Smart Meter der intelligente Stromzähler
Ab 2017 sind einige Haushalte dazu verpflichtet, ein sogenanntes Smart Meter („intelligentes Messsystem“) bei sich einbauen zu lassen. Diese Smart Meter dienen der Ermittlung des Stromverbrauchs und der Versendung der erhobenen Daten an den Energieversorger. Der Einbau eines Smart Meters ist teurer als der eines herkömmlichen Stromzählers, hat aber dafür auch zahlreiche Vorteile wie eine bessere Einsicht auf die Verbräuche. So lassen sich Sparmaßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs schneller ableiten.

Aufbau und Funktion eines Smart Meters

Ein Smart Meter besteht aus einem digitalen Stromzähler und einem sogenannten Gateway, welches die Datenübertragung ermöglicht. Das intelligente Messsystem ermittelt den Stromverbrauch eines Haushalts und speichert die Daten stetig ab. Anschließend werden diese Informationen vom sogenannten Messstellenbetreiber aufbereitet und unter anderem an den Stromversorger und den Netzbetreiber übermittelt. Der Messstellenbetreiber ist dabei jenes Unternehmen, welches das Smart Meter installiert, betreibt und wartet.

Die Datenübertragung ist prinzipiell in beide Richtungen möglich. Dies bedeutet, dass vom System auch Signale empfangen werden können. So wäre es in Zukunft denkbar, dass beispielsweise elektrische Geräte oder die Heizung in einem Smart Home automatisch an- oder ausgeschaltet werden. Durch eine intelligente Heizungssteuerung sind Hausbesitzer in der Lage, die Heizkostenabrechnung zu senken. Dies könnte mithilfe von Smart Meter Apps auch von unterwegs per Mobiltelefon geschehen.

Wie profitieren die Haushalte?

Ein Smart Meter errechnet nicht nur fortlaufend die aktuelle Summe des gesamten Stromverbrauchs, sondern protokolliert ebenfalls den Verbrauch im Zeitverlauf. Dies ermöglicht einen besseren Überblick zu dem jeweiligen Energieverbrauch an einem bestimmten Tag, in einer bestimmten Woche oder in einem Monat und nicht erst am Ende der Heizperiode.

Da Smart Meter in ein intelligentes Stromnetz (Smart Grid) eingebunden sind, wäre theoretisch eine Datenermittlung aus der Ferne möglich. Somit wäre es in Zukunft denkbar, exakte Abrechnungen ohne Abschlagszahlungen als neuen Standard zu etablieren. Ebenfalls möglich ist eine Anwendung von Smart Meter bei einer Kombination aus Wärmepumpe mit Photovoltaik. So ist der Zähler in der Lage, mit der digitalen Schnittstelle der Wärmepumpe zu kommunizieren.

Was sind die Nachteile eines Smart Meters?

Eine potenzielle Gefahr entsteht durch mögliche Hackerangriffe. Denn die intelligenten Messgeräte verfügen über eine Anbindung an das Internet. Hacker könnten aus den gespeicherten Daten Informationen zu Gewohnheiten und Lebensstandard der jeweiligen Haushalte gewinnen. Diese Daten könnten sowohl von der werbetreibenden Industrie als auch von Kriminellen missbraucht werden. Aus diesem Grund werden gesetzlich hohe Anforderungen an die Sicherheit der Messgeräte sowie die IT der Messstellenbetreiber gestellt. Deren Einhaltung überwacht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Folgende drei Gruppen werden zum Einbau von Smart Metern verpflichtet:

  • Ab 2017 Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 10.000 Kilowattstunden (kWh)
  • Ebenfalls ab 2017 Betreiber von Strom erzeugenden Anlagen mit einer Nennleistung von über sieben Kilowatt (kW)
  • Ab 2020 Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 6.000 kWh
  • Auch Betreiber von Blockheizkraftwerken oder elektrischen Wärmepumpen erhalten schrittweise smarte Zähler. Diese übernehmen die Regelung der Anlage und kommunizieren mit dem Stromnetz. Die Zähler erfassen zudem unter anderem die Menge der Stromeinspeisung.

Diese Regelung wird schrittweise durch die Messstellenbetreiber umgesetzt. Jene kommen aufgrund ihrer Verpflichtung zur Durchsetzung des Einbaus, selbst auf die Haushalte zu. Hierbei muss der prinzipiell zuständige Messstellenbetreiber die Haushalte drei Monate vor dem geplanten Einbau eines Smart Meters informieren und dabei auf die Möglichkeit zum Wechsel zu einem anderen Betreiber hinweisen.

Kosten eines Smart Meters

Die betroffenen Haushalte müssen nicht den Smart Meter kaufen, aber Gebühren für den Betrieb der intelligenten Messgeräte bezahlen. Hierbei sind gesetzliche Obergrenzen für die dadurch entstehenden jährlichen Kosten festgesetzt. Ihre Höhe richtet sich nach der Höhe des Stromverbrauchs beziehungsweise nach der Leistung der betriebenen stromerzeugenden Anlage.

So können sich beispielsweise die jährlichen Kosten für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.600 kWh auf bis zu 40 Euro belaufen. Dahingegen liegen die entsprechenden jährlichen Kosten bei konventionellen Messgeräten in Nordrhein-Westfalen aktuell bei rund 13 Euro.

Darüber hinaus können weitere Kosten von mehreren Hundert Euro entstehen, wenn zur Installation des Smart Meters ein Umbau des Zählerschranks erforderlich ist.