Das KfW Programm 153 ist eine finanzielle Hilfestellung des Staates beim Bau des Eigenheims.
KfW Programm 153 Haus mit Geld
Es handelt sich um ein Programm, das Bauherren mittels Vergabe von Darlehen bei der Finanzierung eines energieeffizienten Neubaus unterstützt. Die Darlehensgewährung erfolgt dabei unter vorteilhaften Konditionen. Wochenendhäuser oder Ferienhäuser fallen nicht unter die Förderung. Bauen Sie ein Dachgeschoss aus und installieren dort eine moderne Heizung, besteht hingegen die Möglichkeit diese Art der KfW-Förderung zu nutzen.

KfW Programm 153: Technische Mindestanforderungen

Gegenstand des Programms sind der Neuerwerb und die Errichtung von Wohneigentum. Dabei haben Bauherren insbesondere auf die CO2-Emissionen und den Energieverbrauch zu achten. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, besteht die Chance, einen Zuschuss für die Tilgung des Kredits zu erhalten. Ebenso möglich ist die Gewährung von besonders günstigen Zinsen und Tilgungsmöglichkeiten.

Folgende Gebäude fallen unter die Förderung:

  • Wohngebäude und Wohneinheiten (Bau und Erwerb)
  • Bau und Erwerb von Pflegeheimen und Seniorenheimen
  • Schaffung von abgeschlossenen Wohneinheiten in Bestandsgebäuden, sofern Sie die betreffenden Räume bisher nicht beheizt haben
  • Kauf oder Errichtung von Eigenstromanlagen. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits eine anderweitige Förderung in Anspruch genommen haben

Beispiel

Wenn Sie das Dachgeschoss ausbauen und dort eine neue abgeschlossene Wohneinheit schaffen, können Sie einen Antrag auf Förderung nach dem KfW Programm 153 stellen. Die neue Wohnung hat dabei über Küche, Bad mit WC und mindestens einem Zimmer zu verfügen. Erst unter diesen Voraussetzungen gilt sie als eigenständige Wohneinheit. Vor dem Umbau darf keine Beheizung des Dachgeschosses erfolgt sein.

Welche energetischen Anforderungen gelten beim KfW Programm 153?

Die Grundlage für den Antrag für das KfW Programm 153 bilden die Energieeffizienz-Standards für Neubauten. Dazu zählen laut Kreditanstalt für Wiederaufbau die KfW-Effizienzhäuser 40+, 40 und 55. Die Zahlenwerte beziehen sich hierbei auf den relativen Verbrauch an Primärenergie im Verhältnis zu gleichartigen Standardneubauten.

Handelt es sich um ein den Standard 55, ist der jährliche Energieverbrauch um 45 Prozent geringer als im Falle eines vergleichbaren neu gebauten Hauses.

Wer übernimmt die Kosten für den Sachverständigen?

Sobald Sie eine Förderzusage erhalten, besteht für Sie ein Anrecht auf die Kostenübernahme für den Sachverständigen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent. Der Maximalbetrag beläuft sich jedoch auf 4.000 Euro. Um den Zuschuss für die Baubegleitung zu erhalten, ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Die Antragsstellung ist erst nach Abschluss der Beratung und nach dem Erhalt der Förderzusage für das KfW Programm 153 möglich. Vom Sachverständigen erhalten Sie eine Bestätigung nach der Durchführung, die Sie als Nachweis einreichen.

Die Rahmenbedingungen der Förderung

1. Attraktiver Zinssatz

Im Durchschnitt beträgt der Zinssatz 0,25 Prozentpunkte weniger als bei vergleichbaren Darlehen.

2. Auszahlung und Kredithöhe

Pro Wohneinheit betrug der maximale Kreditbetrag 50.000 Euro. Seit 2016 sind jedoch Summen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro möglich. Denn 2016 unterlag das Förderprogramm einer Modernisierung. Bei der Auszahlung wird kein Disargio eingerechnet. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.

Die Option der Tilgungsaussetzung

Im Merkblatt zum KfW Programm 153 ist die Möglichkeit zur Tilgungsaussetzung beschrieben. Nutzen Sie diese Option, sind keine monatliche Tilgungen zu leisten. Es erfolgt lediglich die Berechnung der Zinsen. Wenn Sie einen Tilgungsrechner einsetzen möchten oder einen eigenen Tilgungsplan erstellen, lassen sich folgende Zeiten für die Tilgungsaussetzung berücksichtigen:

Laufzeit des Vertrages in Jahren

Dauer der Tilgungsaussetzung in Jahren

4 bis 10 1 bis 2
11 bis 20 1 bis 3
31 bis 30 1 bis 5

So erhalten Sie den Tilgungszuschuss

Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt vom Energieeffizienz-Standard des Gebäudes ab. Der Staat fördert ein Effizienzhaus 40 mit einem 10-prozentigem Zuschuss. Der maximale Zuschuss beträgt 5.000 Euro. Handelt es sich um einen Neubau mit dem Standard 55, beträgt der Zuschuss 5 Prozent der Darlehenssumme. Die Höchstgrenze liegt in diesem Fall bei 2.500 Euro. Für das KfW Haus 70 gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau ab 2016 keinen Zuschuss mehr.

Änderungen im KfW Programm 153 ab April 2018

Im April 2018 unterlag die Gestaltung des Förderprogramms Änderungen.

Insbesondere folgende Regelungen finden dabei künftig Anwendung:

  • Die Zinsbindung reduziert sich von 20 Jahre auf 10 Jahre
  • Die Möglichkeit zu kostenfreien Sondertilgungen ist entfallen
  • Eine Verkürzung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit erfolgt von 12 auf 6 Monate

Sind die Anträge vor dem 16.04.2018 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau eingetroffen, gelten die alten Bedingungen.