Je nach der Größe der Heizanlage tragen Heizungskeller unterschiedlichen Bezeichnungen und müssen verschiedene gesetzliche Auflagen erfüllen.
Wir erläutern die verschiedenen Definitionen und zeigen Ihnen, wie Sie Türen, Wände oder auch Farben in Ihrem Heizungskeller auflagenkonform ausstatten können.
Was fällt unter den Begriff Heizungskeller?
Für den Heizungskeller liegen unterschiedliche Bezeichnungen vor. Diese sind abhänig von der Größe der dort untergebrachten Heizungssysteme:
1. Bei Heizanlagen mit einer Nennleistung über 50 Kilowatt, ist die Rede von einem Heizraum.
2. Räume mit Heizungsanlagen, die eine für Einfamilienhäuser übliche, geringere Heizleistung besitzen, heißen fachsprachlich „Aufstellräume für Feuerstellen“.
3. Üblich sind auch als Abstellräume bezeichnete Keller, die oftmals eine Heizanlage mit einer maximalen Leistung von 28 Kilowatt beherbergen.
Belüftung und Größe
Prinzipiell gelten in vielen Bundesländern sowohl für Aufstellräume für Feuerstellen als auch für Heizungsräume die gleichen Grundregeln. Allerdings müssen Heizungsräume häufig strengere Vorschriften erfüllen.
Vorschriften für einen sicheren Heizbetrieb
Unabhängig von den geltenden baurechtlichen Anforderungen sollten Hausbesitzer jedoch nach Möglichkeit alle für Heizungsräume geltenden Vorschriften erfüllen, um einen sicheren Betrieb Ihrer Heizung zu gewährleisten:
- Ein Heizungsraum muss eine Größe von mindestens acht Kubikmetern Rauminhalt sowie eine lichte Höhe von mindestens zwei Metern aufweisen. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber zur Gewährleistung einer ausreichenden Belüftung eine obere und untere Luftöffnung ins Freie vor.
- Aufstellräume für Feuerstätten benötigen einen Mindestquerschnitt von 150 Quadratzentimetern. Ab einer Nennleistung der Heizungsanlage von 50 Kilowatt, ist dieser Querschnitt um zwei Quadratzentimeter pro Kilowatt zu erhöhen.
Heute nicht mehr erforderlich sind ein außen angebrachter Notausschalter sowie ein Warnschild und erweiterte Lüftungsanlagen.
Brandschutz, Türen und Nachbarräume
Heizungsräume und in der Regel auch Aufstellräume für Feuerstätten müssen an einen Flur grenzen. Somit darf die Heizungskellertür nicht direkt in einen Partykeller oder andere Aufenthaltsräume führen. Zur Beheizung solcher nur temporär genutzten Räume empfiehlt sich eine Infrarotheizung für den Keller.
Darüber hinaus muss die Tür zum Heizungsraum die Form einer bauaufsichtlich zugelassenen Brandschutztür besitzen und sich nach außen, also in die sogenannte Fluchtrichtung öffnen. Zudem darf ein Heizungsraum keine weiteren Öffnungen zu Nachbarräumen besitzen.
Heizraum im Hausgebrauch
Im eigenen Heizungsraum dürfen neben der Heizung selbst auch andere Wärmeerzeuger aufgestellt werden. So sind Hausbesitzer in der Lage ihren Heizungskeller auch zur Aufbewahrung von Festbrennstoffen, wie beispielsweise zur Pelletlagerung, zu nutzen.
Heizungsanlagen mit weniger als 28 Kilowatt Leistung sowie Gasheizungen lassen sich auch in Abstellräumen mit einer Grundfläche von weniger als 7,5 Quadratmetern vorschriftsmäßig unterbringen.
Zudem können Haus- und Wohnungsbesitzer im Dachgeschoss liegende oder als Etagenheizung dienende Gasthermen unter bestimmten Bedingungen montieren und betreiben, ohne die Auflagen für Heizungsräume zu erfüllen.
Anstrich und Brennstofflagerung
Sowohl die als Aufstellräume für Feuerstätten als auch die als Heizungsräume definierten Heizungskeller müssen über Einrichtungen und Wände mit einer Feuerbeständigkeit von bis zu 90 Minuten verfügen.
Umlaufende Farbschichten
Hierbei sollten Heizungsraumbesitzer darauf achten, dass diese drei Farbschichten umlaufend versetzt enden. Dies erspart das ansonsten notwendige Aufkratzen der Schichten bei den obligatorischen jährlichen Kontrollen durch einen Prüfer.
Optimal ist die Verwendung von unterschiedlichen Farben für jede Schicht, da hierdurch das tatsächliche Vorhandensein eines dreischichtigen Aufbaus auf Anhieb zu erkennen ist.
Außerdem haben Heizungsbesitzer bei der Lagerung von Heizöl folgendes zu beachten: Im Heizungskeller ist ein entsprechendes Mauerwerk mit einer sachgerechten Farbbeschichtung sowie eine Auffangwanne für eventuell auslaufendes Heizöl erforderlich. Eine sachgerechte Farbeschichtung liegt dann vor, wenn der Heizungskeller mit drei Schichten ölfester Farbe gestrichen wird.
Brennlagergut ist in einem Mindestabstand von einem Meter zum Heizkessel zu lagern. Die Tanks für die Ölheizung dürfen maximal ein Fassungsvermögen von 500 Litern besitzen. Noch größere Öltanks sind in einem separaten Raum aufzustellen.