Wärmeschutzverordnung wird symbolisiert durch gedämmtes Haus mit Schal
Nicht wenigen Bauherren und Altbausanierern wird es bereits mulmig, wenn Sie nur ein Wort von Wärmeschutzverordnungen, Dämmung, oder Energieeinsparungen hören – denn nicht selten sind diese, vom Gesetzgeber teils verbindlich vorgeschrieben Maßnahmen nicht günstig und können große Löcher in das eigentlich schon komplett verplante Budget reißen. Doch das muss nicht so kommen, wenn man weiß, was diese Verordnungen eigentlich im Einzelnen besagen. Daher nachfolgend einige wichtige Tipps und Informationen rund um Wärmeschutz und Energieeinsparung zusammengetragen.

Entstehungsgeschichte, Beweggründe und Auswirkungen

Auch wenn die Verordnung in ihren verschiedenen Fassungen oft verteufelt wird, wurde sie vom Gesetzgeber nicht erlassen, um Hausbesitzer und -renovierer zu ärgern. Ganz im Gegenteil: Vor dem Hintergrund immer weiter steigender Energiekosten wurde die erste Wärmeschutzverordnung von 1977 dazu geschaffen, Bauherren durch gezielte bauliche Maßnahmen die dauerhafte Reduzierung des Energiebedarfs ermöglichen und ihnen mögliche Wege dahin aufzuzeigen. Durch Neuerungen in den Jahren 1982 und 1995 wurde die Verordnung an Veränderungen im Bau- und Energiesektor angepasst um wiederum die größtmögliche Wirtschaftlichkeit von Gebäuden im Hinblick auf den Energieverbrauch zu gewährleisten. Auch wenn heute noch immer von der Wärmeschutzverordnung gesprochen wird, ist diese eigentlich schon lange nicht mehr gültig.

Sie wurde nämlich bereits im Jahr 2002 durch die Energieeinsparverordnung abgelöst. Diese vereint die Vorschriften zum Wärmeschutz und die zuvor gültige Heizungsanlagenverordnung zu einem einzigen Vorschriftenkatalog. Somit werden von der Verordnung nicht nur zum Beispiel Dämmaßnahmen an Gebäuden einheitlich geregelt, sondern auch die zulässigen Bauarten zu verwendender Heizungsanlagen und der Energiebedarf von standardisierten Gebäuden.

Wärmeschutz im Altbau: Dämmung und EnEV

Dämmung für Wärmeschutzverordnung

Vor allem die Wärmeschutzverordnung für den Altbau macht vielen Hausbesitzern Sorgen. Oft ist Ihnen nicht klar, was Sie im Zuge von Modernisierungs- und Sanierungarbeiten dürfen oder gar müssen. Welche Dämmung muss angebracht werden, welche Heizung darf ich einsetzen, ohne dabei gegen die EnEV (Energieeinsparverordnung) zu verstoßen und wie muss ich Heizungsrohre isolieren, um der Verordnung zu entsprechen?

Die Wärmeschutzverordnung für Fenster etwa besagt, dass sogar einzelne, im Altbau ausgetauschte Fenster festgelegte Grenzwerte für Winddichtigkeit, Fugendurchlässigkeit und den Mindestluftwechsel und natürlich die wichtigen U-Werte nicht überschreiten dürfen.

Daher ist es in diesem Fall besonders wichtig, das energiesparende, mehrfach verglaste Fenster auch zu 100 Prozent korrekt eingebaut wurden. Gleiches gilt auch für die DIN 4108 als Bestandteil der Verordnung. In Ihr sind zum Beispiel alle Formeln zur verordnungskonformen Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs dargelegt. Zudem finden sich in dieser DIN zahlreiche Anforderungen hinsichtlich der Ausführung von Wärmschutzmaßnahmen an Bestands- und Neubauten. Diese sind für den Laien mitunter nicht einfach zu verstehen. Daher ist es bei allen Wärmeschutz- und Energieeinsparmaßnahmen von Vorteil, sich einen fundierten Expertenrat einzuholen.

Fazit: Mehr Nutzen als Schaden

Generell können Sie davon ausgehen, dass die konsequente Einhaltung der Wärmeschutzverordnung bzw. der Energieeinsparverordnung Ihnen mehr Nutzen als Schaden bringt. Einige Maßnahmen können dabei natürlich ins Geld gehen. Doch zu großen Teilen lassen sich diese Ausgaben durch Fördermittel und zinsgünstige Kredite ausgleichen, die zum Beispiel laut Heizungsanlagenverordnung für den Einbau einer besonders effizienten neuen Heizung, wie einer Wärmepumpenheizung oder einer Solaranlage, gewährt werden. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und ermitteln Ihre Förderungsmöglichkeiten.