Marktanreizprogramm
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im Jahr 2000 ein Marktanreizprogramm (MAP) zur Förderung erneuerbarer Energien ins Leben gerufen. Innerhalb dieses Programms sind Solarthermie– und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen in Form von einmaligen Zuschüssen förderfähig. In der letzten Aktualisierung erfolgte eine Erhöhung der Zuschüsse für die entsprechenden Anlagen.

Allgemeines

Das Marktanreizprogramm des BAFA dient der der Schaffung von Investitionsanreizen. Letzere sollen den Absatz von Technologien der regenerativen Energien im Wärmemarkt stärken. Dabei ist es Ziel, eine Senkung der Kosten und eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieser umweltfreundlichen Technologien aktiv voranzutreiben.

Das Bundesamt fördert sowohl Privatpersonen als auch freiberuflich Tätige und Unternehmen. Die zu fördernden Anlagen müssen sich in Deutschland befinden und mindestens sieben Jahre entsprechend in Betrieb stehen.

Die Zuschussprogramme des BAFA für Pelletheizungen und Solaranlagen wurde 2017 deutlich erhöht. Gefördert wird der Austausch oder die Erneuerung von Heizungen, die zum Zeitpunkt des Förderantrags bereits mindestens zwei Jahre lang installiert waren. Aktuell gelten weiterhin die Richtlinien, die im Marktanreizprogramm aus 2016 festgelegt sind. Hierbei existiert kein eigenes Marktanreizprogramm für Speicher.

Das Marktanreizprogramm für die Solarthermie

Solarthermieanlagen können mit bis zu 20.000 Euro pro Vorhaben bezuschusst werden. Wie bei allen Marktanreizprogrammen des BAFA gibt es für Solarkollektoranlagen zwei Programme:

  1. Grundförderung
  2. Innovationsförderung

Im Rahmen des allgemeinen Marktanreizprogramms (Grundförderung) für Solarkollektoranlagen gilt die Förderfähigkeit für Anlagen in Gebäuden, die bereits seit mindestens zwei Jahren über ein Heizungssystem verfügen. Dahingegen bezieht sich die Innovationsförderung auf große Solarthermieanlagen mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis 100 Quadratmetern in Mehrfamilienhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten sowie in Nichtwohngebäuden mit einer Mindestnutzfläche von 500 Quadratmetern.

In beiden Varianten zur Förderung von Solarthermie sind Heizsysteme förderfähig, die folgenden Zwecken dienen:

  • Raumheizung
  • Warmwasserbereitung
  • Einer kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • Solare Kälteerzeugung
  • Zuführung der Wärme und/oder Kälte in ein Wärme- und/oder Kältenetz
  • Bereitstellung von Prozesswärme

Das Marktanreizprogramm für die Wärmepumpe

Die Bezuschussung von Wärmepumpenheizungen beträgt bis zu 15.000 Euro pro Vorhaben.

Beim allgemeinen Marktanreizprogramm als auch bei der Innovationsförderung wird die Errichtung effizienter Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 100 kW gefördert. Diese haben dabei folgenden Zwecken zu dienen:

  • Raumheizung von Gebäuden, in denen die Warmwasserbereitung zu einem wesentlichen Teil mittels anderer erneuerbarer Energien erfolgt
  • Kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden
  • Raumheizung von Nichtwohngebäuden
  • Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze
  • Bereitstellung von Prozesswärme

Das Marktanreizprogramm für Biomasse

Das Marktanreizprogramm für Biomasse umfasst zwei gänzlich unterschiedliche Varianten zur Förderung von Biomasseheizungen. Hinzu kommt eine separate Unterstützung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung. Biomasseanlagen erhalten Zuschüsse von bis zu 8.000 Euro pro Vorhaben.

Das allgemeine Förderprogramm für Biomasseanlagen beinhaltet die Förderung von Pelletöfen. Gefördert werden Systeme, welche der Verbrennung von fester Biomasse zur thermischen Nutzung dienen. Und welche eine Nennwärmeleistung von 5 bis 100 kW besitzen.

Im Einzelnen entfallen folgende Anlagentypen unter die Förderung:

  • Holzpelletöfen mit Wassertasche
  • Kessel, die der Verfeuerung von Holzpellets und Holzhackschnitzeln dienen
  • Kombinationskessel für Holzpellets, Holzhackschnitzel und Scheitholz
  • Scheitholzvergaserkessel, sofern diese besonders emissionsarm sind

Die Innovationsförderung für Biomasse besteht in einer Unterstützung von Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung oder Effizienzsteigerung bei Heizanlagen. Letztere haben dabei bereits über einen integrierten kondensierenden Abgaswärmetauscher zu verfügen, eine maximalen Nennwärmeleistung von 100 kW aufzuweisen und sämtliche Förderanforderungen zu erfüllen.

Die Biomasseförderung bezuschusst ebenfalls Mini-Kraft-Wärme-Kopplungs-Systeme mit einer Leistung von maximal 20 kWel. Unter die Bewilligung für den Zuschuss fallen ausschließlich Blockheizkraftwerke in Bestandsbauten, für die bereits vor dem 1. Januar 2009 der Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde.