Wärmepumpe Förderung

Die Umrüstung der Heizungsanlage auf eine Wärmepumpe ist ein teures Projekt. Der komplette Umbau einer Heizungsanlage in Ein- oder Zweifamilienhäusern erreicht schnell Kosten von 20.000 Euro oder mehr. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung verschiedene Förderprogramme und Zuschüsse eingerichtet, die Ihnen bei der Finanzierung helfen. Welche Optionen Sie haben, wie hoch die Förderung sein kann und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Für welche Wärmepumpen gibt es eine Förderung?

Welche Wärmepumpe förderberechtigt ist, hängt von der Technik und dem Modell ab. Aus diesem Grund ist die Wahl der Wärmepumpe durchaus eine wichtige Entscheidung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt auf der eigenen Webseite eine aktuelle Liste mit konkreten Modellen bereit, die förderberechtigt sind. Sie sollten also kontrollieren, ob die geplante Heizungssanierung den Vorgaben entspricht, wenn Sie von Fördermitteln profitieren möchten.

Grundsätzlich gilt, dass alle Formen von Wärmepumpen für die Förderprogramme zugelassen sind. Das betrifft die zentralen Lösungen wie Sole-, Wasser- und Luft-Wasser-Wärmepumpen. Darüber hinaus können Sie ebenfalls Fördermittel beantragen, wenn Sie eine Luft-Luft-Wärmepumpe in einem Wohngebäude installieren. Die Luftwärmepumpe ist ein Sonderfall, denn diese erwärmt kein Wasser für einen zentralen Heizkreislauf, sondern gibt die Wärmeenergie direkt in Form von erwärmter Luft an einen Raum ab.

Der Effizienzbonus, der bei einigen Programmen existiert, gilt hingegen nur für Sole-Wasser-Wärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpe. Der Hintergrund ist, dass diese das ganze Jahr über mit einer gleichbleibend hohen Effizienz arbeiten. Luft-Wasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen sind hingegen bei kalten Außentemperaturen weniger effizient.

Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen 2024

Wärmepumpe Außengerät

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz, kommt es ab 2024 auch zu einer umfassenden Anpassung der Förderung für Wärmepumpen. Eigentümer erhalten staatliche Zuschüsse, wenn Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Gas-Etagenheizungsanlage oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Außerdem muss die alte Heizungsanlage durch einen Fachbetrieb demontiert und entsorgt werden.

Die zentrale Förderung für Anlagen zur Wärmeerzeugung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Diese Fördermittel stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereit. Hier müssen Sie auch die Anträge einreichen.

Die Grundförderung für den Heizungstausch liegt bei diesem Förderprogramm bei 30 Prozent der Gesamtkosten. Dies gilt bis zu einer Höhe von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit.

Das Besondere bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist, dass auch die Eigenleistung gefördert wird. In diesem Fall können Sie die reinen Gerätekosten für die Wärmepumpe geltend machen. Ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen muss jedoch die Durchführung inklusive der Kosten bestätigen.

Zuschüsse für Wärmepumpen im Überblick

Die Grundförderung bei der Anschaffung einer Wärmepumpe beträgt 30 Prozent. Diese Grundförderung lässt sich durch weitere Boni auf eine gesamte Förderung von maximal 70 Prozent aufstocken:

  • Einkommensbonus: Weitere 30 Prozent erhalten Haushalte, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen weniger als 40.000 Euro im Jahr des Antrags sowie der zwei vorherigen Jahre beträgt.
  • Innovationsbonus: Interessant für die Installation einer Wärmepumpe ist weiterhin der Effizienzbonus von 5 Prozent. Diesen erhalten Sie für Sole-Wasser-Wärmepumpen sowie Wasser-Wasser-Wärmepumpen, also wenn Ihr System die Energie aus dem Erdreich, Wasser oder Abwasser bezieht. Auch Luftwärmepumpen können von dem Bonus profitieren, wenn sie ein natürliches Kältemittel nutzen.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Zusätzlich können Sie einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent erhalten. Dieser ist möglich, wenn Eigentümer vor 2029 auf eine Wärmepumpe wechseln. Ab 2029 verringert sich der Bonus alle 2 Jahre um 3 Prozent.

Diese Fördersätze beziehen sich immer auf die förderfähigen Kosten. Die Grenze für die förderfähigen Kosten liegt bei maximal 30.000 Euro. Die einzelnen Fördersätze kumulieren sich und sind bei 70 Prozent der Gesamtkosten gedeckelt. Somit können Sie maximal 21.000 Euro als Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhalten.

Förderkredit der KfW-Bank zur Finanzierung der Wärmepumpe

Weiterhin existiert mit den Förderkrediten 358 und 359 der KfW-Bank ein Programm für die energetische Sanierung von Wohngebäuden, das sich an Haushalte mit geringerem Einkommen richtet. Die Förderkredite 358 und 359 sind an eine Zuschusszusage der KfW-Bank für die Heizungsförderung oder einen Zuwendungsbescheid vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für energetische Einzelmaßnahmen gekoppelt. Haben Sie also einen entsprechenden Antrag bewilligt bekommen, können Sie den zinsgünstigen Kredit der KfW-Bank für die Finanzierung beantragen.

Die KfW-Förderkredite 358 und 359 stellen bis zu 120.000 Euro bereit. Die genaue Kredithöhe richtet sich nach der Zuschusszusage beziehungsweise dem Bewilligungsbescheid für die energetische Sanierung. Zusage oder Bescheid dürfen zum Zeitpunkt der Kreditbeantragung nicht älter als 12 Monate sein.

Den Ergänzungskredit Plus 358 können Sie beantragen, wenn Ihr Haushaltseinkommen höchstens 90.000 Euro pro Jahr beträgt. Dieser Ergänzungskredit bietet einen zusätzlichen Zinsvorteil. Bei einer Laufzeit von 4 bis 5 Jahren ist der Ergänzungskredit Plus 358 mit einem Zinssatz von effektiv 0,01 Prozent sowie einer tilgungsfreien Anlaufzeit von einem Jahr verfügbar. Die maximale Laufzeit beträgt 35 Jahre, wobei dann der effektive Jahreszins bei 2,17 Prozent liegt.

Der Ergänzungskredit 359 ist für Antragssteller mit höherem Einkommen sowie für Wohngebäude, die Sie nicht selbst bewohnen, konzipiert. Laufzeiten und Zinsbindungen sowie die weiteren Konditionen stimmen mit dem Kredit 358 überein. Nur der effektive Jahreszins liegt zwischen 3,96 und 3,76 Prozent..

Fristen

Gerade Haushalte mit geringerem Einkommen profitieren von der Kombination der Förder- und Kreditprogramme. Spielen Sie mit dem Gedanken, Ihr Heizsystem zu sanieren, und möchten Sie einen Zuschuss beantragen, sollten Sie die Fristen und Laufzeiten der unterschiedlichen Programme im Auge behalten. Entscheidend ist immer das Datum des Eingangs des Förderantrags.

Viele Interessierte fragen sich, wie lange noch diese Programme laufen. Die Förder- und Kreditprogramme sind zeitlich nicht begrenzt und laufen, solange der Bund Fördermittel bereitstellt.

Quellen:

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: „Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“, unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagen_zur_Waermeerzeugung/anlagen_zur_waermeerzeugung_node.html (Zugriff am 01.04.2024)
  • KfW-Bank: „Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung“, unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/ (Zugriff am 01.04.2024)
  • KfW-Bank: „ Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/ (Zugriff am 01.04.2024)
  • KfW-Bank: „ Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“, unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Einzelma%C3%9Fnahmen-Erg%C3%A4nzungskredit-Wohngeb%C3%A4ude-(358-359)/ (Zugriff am 01.04.2024)
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: „Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis“, unter https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_waermepumpen_anlagenliste.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (Zugriff am 01.04.2024)
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für private Haushalte“, unter https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/beg-em-privat.html (Zugriff am 01.04.2024)