Sperrzeiten für WärmepumpeFür den Betrieb einer Wärmepumpe können Sie gesonderte Stromtarife nutzen, die deutlich günstiger als normaler Hausstrom sind. In der Regel können Sie 10 bis 20 Prozent der Kosten einsparen. Sofern Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, ist es nötig, dass Sie einen separaten Stromzähler installieren. Das kann ein Ein- oder Doppeltarifzähler sein. Mit einem Doppeltarifzähler haben Sie viele weitere Vorteile wie Nachtstrom oder besondere Vergünstigungen bei geringer Netzlast. Nachteilig kann sich auswirken, dass Sie mit Sperrzeiten für die Wärmepumpe rechnen müssen, die bei der Nutzung von normalem Hausstrom entfallen. Sinn und Zweck der Sperrzeiten ist es, die Netze bei hohem Bedarf zu entlasten. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um die Stabilität des Versorgungssystems sicherzustellen.

Sperrzeit für die Wärmepumpe – im Gesetz geregelt

Die gesetzlichen Vorschriften für die Sperrzeit finden Sie im § 7 der Bundestarifordnung Elektrizitäts-Gesetz. Laut Absatz 2 dürfen Wärmepumpen, die sich in bivalent-alternativ betriebenen Heizungsanlagen befinden, maximal 960 Stunden im Jahr gesperrt werden. Im Absatz 3 sind die Einzelheiten für Wärmepumpen geregelt, die den gesamten Jahreswärmebedarf decken. Hier darf die Versorgung für maximal 6 Stunden innerhalb von 24 Stunden unterbrochen werden. Das darf allerdings nicht zusammenhängend geschehen, denn eine einzelne Unterbrechung darf niemals länger als 2 Stunden dauern. Viele Stromversorger entscheiden sich für jeweils eine Sperrzeit am Morgen, am Mittag und am Abend. Dann sind die Belastungen des Netzes erfahrungsgemäß am größten.

Sperrzeiten für Wärmepumpen – EVU-Sperre

Die Sperrzeiten werden als EVU-Sperre bezeichnet. Die Abschaltung erfolgt automatisch über eine Rundsteuertechnik. Sie ist der Wärmepumpe vorgelagert und kann direkt reagieren, wenn bestimmte Impulsfolgen ausgesendet werden. Der Gesetzgeber regelt nicht nur, dass eine Sperrzeit maximal 2 Stunden betragen kann, sondern auch, dass die Zeit zwischen zwischen zwei Heizpausen mindestens so lang wie die letzte Sperrzeit sein muss.

Sperrzeit umgehen – alternative Heizmöglichkeiten

Viele Personen fragen sich, ob sie die Sperrzeit für eine Wärmepumpe umgehen können. Diese Frage ist grundsätzlich mit einem Ja zu beantworten. Dazu ist es jedoch in der Regel erforderlich, auf einen speziellen Wärmepumpentarif zu verzichten und auf einen allgemeinen Haushaltsstromtarif auszuweichen. Eine andere Alternative kann die Überbrückung von Sperrzeiten sein. Ist eine Fußbodenheizung vorhanden, liefert sie oftmals genug Wärme für 2 Stunden. Besitzt der Fußbodenestrich eine hohe Speichermasse, kann er ebenfalls dazu beitragen, die nötige Wärme während der Sperrzeit zu liefern.

Wie sind die Sperrzeiten bei den einzelnen Energieversorgern?

Möchten Sie einen speziellen Tarif für die Wärmepumpe abschließen, sollten Sie sich nur am Preis orientieren, sondern auch die Sperrzeiten einkalkulieren. Idealerweise passen sie gut zu Ihren persönlichen Bedürfnissen. Die Sperrzeiten der Wärmepumpe bei Eon liegen zwischen 11 und 13 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr. Außerdem werden weitere Faktoren wie die aktuelle Außentemperatur berücksichtigt. Beim Stromanbieter Westnetz S liegen die Sperrzeiten der Wärmepumpe zwischen 9.30 und 11 Uhr, zwischen 13 und 14 Uhr sowie zwischen 16.30 und 17 Uhr. Bei Enbw (Energie Baden-Württemberg) gibt es meistens eine Sperrzeit zwischen 11.30 und 13 Uhr sowie zwischen 17.30 und 19. Darüber hinaus wird die Außentemperatur berücksichtigt.