Heizungsbauer führt Heizungscheck durch

Der Heizungscheck ist seit dem 01. Oktober 2022 Pflicht und muss laut der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMav) bis 2024 für fast alle Gasheizungen in Deutschland durchgeführt werden. Frist ist der 15. August 2024.

Was ist der Heizungscheck?

Der Heizungscheck ist ein Verfahren zur Prüfung von bestehenden Heizungsanlagen. Im Gegensatz zu dem bereits bekannten, freiwilligen Heizungscheck nach DIN 15378, geht es beim „neuen“ Heizungscheck mehr um ein vereinfachtes, visuelles Verfahren. Überprüft wird,

Mittels des Heizungschecks identifiziert der durchführende Partner mögliche Schwachstellen und behebt diese ordnungsgemäß. Aber Achtung, diese Optimierungsmaßnahmen sind nicht im Preis des Heizungschecks enthalten und können erst durch den Fachpartner vor Ort identifiziert werden.

Tipp: Zwar ist der Heizungscheck keine vollumfängliche Wartung, könnte aber direkt miteinander verbunden werden um Anfahrtskosten zu sparen und leichter einen Fachpartner zu finden.

Wer muss einen Heizungscheck durchführen lassen?

Jeder Immobilienbesitzer mit einer Gasheizung muss einen Heizungscheck bis zum 15. August 2024 durchführen lassen. Dies betrifft über 14 Millionen Gasheizungen in Deutschland. Sollten Sie allerdings in den letzten Jahren einen vergleichbaren Heizungscheck (wie nach DIN 15378) durchgeführt haben, sind Sie von dieser Pflicht befreit.

Hinzu kommt, dass alle Nichtwohngebäude ab 1000m² und Mehrfamilienhäuser mit mindestens zehn Wohneinheiten einen hydraulischen Abgleich bis zum 30. September 2023 durchführen lassen müssen.  Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten müssen zwar auch ihr Heizsystem hydraulisch abgleichen lassen, haben hierfür aber bis zum 15. September 2024 Zeit.

Sollte ein Immobilienbesitzer einen bereits durchgeführten hydraulischen Abgleich nachweisen können oder eine Modernisierung der Immobilie bis zu sechs Monate nach Stichtag geplant sein, entfällt auch hier die Pflicht.

Wer macht einen Heizungscheck?

Fachmann führt Heizungscheck an einer Gasheizung durch

Im §2 Absatz 4 der EnSimiMaV, ist geregelt, dass der Heizungscheck von einer fachkundigen Person durchzuführen ist. Diese fachkundigen Personen sind nach der Handwerksordnung Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Energieberater sowie Ofen- und Luftheizungsbauer. Endkunden sollten gerade in der heutigen Zeit aufgrund der enormen Auftragssituationen bei Handwerkern schnell sein und alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme ausschöpfen.

Was kostet ein Heizungscheck?

Auf Basis von Preisen des bereits existierenden Heizungscheck nach DIN 15378, könnte ein Heizungscheck etwa 100 bis 150€ kosten. Hinzu kommen mögliche Optimierungsmaßnahmen, je nach Alter und Zustand der Heizungsanlage. Diese Optimierungsmaßnahmen können durch den Fachpartner erst vor Ort festgestellt werden und sind daher schlecht Diese Optimierungsmaßnahmen können durch den Fachpartner erst vor Ort festgestellt werden und sind daher schlecht vorhersehbar. Sollten Sie beispielsweise eine Heizungspumpe austauschen müssen, entstehen unter Umständen Kosten von ca. 300-400€.

Die Optimierung Ihrer Heizung ist verpflichtend und muss ebenso wie der Heizungscheck bis zum 15. September 2024 abgeschlossen sein. Was allerdings passiert, sollten Sie die identifizierten Optimierungen nicht durchführen lassen, ist nicht bekannt. Konsequenzen für nicht durchgeführte Heizungschecks oder -optimierungen sind nicht durch das Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) kommuniziert worden.

Optimierungsmaßnahmen beim Heizungscheck

Lassen Sie einen Heizungscheck durchführen, kann es sein, dass der durchführende Fachpartner Optimierungsmöglichkeiten an Ihrer Heizung feststellt. Um effizienter mit Ihrer Heizungsanlage zu heizen, könnte der Fachpartner Ihnen eine der folgenden Optimierungsmaßnahmen vorschlagen:

  • Nachtabsenkung der Vorlauftemperatur Ihrer Heizungsanlage
  • Anpassung der Raumsolltemperatur um Ihre Heizung besser auf den Heizbedarf Ihrer Immobilie anzugleichen
  • Einstellung einer Heizkurve, um die Vorlauftemperatur an die Außentemperatur anzupassen
  • Austausch ineffizienter Heizungspumpen durch Hocheffizienzpumpen

Der Heizungscheck nach DIN EN 15378

Der Heizungscheck ist nicht komplett neu. Es handelt sich um ein genormtes Verfahren, wodurch die Aussagekraft der Ergebnisse erhöht ist. Neben der Dokumentation der Dimension, Leistung, Nutzungsart und Temperatur der Heizung, führt ein Heizungsbauer einen hydraulischen Abgleich durch. Zudem überprüft der beauftrage Fachmann, in welchem Maße die Anlage gedämmt ist und ob Ventilations- oder Wärmeverluste bestehen.

Ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 deckt Optimierungsmaßnahmen der eigenen Heizung auf. Sie erhalten Hinweise und Empfehlungen zum Energiesparen. Es erfolgt eine Bewertung der einzelnen Bestandteile der Heizung. Anschließend erfolgt die Vergabe sogenannter Problempunkte. Eine hohe Anzahl an Punkten weist auf einen ineffizienten Betrieb der Heizungsanlage hin. Die Vorgehensweise (DIN EN 15378) beinhaltet 13 Schritte, die schriftlich festzuhalten sind.

Die Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. (VDZ)

Nach der Überprüfung erhalten sie ein Formular vom VZD welches Ihnen Auskunft über die Effektivität der Heizungsanlage gibt. Es enthält neben allgemeinen Daten zum Gebäude (u.a. Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten) eine Beurteilung der Notwendigkeit des Handlungsbedarfs. Auf einer Skala von 0 bis 100, wird angezeigt, ob Handlungsbedarf besteht. 0 (grüner Bereich) deutet auf eine optimale Anlage hin, 100 (roter Bereich) weist die Anlage als äußert ineffizient aus. Im zweiseitigen Formular wird zudem eine ausführliche Analyse der Begebenheiten geliefert.

Alle untersuchten Punkte werden bewertet, die Ergebnisse werden in die Tabelle auf der Rückseite eingetragen. Abschließend lassen sich handschriftliche Empfehlungen für den Hausbesitzer eintragen. Auf den Seiten der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Heizungscheck.