KWK Förderung für Blockheizkraftwerk in Grün
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist eine zukunftsträchtige Methode zur Energiegewinnung für private Haushalte. Das kleine Kraftwerk im Keller schafft Teilautarkie. Entsprechend persönlicher Präferenz kann der Energieträger gewählt werden. Die noch investitionsintensive Technik wird auf zwei Wegen gefördert. Die direkte KWK Förderung beteiligt sich an der Anschaffung und Installation eines Mikro- oder Minikraftwerks. Im zweiten Schritt wird der Stromverkauf von Überkapazitäten mittels Vergütungen unterstützt. Kraftwerke für den privaten Haushalt werden leistungsabhängig in Nano-, Mikro- und Mini-Blockheizkraftwerke unterschieden.

  • Nano-BHKW: bis 2,5 Kilowatt Nennleistung
  • Mikro-BHKW: 2,5 bis 10 Kilowatt Nennleistung
  • Mini-BHKW: 10 bis 50 Kilowatt Nennleistung

Gesetze und Grundlage

Bei der BHKW Förderung werden die Anlagen bis zu 20 Kilowatt Nennleistung zusammengefasst und gleichbehandelt. Ausnahme ist die Zulassungsverpflichtung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie entfällt zugunsten einer Anzeige in Vierwochenfrist nach Betriebsbeginn bei Anlagen mit bis zu zehn Kilowatt Nennleistung. Als gesetzliche Grundlage regelt das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) alle Förderungsmöglichkeiten.

Wenn regenerative Energieformen bei der Kraft Wärme Kopplung genutzt werden, sind andere Förderungen nach dem Erneuerbareenergiengesetz (EEG) möglich. Voraussetzung für den wirtschaftlichen Betrieb eines eigenen Kraftwerks ist ein ausreichender Wärmebedarf. Wenn das Wärme geführte BHKW keine Wärme produziert, erzeugt es auch keinen Strom.

KWK Förderung: Investitionszuschuss

Die Förderung für ein Mikro KWK durch das BAFA besteht aus einem leistungsabhängigen Investitionszuschuss für Neuanlagen in Bestandsgebäuden und Neubauten. Der Förderungsantrag muss vor jedem Abschluss von rechtsgültigen Kauf- und Versorgungsverträgen gestellt werden.

  • Die Basisförderung staffelt sich nach Nennleistungen und beginnt ab 1.900 Euro für 1 Kilowatt bis zu 3.500 Euro für 20 Kilowatt.
  • Zusätzlich kann ein 60 Prozent der Fördersumme betragender Effizienzbonus für einen besonders hohen technisch zertifizierten elektrischen Wirkungsgrad beantragt werden.
  • Ein Wärmeffizienzbonus von 25 Prozent erhöht bei den entsprechenden Voraussetzungen die Förderungen für Mini BHKW.

Vergütungszuschlag

Der Preis, der für eingespeisten Strom gezahlt wird, setzt sich aus dem vom Versorger festgelegten „Normalpreis“, einem Förderungszuschlag und einer Pauschale für eingesparte Transportkosten im Stromnetz zusammen. Für beim BAFA angezeigte beziehungsweise zugelassene Anlagen beträgt die KWK Förderung seit 2016 acht Cent pro Kilowattstunde. Die Förderung gilt für alle Anlagen bis zu 50 Kilowatt Nennleistung. Die Förderdauer ist zeitlich auf 60.000 Vollbetriebsstunden begrenzt. Dieser Zuschlag halbiert sich unter gewissen Bedingungen und beim sogenannten Contracting auf vier Cent. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Einbeziehung der Stromeinnahmen durch Einspeisung und Bezugsvermeidung durch Eigenverbrauch sollte unbedingt mit einem erfahrenen Energieberater erfolgen.

Rechtsstatus

Eine juristische und kaufmännische Fragestellung hat sich aus der Tätigkeit des Stromverkäufers ergeben. Förderungen für Investition als auch Einspeisung stellen keine Einnahme im steuerrechtlichen Sinne dar. Die restlichen Vergütungsanteile werden allerdings wie normales Handelsgut mit Gewinnabsicht gewertet. Mit dem Einspeisen wird der Anlagenbetreiber im steuerlichen Sinne ein Unternehmer.

In diesem Status muss er der Umsatzsteuerpflicht genügen beziehungsweise sich davon befreien lassen. Ob und welche weitere Verpflichtungen gemäß Einkommensteuergesetzgebung entstehen, ist nicht endgültig geklärt. Wer eine KWK-Anlage mit Stromverkaufsabsicht plant, sollte außer dem Energieberater unbedingt auch einen versierten Steuerberater konsultieren.