum Heizungscheck für Gasheizungen war Teil einer Energiesparverordnung und ist inzwischen ausgelaufen. An ihre Stelle sind seit dem 1. Oktober 2024 die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes getreten. Nach Paragraf 60b GEG müssen wassergeführte Heizungsanlagen, unabhängig vom Brennstoff und damit auch Öl- und Holzheizungen, geprüft und optimiert werden. Diese Pflicht gilt allerdings nur für Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten und betrifft damit vor allem größere Mehrfamilienhäuser. Wärmepumpen sind ausgenommen, für sie gelten eigene Regelungen.
Fristen und Ausnahmen
Bei den Fristen unterscheidet das Gesetz nach dem Einbaudatum. Anlagen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, sind innerhalb eines Jahres nach Ablauf von fünfzehn Jahren nach dem Einbau zu prüfen und zu optimieren, sodass diese Fristen seit 2025 schrittweise greifen. Ältere Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen bis zum 30. September 2027 geprüft und optimiert werden. Erforderliche Optimierungsmaßnahmen sind dann innerhalb eines Jahres umzusetzen und schriftlich festzuhalten. Ausgenommen sind unter anderem Anlagen mit standardisierter Gebäudeautomation. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie kleinere Gebäude besteht keine allgemeine Pflicht, hier bleibt der Heizungscheck eine freiwillige, aber sinnvolle Maßnahme.
Wer führt den Heizungscheck durch?

Die Prüfung ist von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dazu zählen nach der Handwerksordnung insbesondere Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie Energieberater. Angesichts der hohen Auslastung der Handwerksbetriebe sollten Eigentümer frühzeitig einen Termin vereinbaren. Häufig lässt sich die Prüfung mit ohnehin anstehenden Tätigkeiten verbinden, etwa der Feuerstättenschau des Schornsteinfegers oder der regelmäßigen Heizungswartung.
Was kostet ein Heizungscheck?
Die reine Prüfung kostet grob zwischen 100 und 150 Euro. Hinzu kommen mögliche Optimierungsmaßnahmen, deren Umfang vom Alter und Zustand der Anlage abhängt und die sich oft erst vor Ort feststellen lassen. Muss beispielsweise eine ineffiziente Heizungspumpe durch eine Hocheffizienzpumpe ersetzt werden, entstehen zusätzliche Kosten von grob 300 bis 400 Euro. Typische Optimierungsmaßnahmen sind die Nachtabsenkung der Vorlauftemperatur, die Anpassung der Raumsolltemperatur, die Einstellung einer Heizkurve sowie der Austausch alter Pumpen. Da diese Maßnahmen den Verbrauch spürbar senken, amortisieren sie sich meist innerhalb weniger Jahre.
Nutzen der Prüfung
Auch unabhängig von der gesetzlichen Pflicht lohnt sich ein Heizungscheck, denn viele Heizungen sind nicht optimal eingestellt und verbrauchen dadurch unnötig viel Energie. Ein genormtes Verfahren bewertet die einzelnen Bestandteile der Anlage, dokumentiert Dimension, Leistung und Temperatur und deckt über einen hydraulischen Abgleich und die Prüfung der Dämmung Einsparpotenziale auf. Der hydraulische Abgleich allein kann den Energieverbrauch spürbar senken. Am Ende erhalten Eigentümer eine Bewertung mit konkreten Empfehlungen, mit denen sich Heizkosten und CO2-Emissionen reduzieren lassen.
Fazit
Zusammengefasst hat sich die Rechtslage beim Heizungscheck geändert: Die befristete Pflicht aus der Energiekrise ist ausgelaufen, seit Oktober 2024 regelt das Gebäudeenergiegesetz die Heizungsprüfung und -optimierung für größere Gebäude mit mindestens sechs Einheiten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser besteht keine allgemeine Pflicht, doch bleibt der freiwillige Heizungscheck eine lohnende Maßnahme, um Einsparpotenziale zu erkennen. Da eine gut eingestellte Heizung Energie, Geld und CO2 spart, ist die Prüfung in jedem Fall eine sinnvolle Investition. Für die genauen Pflichten und Fristen im Einzelfall gibt der Fachbetrieb oder Schornsteinfeger Auskunft.
Wichtig ist, die Prüfung nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance zu verstehen, die eigene Heizung effizienter zu machen. Da erfahrungsgemäß viele Anlagen nicht optimal eingestellt sind, lässt sich mit vergleichsweise geringem Aufwand oft eine spürbare Einsparung erzielen. Wer ohnehin eine Modernisierung der Heizung plant, kann die Prüfung sinnvoll damit verbinden. Angesichts steigender Energiepreise und CO2-Kosten zahlt sich eine gut eingestellte Heizung doppelt aus, sowohl finanziell als auch mit Blick auf den Klimaschutz. Eigentümer größerer Gebäude sollten die geltenden Fristen im Auge behalten und Termine frühzeitig vereinbaren.
