rauchgasreinigung

Bei jeder Verbrennung entstehen Gas und Rauch. Je nach Ausgangsstoff entwickeln sich durch chemische Umwandlungsprozesse giftige Stoffe oder transportieren sich aus dem Brennstoff.

Eine Rauchgasreinigung ist sowohl in einem Kohlekraftwerk, in Krematorien, bei der Müllverbrennung als auch für gewerbliche und private Heizungsanlagen unverzichtbar.

Bei Verbrennungsvorgängen entstehen in der Hauptsache zehn gesundheitsschädliche und giftige Stoffe. Entsprechend ihrer Auftrittsform und Zusammensetzung sind mehrere unterschiedlich wirkende Reinigungsverfahren erforderlich. Ein Kraftwerk erzeugt nahezu die vollständige Palette möglicher Verunreinigungen.

Für kleinere Feuerstellen mit eingeschränkten Brennstoffen wie beispielsweise ein Kaminofen im Privathaushalt reicht eine geringere Prozessanzahl. Bei modernen Geräten erfüllt meist die technische Auslegung die ungiftige Rauchgasentstehung. Das Rauchgas aus älteren Kaminen und Öfen kann mit einem Filter vor dem Entweichen ausreichend gereinigt werden.

Die Funktionsweise einer Rauchgasreinigung

Die zehn zu filternden Schmutzstoffe können von einer modernen Rauchgasreinigung, außer Kohlendioxid, zusammen in mehrstufigen Verfahren reduziert werden. Kohlenmonoxide, Kohlenwasserstoff, Stick- und Schwefeloxide, Fluss- und Salzsäuren, Schwermetall wie Kadmium und Quecksilber, Dioxin, Asche und Rußpartikel durchlaufen mehrere chemische und elektrische Filterebenen. Filtergewebe „fangen“ Staubpartikel ab.

Ergänzt wird dieser mechanische Eingriff durch Elektrofilter zur Rauchgasreinigung. Sie nutzen die Physik, um Staub mittels physikalischer Ladung zu binden. Zur Entschwefelung wird eine Art Rauchgaswäsche angewendet. Sie wandelt Schwefel in Gips oder Sulfat um. Stickstoff wird auf chemischen Weg umgewandelt, gebunden und entsorgt. Aktivkohle bildet den abschließenden Reinigungsschritt, der auch als trockene Rauchgasreinigung bezeichnet wird.

Gesetze und Rechtslage

Die Verschmutzung der Luft durch Rauchgase wurde in den letzten Jahren zunehmend durch gesetzliche Regelungen vermindert. Die Hersteller von Kaminen und Öfen zu Heizzwecken in Privathaushalten müssen Schadstoffentwicklungen bei Neugeräten technisch unter den geltenden Grenzwerten halten. Gesetzliche Grundlage ist die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Eine explizite Rauchgasreinigung ist bei Produkten, die geforderte Grenzwerte einhalten, nicht vorgeschrieben. Bei Altanlagen muss der Ausstoß gemessen werden.

Baujahr und Konstruktionsausführung bestimmen gemeinsam mit dem Messergebnis die verlangte Methode der Rauchgasreinigung. Für private Einzelfeuerstellen reichen meist Filtereinsätze, um ausreichend reduzierte Feinstaubwerte zu produzieren. Ob in welchem Umfang eine Filterung und Reinigung des Rauchgases erfolgen muss, sollte mit dem zuständigen Schornsteinfeger geklärt werden. Bei drohender Betriebsstilllegung kann ein unabhängiges Zusatzgutachten beispielsweise durch ein Umweltamt alternative Lösungswege aufzeigen. Generell gilt, das jede Veränderung der Brennanlage eine neue Abnahme und Betriebserlaubnis erfordert.

Ziel der Reinigungseinrichtungen

Die BISchV legt Grenzwerte fest, die Höchstrestemengen in austretendem Abgas und Rauch quantifizieren. Ungeachtet der Erzeugung oder der Quelle dürfen noch maximal zehn Milligramm (mg) Chlorwasserstoff und Staub in einem Kubikmeter (m³) Rauch enthalten sein. Der Grenzwert für Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid liegt bei fünfzig mg/m³.

Die Schwermetallreste von Kadmium, Quecksilber und Thallium dürfen wie alle nicht näher definierten Einzelgiftstoffe mit besonderer Giftigkeit 0,05 mg/m³ nicht überschreiten. Die Grenzwerte sind Mindestwerte und sollten im eigenen Interesse möglichst unterboten werden. Auch wenn eine Rauchgasreinigung von einigen Betreibern privater Feuerungsanlagen als behördliche Schikane kritisiert wird, stecken hinter den Regelungen und Zielen unverzichtbare Schutzgedanken für die Umwelt und den Mensch.

Rauchgeruch ist mit Filtern nicht zu neutralisieren

Die beim Rauchgasreinigen zu entfernenden Giftstoffe sind fast alle geruchsneutral. Eine „saubere“ Immission kann immer noch deutlichen Geruch entwickeln. Entscheidend für die Minimierung der Geruchsentwicklung ist der Zustand des Brennguts und die Luftzuführung beziehungsweise der Zug in der Abgasanlage. Verschmutzte Bauteile sind eine weitere häufige Ursache. Filter und Reinigungsinstrumente, die den typischen Rauchgeruch unterbinden, gibt es nicht. Indirekt helfen die Rauchgasreinigungssysteme auch gegen Geruchsentwicklung, da sie Verschmutzung beispielsweise durch Ruß und Staub mindern.