Sommerlicher Wärmeschutz Infografik

So gerne die meisten Menschen Sommer und Sonne haben, so sicher gibt es den Moment, in dem das Vergnügen eine Belastung darstellt.

Im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) steht oft der winterliche Gebäudewärmeschutz von innen nach außen im Fokus.
Gleichberechtigter Teil der Verordnung ist ein sommerlicher Wärmeschutz.

Sommerlicher Wärmeschutz: Baumaßnahmen

Bei der Auswahl der Wärmedämmstoffe und bautechnischen Maßnahmen überschneiden sich viele Faktoren. Aus energiepolitischer Sicht hat das Verhindern von Überhitzung zusätzlich einen pragmatischen Sinn.

Sommerlicher Wärmeschutz soll möglichst ohne technische Hilfsmittel gewährleistet sein. Lüftungs- und Klimaanlagen verbrauchen Energie und senken die Gebäudeeffizienz im Jahresmittel. Viele Bauteile eines Gebäudes tragen zu sommerlichem Wärmeschutz bei.

Unser Tipp

Planen Sie Sanierungsmaßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz frühzeitig – wenn möglich zu Baubeginn Ihres Eigenheims. So sind die einzelnen Baumaßnahmen mit verhältnismäßig wenig Aufwand umsetzbar.

Von der Positionierung des Bauwerks bis zur Beschattung durch Konstruktionsweise sowie potenzielle Wärmeeinfallquellen ist vieles zu Baubeginn leichter planbar.

Die Hauptkapitel der maßgeblichen Norm

Ähnlich der Regelungen für ausgehende Wärme ist der sommerliche Wärmeschutz laut Verordnung mit exakten Definitionen und Wertzuweisungen geregelt. Maßgeblich für die Bauausführung ist die DIN 4108 2.

Ihre Inhalte gliedern sich in fünf Hauptkapitel, die wiederum in Unterkapiteln spezifiziert werden:

  1. Geografische Lage des Gebäudes (Klimazonen 1,2 oder 3 in Deutschland)
  2. Positionierung des Gebäudes bezüglich Himmelsrichtung
  3. Leicht- oder Massivbauweise
  4. Fenster und Verglasungen in Anteil, Größe und Ausführung
  5. Vorhandene „Bedienungselemente“ zur Beschattung und Lüftung

Sommerlicher Wärmeschutz

Wie es bei Sonnenschirm und Markise offensichtlich wird, kommt der Beschattung und der Einstrahlungsdämmung von oben besondere Bedeutung zu. Das Dach eines Gebäudes verursacht einen entscheidenden Anteil und sommerlicher Wärmeschutz kann schon durch die Farbe der Deckung beeinflusst werden. Auch eine effiziente Wärmedämmung trägt zum sommerlichen Wärmeschutz bei. Denn diese hält nicht nur wertvolle Heizwärme
im Winter im Wohngebäude, sondern isoliert das Haus gegen hohe Außentemperaturen im Sommer.

Baurechtliche und energetische Vorgaben

Die Pflicht für den sommerlichen Sommerschutz wird nach Stunden im Jahr festgelegt, in denen die Raumtemperatur die sogenannte Anforderungstemperatur überschreitet.

Temperaturzonen in Deutschland

In Deutschland ist die Anforderungstemperatur in drei Zonen aufgeteilt:

  • Zone A (25°C): Mittelgebirge, Bayrischer Wald, Schwarzwald, Schwäbische Alp und Küsten
  • Zone B (26°C): Alle nicht zu anderen Zonen gehörende Gebiete
  • Zone C (27°C): Bodenseeregion, Brandenburg, Oberrheinische Lagen, Saarland, Rhein-Main-Gebiet, Rhein-Ruhr-Region, Oderbruch und Sachsen

In der Norm festgelegt ist die Höchstanzahl an Stunden mit Übertemperatur auf 1.200 festgelegt. Das entspricht fünfzig vollen Tagen. Die Übertemperaturstunden werden pro Grad Celsius berechnet. Wenn die Temperatur ein Grad über der lokalen Anforderungstemperatur liegt, sind fünfzig Tage das Höchstmaß. Bei zwei Grad Differenz halbiert sich die Tagesanzahl auf 25.

Berechnung: Differenz zur Anforderungstemperatur

Sommerlicher Wärmeschutz und seine Berechnung haben zum Ziel, die übermäßige Hitzebelastung möglichst „erträglich“ zu verteilen. Jedes Differenzgrad zur Anforderungstemperatur wird mit der Stundenanzahl multipliziert, die im Raum herrscht.

Wenn ein Raum in Klimazone B auf 35 Grad aufgeheizt wird und diese Temperatur über fünf Stunden hält, sind entsprechend Berechnung vierzig Übertemperaturstunden „verbraucht“.

Acht Grad Differenz X fünf Stunden = vierzig Übertemperaturstunden

Rechenbeispiel: Übertemperaturstunde

Theoretisch würde ein Raum mit einer Temperatur von fünfzig Grad in Zone B in etwas mehr als zwei Tagen (fünfzig Stunden) sein „Kontingent“ aufbrauchen.

Rechenbeispiel:
24 Grad Differenz mal fünfzig Stunden = 1.200 Übertemperaturstunden

Fensterflächen und Sonneneintragswert

Sommerlicher Wärmeschutz richtet sich in einem bestimmenden Anteil am Fensteranteil eines Hauses in Relation zu seiner Grundfläche.

Faustregeln für Fensterflächen

Bei prozentualen Fensterflächen ab 25 Prozent ist es notwendig Maßnahmen zum Sonnenschutz zu ergreifen. Vereinfacht gesagt wird der sogenannte maximale Sonneneintragskennwert nicht eingehalten, wenn keine ausgesprochene Sonnenschutzverglasung montiert wird.

Eine Wärmeschutzverglasung dient als Prävention zur sommerlichen Erhitzung des Wohngebäudes. Beschattung durch architektonische Eingriffe wie Balkone, Vorbauten und Außendächern sorgen zusätzlich dafür, dass sommerlicher Wärmeschutz die Normvorgaben erfüllt.