Beim KfW Programm 430 handelt es sich um das Basisprogramm für Zuschüsse, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderung) für Bestandsgebäude gewährt wird. Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus selbst nutzen. Ebenfalls förderfähig sind Privatpersonen, die erstmals ein Ein- bis Zweifamilienhaus odereine Eigentumswohnung erwerben sowie Käufer einer Eigentumswohnung, die in eine Eigentümergemeinschaft eintreten.
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Der KfW Zuschuss nach 430 ist eine einmalige Kostenbeteiligung ohne Rückzahlung. Der Investitionszuschuss schließt alternative Kreditprogramme aus. Ziel des Zuschusses ist der Anreiz, bestehende Bausubstanz energieeffizient zu sanieren. Als Stichtag der Bauantragsstellung beziehungsweise Bauanzeige gilt der 1. Februar 2002. Das Gebäude muss als privates Wohngebäude genutzt.
Förderfähige Bauausführungen
Als förderungsfähige Einzelmaßnahmen können Sie gemäß dem KfW Programm 430 folgende Bauvorhaben bezuschussen lassen:
- Dämmung von Gebäudewänden
- Dämmung von Geschossdecken
- Dämmung von Dächern
- Neue Fenster und Türen, die nach außen führen
- Sanierung oder Neueinbau einer Lüftung
- Anschaffung einer neuen Heizung
- Heizungsmodernisierung bzw. Sanierung eines bestehenden Heizungssystems
Ihrem Heizsystem wird durch das Förderprogramm besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht. Das spezifische Zuschusspaket gewährt Ihnen Kostenbeteiligung, wenn Sie eine alte Heizungsanlage außer Betrieb nehmen, die fossile Brennstoffe in Heizwerttechnik verbraucht.
Bedingung ist allerdings, dass Sie nicht nach der gültigen Energieeinsparverordnung zum Austausch der Heizung verpflichtet sind. Die Zuschüsse können sich erhöhen, wenn Sie auf ein Heizsystem mit teilweise regenerativen Energiequellen umrüsten wie eine Brennstoffzellenheizung oder Holzheizung. Alle geförderten Einzelmaßnahmen zielen auf das Effizienzhaus ab, das die KfW in Klassen definiert.
Zuschusshöhen und Höchstbeträge
Die KfW definiert 6 Effizienzhausklassen, an deren Erreichen die Zuschusshöhe gemessen wird. Grundlegend gilt, je effizienter die Klasse, die Sie durch die Sanierung erreichen, desto höher der Zuschuss. Unabhängig von den Klassen sind 10 Prozent der Kosten für einzelne Bauvorhaben und 15 Prozent für das Heizungspaket mit jeweiligen Höchstbeträgen von 5.000 oder 7.500 Euro. Bei Erreichen der Niveaus von Energieeffizienzhäusern sind den Klassen Zuschusshöhen zugeordnet:
- Klasse 115 und Denkmal wird mit 15 Prozent bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst
- Klasse 100 mit 17,5 Prozent bis zu 17.500 Euro
- Klasse 85 mit 20 Prozent bis zu 20.000 Euro
- Klasse 70 mit 25 Prozent bis zu 25.000 Euro
- Klasse 55 mit 30 Prozent bis zu 30.000 Euro
Energieberatung durch Sachverständigen
Für jeden 430 Zuschuss ist das Hinzuziehen eines amtlich zugelassenen Sachverständigen zwingend erforderlich. Der Sachverständige muss unabhängig agieren, darf keine Sachleistungen vermitteln und in keinem geschäftlichen Verhältnis zu irgendjemandem stehen, der an der Sanierungsmaßnahme beteiligt ist.
Für die Kosten des Sachverständigen können Sie im KfW-Programm 431 gesondert einen Zuschuss beantragen. Für den Erhalt des KfW Zuschuss 430 müssen Sie den Sachverständigen von der Planung über die Einreichung bis zur Durchführung beauftragen.
Kesselheld bietet Ihnen einen kompetenten Energieberater, der Ihren Zuschussantrag begleiten darf. Sie tragen als Befähigungsnachweis die Eignungsbeschreibung für energieeffizientes Bauen und Sanieren.
Wir beraten Sie gerne
Kombination mit anderen Förderungen
Der Sachverständige hilft Ihnen auch dabei, eventuell mögliche Kombinationen mit anderen Förder- und Zuschussprogrammen zu realisieren. Teils sind einzelne Bauausführungen zusätzlich förderfähig oder ergänzend beispielsweise mit vergünstigten Krediten erweiterbar.
Prüfen müssen Sie, welche anderen Programme die 430 ausschließen. Bei technischen Anlagen im Bereich der regenerativen Energien kann ein anderes Förderpaket vorteilhafter sein. Der Sachverständige errechnet Ihnen gerne in einer Energieberatung die für Ihre Maßnahmen beste Unterstützung. Die Beratungskosten werden ebenfalls bezuschusst.