
Die Umrüstung auf eine Wärmepumpe ist ein teures Projekt, das schnell 20.000 Euro oder mehr kostet. Deshalb gibt es staatliche Förderprogramme, die einen erheblichen Teil der Kosten übernehmen. Dieser Beitrag erklärt die Zuschüsse, Boni und Voraussetzungen und zeigt, wie Sie die Förderung Schritt für Schritt beantragen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Grundförderung für den Heizungstausch beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Mit Boni lässt sich der Fördersatz auf bis zu 70 Prozent erhöhen, in der untersten Einkommensstufe sogar auf bis zu 80 Prozent.
- Den Zuschuss für Wärmepumpen stellt die KfW bereit, ergänzend gibt es zinsvergünstigte KfW-Kredite.
- Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
Für welche Wärmepumpen es eine Förderung gibt
Ob eine Wärmepumpe förderberechtigt ist, hängt von Technik und Modell ab. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle führt eine Liste der förderfähigen Modelle, die Sie vor der Planung prüfen sollten.
Grundsätzlich sind alle wassergeführten Wärmepumpen förderfähig, also Sole-, Wasser- und Luft-Wasser-Wärmepumpen. Für eine Mindest-Jahresarbeitszahl gelten dabei Vorgaben, die die Wärmepumpe erfüllen muss.
Voraussetzungen und Zuständigkeit
Mit dem novellierten Heizungsgesetz wurde die Förderung angepasst. Einen Zuschuss erhalten Sie, wenn Sie eine funktionstüchtige Öl- oder Gas-Etagenheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Die alte Anlage muss dabei durch einen Fachbetrieb ausgebaut und entsorgt werden. Auch die Eigenleistung ist förderfähig, wobei ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte die Durchführung bestätigen muss.
Die zentrale Förderung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen. Wichtig für die Zuständigkeit: Den Zuschuss für den Heizungstausch stellt heute die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereit, bei der auch der Antrag gestellt wird. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist dagegen für andere Einzelmaßnahmen wie Solarthermie oder die Heizungsoptimierung zuständig und führt die Liste der förderfähigen Wärmepumpen.
Die Zuschüsse im Überblick
Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen, die miteinander kombinierbar sind. Im Folgenden stellen wir die einzelnen Bausteine vor.
Grundförderung: 30 Prozent
Die Grundförderung bildet die Basis und beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie steht allen Antragstellern unabhängig vom Einkommen zu, sowohl selbstnutzenden Eigentümern als auch Vermietern.
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent
Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent belohnt den frühzeitigen Austausch einer alten fossilen Heizung. Er ist selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten und sinkt über die Jahre schrittweise ab: ab dem 1. Februar 2027 auf 12 Prozent, danach halbjährlich um vier Prozentpunkte, bis er im August 2028 ausläuft. Wer den Austausch plant, sollte diesen Zeitrahmen im Blick behalten.
Einkommensbonus: bis zu 40 Prozent
Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und gilt ebenfalls nur für selbstnutzende Eigentümer. Er ist gestaffelt: 40 Prozent bei einem Einkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro.
Deckelung und maximaler Zuschuss
Die Boni sind untereinander kombinierbar. Die Gesamtförderung ist grundsätzlich auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Nur Haushalte mit dem höchsten Einkommensbonus können bis zu 80 Prozent erreichen. Bei der aktuell geltenden Obergrenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit von 28.000 Euro ergibt sich daraus ein maximaler Zuschuss von rund 19.600 Euro bei 70 Prozent beziehungsweise etwa 22.400 Euro bei 80 Prozent. Da sich diese Werte ändern können, sollten Sie den aktuellen Stand prüfen.
Ergänzende KfW-Kredite
Zusätzlich zum Zuschuss gibt es zinsvergünstigte Ergänzungskredite der KfW für die Finanzierung, die an eine Förderzusage für den Heizungstausch gekoppelt sind. Diese Kredite stellen einen größeren Finanzierungsrahmen bereit, wobei sich die genaue Höhe nach der Förderzusage richtet und die Zusage bei Kreditbeantragung nicht zu alt sein darf.
Ein Ergänzungskredit mit besonderem Zinsvorteil steht selbstnutzenden Eigentümern bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze offen, ein weiterer Kredit richtet sich an Antragsteller mit höherem Einkommen sowie an vermietete Objekte. Da sich die Zinssätze und Konditionen laufend ändern, sollten Sie die aktuellen Angebote der KfW prüfen.
Ablauf der Förderung Schritt für Schritt
Für die Praxis ist es wichtig, die richtige Reihenfolge einzuhalten, denn ein vor der Antragstellung erteilter unbedingter Auftrag gefährdet die Förderung. Der Ablauf gliedert sich in vier Schritte:
- Angebot eines Fachbetriebs einholen und einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen, sodass er erst mit der Förderzusage wirksam wird.
- Förderantrag bei der KfW stellen, und zwar vor der verbindlichen Auftragsvergabe.
- Nach der Bewilligung das Vorhaben umsetzen lassen.
- Die Umsetzung mit den entsprechenden Nachweisen belegen und den Zuschuss abrufen.
Diese Reihenfolge stellt sicher, dass Sie die Förderung tatsächlich erhalten. Eine sorgfältige Planung im Vorfeld verhindert, dass eine Frist versäumt oder der Anspruch durch einen vorzeitigen Auftrag verloren wird.
Fristen und geplante Änderungen
Für die Förderung ist stets das Datum des Antragseingangs entscheidend, und der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Die Förder- und Kreditprogramme laufen, solange der Bund Mittel bereitstellt.
Zu beachten ist die Reform des Heizungsrechts: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das frühere Gebäudeenergiegesetz ab und gestaltet die Heizungsanforderungen technologieoffener. Die Bundesförderung bleibt davon unberührt und ist nach Zusage der Bundesregierung bis mindestens 2029 gesichert. Da sich die Förderbedingungen kurzfristig ändern können, sollten Sie den aktuellen Stand prüfen und die Planung mit einem Fachbetrieb oder Energieberater abstimmen.
Fazit
Die Förderung macht die Umrüstung auf eine Wärmepumpe deutlich günstiger: Aus einer Grundförderung von 30 Prozent lassen sich mit den Boni bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen, in der untersten Einkommensstufe sogar bis zu 80 Prozent, ergänzt durch zinsvergünstigte Kredite. Zuständig für den Zuschuss ist die KfW. Prüfen Sie vor der Planung die Liste der förderfähigen Modelle, stellen Sie den Antrag vor der Auftragsvergabe und behalten Sie den aktuellen Stand im Blick, da sich die Bedingungen ändern können. Eine Beratung durch einen Fachbetrieb oder Energieberater hilft, die für Ihre Situation günstigste Kombination aus Zuschuss und Kredit zu finden und die Förderung optimal auszuschöpfen.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Gefördert werden Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen ebenso wie Hochtemperaturgeräte für den Altbau. Entscheidend ist nicht die Bauart, sondern eine rechnerische Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0. Seit dem Wegfall des Effizienzbonus ist die Technologiewahl förderneutral geworden.
Wie viel Zuschuss ist konkret drin?
Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten ergeben 30 Prozent Grundförderung 8.400 Euro. Kommt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent hinzu, sind es 46 Prozent oder 12.880 Euro. Mit dem höchsten Einkommensbonus sind bis zu 70 Prozent möglich, also 19.600 Euro, und in der untersten Einkommensstufe bis zu 80 Prozent oder 22.400 Euro.
Bekommen Vermieter dieselbe Förderung?
Nein. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus stehen nur selbstnutzenden Eigentümern zu. Wer die Immobilie vermietet, erhält die Grundförderung von 30 Prozent. Über das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz tragen Vermieter zudem je nach energetischem Zustand des Gebäudes bis zu 95 Prozent des CO2-Preises.
Brauche ich einen Energieberater?
Für die KfW-Heizungsförderung ist er nicht vorgeschrieben, die Bestätigung des Fachbetriebs genügt. Bei größeren Sanierungspaketen und in Mehrfamilienhäusern mit vielen Wohneinheiten kann er allerdings Pflicht werden. Seine Kosten sind separat förderfähig.
Was passiert, wenn die alte Heizung vorher ausfällt?
Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt voraus, dass eine funktionsfähige Anlage ersetzt und fachgerecht stillgelegt wird. Fällt der alte Kessel vorher irreparabel aus, entfällt dieser Bonus. Die Grundförderung bleibt bestehen. Wer einen alten Kessel hat, sollte den Tausch deshalb planen, statt auf den Defekt zu warten.
