Wärmeschutznachweis nach EnEVIm Zuge der sogenannten Energiewende hat die deutsche Politik 2002 den Wärmeschutznachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingeführt. Inhalt und Ziel der EnEV ist das Erfassen und Begrenzen des Energieverbrauchs von Gebäuden aller Art. Neben Wohngebäuden im Neubau bestehen auch Regelungen zu Anbauten, Modernisierungen, Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude. Als Voraussetzung und Verpflichtung zur Berechnung werden zwei grundlegende Faktoren definiert:

  • Wohngebäude, die vollständig und überwiegend bewohnt werden
  • Alle Gebäude, die vier Monate oder mehr auf 12 bis 19 Grad Celsius beheizt werden

Für den Wärmeschutznachweis müssen Sie zwei Werte ermitteln, die aus gebäudeweiten baulichen Bedingungen und Voraussetzungen resultieren:

  1. Den Bedarf an Primärenergie pro Jahr
  2. Den Verlust an Wärme durch Transmission

Jedem Bauantrag müssen Sie Berechnungen und Werte beifügen und nach Genehmigung und nach dem vorgeschriebenen Muster einen Energieausweis erstellen.

Relevanz und Praxis

Seit 2016 gilt die EnEV erweitert auch für Nichtwohngebäude, wenn sie als Neubau errichtet werden. Der Wärmeschutznachweis kann in Einzelfällen geringeren Anforderungen genügen, ist aber obligatorisch. Da die individuellen baulichen Situationen stark voneinander abweichen, kommen mehrere Verfahren der Berechnung zum Einsatz. Vereinfacht dargestellt kann es sich um einen Mittelwert für Ihr ganzes Gebäude handeln, eine Addition mehrerer Einzelwerte ausdrücken oder Einzelbauteilbewertungen enthalten.

Für einen Wärmeschutznachweis müssen Sie einen Architekten, einen Bauingenieur oder einen Energieberater beauftragen. Ein Muster wie beispielsweise die angenommenen Planungswerte eines Fertighausanbieters reichen nicht aus. Generell sind Sie als Bauherr oder Sanierungsauftraggeber für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich. Idealerweise lassen Sie sich bei der Abnahme von dem beauftragten Fachmann begleiten. Nur ein genehmigter Wärmeschutznachweis verschafft Ihnen den vorgeschriebenen Energieausweis, den Sie auch beim Verkauf oder Vermieten einer Immobilie benötigen.

Berechnungsfaktoren und Energiekriterien

Um die Werte für den Wärmeschutznachweis zu berechnen, wird die Energiemenge berechnet, die gebraucht wird, um die erforderlichen Innentemperaturen zu erzielen. Durchschnittliche Erfahrungswerte berücksichtigen dabei das Wohnverhalten und die Witterungseinflüsse. Neben der Aufheizung zählt der Warmwasserbedarf mit in die Berechnung.

Zur Ermittlung dieser Primärenergie gehören auch die Erfassung der Energieträger und ihrer Effizienz, der Typ der Heizungsanlage und nachgeordnete Kriterien wie Sonneneinstrahlung, Heiztechnik und Dimensionen. Daran schließt sich die Ermittlung des Verbrauchs und dem physikalisch zwangsläufigen bautechnischen Energieverlust an. Die Werte des Transmissionsverlustes umfassen alle Wege, über die Energie aus einem Gebäude entweichen kann. Gegebenenfalls fallen auch Transportverluste durch Zirkulation und Zulieferdistanzen an. Die Dämmung des Gebäudes ist entscheidender Faktor für den Wärmeschutznachweis und dessen Ergebnis.

Wärmeverlust durch Transmission entscheidet über Energieeffizienz

Jedes Gebäude gibt über seine Hülle Wärmeenergie ab. Dach, Fenster und Wände können, außer bei einigen Passivkonstruktionen, nicht hundertprozentig abgedichtet beziehungsweise wärmeundurchlässig gemacht werden. Für den Wärmeschutznachweis ist der Wärmedurchgangskoeffizient, kurz als U-Wert bezeichnet, die entscheidende Größe. Aus den U-Werten unterschiedlicher Bauteile setzt sich der Gesamttransmissionsverlust des Gebäudes zusammen. „Schwächere“ Teile dürfen in einem vorgegebenen Rahmen schlechtere Werte aufweisen als starke Bauelemente.

Die Dämmung beispielsweise durch Isolierschutzverglasung, das bautechnische Unterbinden von Kälte- und Wärmebrücken und die allgemeine Bauausführung wird im Bauantrag mit theoretischen Zielwerten ausgeführt. Bei der praktischen Kontrolle, der Bauabnahme, werden die Zielwerte mit den Ist-Werten verglichen. Die Kosten für die Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen betragen zwischen 500 und 1000 Euro.

Informationen zum Wärmeschutznachweis besorgen

Ein guter Weg, sich vor einer Maßnahme einen Überblick über die Anforderungen, den Aufwand und die Kosten zu machen, ist die Recherche in den Antragsunterlagen für Fördermittel. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) legen viele Förderprogramme zum Erfüllen der EnEV auf. Sie finden viele komprimierte und übersichtliche Dokumente und Zusammenfassungen. Abgesehen von informeller Aufklärung stoßen Sie eventuell auf Alternativen, die Ihren Bauantrag vereinfachen, verbilligen und Ihren Wärmeschutznachweis wesentlich vereinfachen. Der Inhalt in manchem Energieausweis ist nicht nur auf preiswerterem Wege entstanden, sondern mehrt den Energiespareffekt auch zukünftig signifikant.