Sperrzeiten für Wärmepumpe

Wer eine Wärmepumpe betreibt, kann von reduzierten Netzentgelten profitieren, wenn er dem Netzbetreiber erlaubt, die Anlage bei Bedarf zu steuern. Früher bedeutete das feste Sperrzeiten, heute regelt Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes das Zusammenspiel. Dieser Beitrag erklärt die aktuelle Regelung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue steuerbare Wärmepumpen über 4,2 Kilowatt netzorientiert steuerbar sein.
  • Der Netzbetreiber darf die Leistung bei Netzengpässen drosseln, aber nicht vollständig abschalten.
  • Eine Mindestleistung von 4,2 Kilowatt bleibt stets garantiert.
  • Im Gegenzug erhalten Betreiber ein reduziertes Netzentgelt über verschiedene Module.
  • Ältere Anlagen genießen Bestandsschutz mit Übergangsfristen bis Ende 2028.

Von der EVU-Sperre zur netzorientierten Steuerung

Früher galt für Wärmepumpen mit vergünstigtem Stromtarif die sogenannte EVU-Sperre: Der Energieversorger durfte die Wärmepumpe zu bestimmten Zeiten vollständig abschalten, um das Netz bei hoher Last zu entlasten. Üblich waren mehrere kurze Sperrzeiten am Tag, meist morgens, mittags und abends, wobei eine einzelne Sperre eine bestimmte Dauer nicht überschreiten durfte. Im Gegenzug erhielten Betreiber einen günstigeren Wärmepumpenstromtarif und benötigten dafür meist einen separaten Stromzähler.

Die aktuelle Regelung nach Paragraf 14a EnWG

Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine neue Regelung: Neu eingebaute steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 Kilowatt Leistung, darunter Wärmepumpen, müssen netzorientiert steuerbar sein. Der entscheidende Unterschied zur früheren EVU-Sperre: Die Wärmepumpe wird bei einem drohenden Netzengpass nicht mehr vollständig abgeschaltet, sondern nur in ihrer Leistung gedrosselt. Dabei bleibt stets eine Mindestleistung von 4,2 Kilowatt garantiert, sodass die Wärmepumpe weiterlaufen kann und der Komfort in der Regel kaum leidet. Solche Eingriffe erfolgen zudem nur bei tatsächlich drohender Überlastung des Netzes und sind zeitlich eng begrenzt.

Reduzierte Netzentgelte als Gegenleistung

Als Ausgleich für die Steuerbarkeit erhalten Betreiber ein dauerhaft reduziertes Netzentgelt, und zwar unabhängig davon, ob der Netzbetreiber die Leistung tatsächlich drosselt. Dafür stehen mehrere Module zur Wahl: eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts, die je nach Netzgebiet grob in einem Bereich von rund 110 bis 190 Euro pro Jahr liegt, eine prozentuale Senkung des Arbeitspreises oder ein zeitvariables Netzentgelt, das seit April 2025 anzubieten ist und niedrigere Preise in Zeiten geringer Netzauslastung vorsieht. Welches Modul sich lohnt, hängt vom Verbrauch und der technischen Ausstattung ab. Für die Steuerung sind in der Regel ein intelligentes Messsystem und eine Steuerungstechnik nötig, deren Kosten in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einfließen sollten.

Bestandsanlagen und Übergangsfristen

Für Wärmepumpen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, gelten Übergangsregelungen. Anlagen, die bereits eine Steuerbarkeit vereinbart hatten, behalten die alten Bedingungen bis Ende 2028 und werden danach in die neue Regelung überführt. Betreiber älterer Anlagen ohne Steuerbarkeit sind von der Pflicht ausgenommen, profitieren dann aber auch nicht von den reduzierten Netzentgelten. Sie können jedoch freiwillig in die neue Regelung wechseln. Ein solcher Wechsel ist allerdings nicht mehr rückgängig zu machen.

Was das für Betreiber bedeutet

Für Betreiber einer Wärmepumpe bedeutet die neue Regelung vor allem mehr Komfort, da die Anlage nicht mehr komplett abgeschaltet, sondern nur gedrosselt wird, während die reduzierten Netzentgelte weiterhin einen finanziellen Vorteil bieten. Wer eine Wärmepumpe plant, sollte sie vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anmelden und mit dem Fachbetrieb klären, welche Steuerungstechnik nötig ist und welches Modul zur eigenen Nutzung passt. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem geeigneten Speicher lässt sich der Betrieb zusätzlich optimieren, indem die Wärmepumpe bevorzugt dann läuft, wenn günstiger oder selbst erzeugter Strom zur Verfügung steht. So verbinden Sie niedrige Betriebskosten mit einem netzdienlichen Betrieb.

Zusammengefasst hat sich die Regelung zur Steuerung von Wärmepumpen deutlich verbessert. Statt vollständiger Sperrzeiten gilt heute eine schonende Drosselung mit garantierter Mindestleistung, sodass der Komfort erhalten bleibt. Die reduzierten Netzentgelte bieten weiterhin einen finanziellen Anreiz, und mit der Wahl des passenden Moduls sowie einer klugen Kombination aus Photovoltaik und Speicher lassen sich die Betriebskosten weiter senken.

Sperrzeiten früher und heute im Vergleich

Der Wechsel von der alten EVU-Sperre zur netzorientierten Steuerung ist für Betreiber überwiegend eine Verbesserung. Früher konnte die Wärmepumpe während der Sperrzeiten komplett stillstehen, was in gut gedämmten Häusern mit einer speicherfähigen Fußbodenheizung meist unproblematisch war, in anderen Fällen aber Komforteinbußen bedeuten konnte. Wer damals von einem günstigen Wärmepumpentarif profitieren wollte, musste diese Sperrzeiten in Kauf nehmen und oft einen separaten Zähler installieren. Heute wird die Anlage stattdessen nur gedrosselt, läuft also durchgehend mit mindestens 4,2 Kilowatt weiter. Für die meisten Haushalte bedeutet das, dass von der Steuerung im Alltag kaum etwas zu spüren ist, während der finanzielle Vorteil durch die reduzierten Netzentgelte erhalten bleibt.

Wer eine Wärmepumpe plant oder betreibt, sollte sich daher mit den aktuellen Regelungen vertraut machen und die Anmeldung sowie die Wahl des passenden Moduls mit dem Fachbetrieb abstimmen, um die Vorteile voll auszuschöpfen.

Mit der neuen Regelung profitieren Betreiber von mehr Komfort und planbaren Kosten, ohne auf die Vorteile eines netzdienlichen Betriebs verzichten zu müssen.

So verbinden Sie die gesetzlichen Vorgaben mit einem wirtschaftlichen Betrieb und machen Ihre Wärmepumpe fit für ein zunehmend flexibles Stromnetz mit hohem Anteil erneuerbarer Energien.