Wann die Heizung anschalten

Ab wann man die Heizung einschalten sollte, ist gerade im Herbst und Frühling eine berechtigte Frage, wenn die Temperaturen stark schwanken. Man möchte Heizkosten sparen, aber nicht frieren. Dieser Beitrag erklärt, ab welcher Temperatur sich das Heizen lohnt und wann Vermieter heizen müssen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ab wann geheizt werden sollte, hängt vom Sanierungszustand des Gebäudes ab.
  • Als Faustregel gilt: Unter etwa 20 Grad Raumtemperatur lohnt sich das Heizen.
  • Die Heizperiode für Vermieter läuft üblicherweise vom 1. Oktober bis 30. April.
  • Bei anhaltend niedrigen Außentemperaturen muss der Vermieter auch außerhalb dieser Zeit heizen.
  • In Mietwohnungen ist meist eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad zu gewährleisten.

Der Sanierungszustand ist entscheidend

Alter, Bauweise und Sanierungszustand bestimmen, ab welcher Außentemperatur geheizt werden sollte. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher der Wärmeverlust und desto früher muss geheizt werden. Als grobe Orientierung gilt: Bei ungedämmten Altbauten vor 1977 lohnt sich das Heizen oft schon ab etwa 15 bis 17 Grad Außentemperatur, bei Gebäuden von 1977 bis 1995 ab rund 14 bis 16 Grad und bei Gebäuden, die ab Mitte der 1990er Jahre nach der damaligen Wärmeschutzverordnung errichtet wurden, ab etwa 12 bis 15 Grad. Niedrigenergiehäuser kommen mit rund 11 bis 14 Grad aus, Passivhäuser sogar erst ab etwa 9 bis 11 Grad.

Die Raumtemperatur als Indikator

Wie warm es zu Hause sein soll, ist individuell verschieden, und im Eigenheim entscheiden Sie selbst, wann Sie heizen. Als Faustregel gilt: Sinkt die Raumtemperatur unter etwa 20 Grad, sollten Sie die Heizung einschalten. In Mehrfamilienhäusern überträgt sich zudem Wärme aus angrenzenden Wohnungen: Heizen die Nachbarn bereits, können Sie unter Umständen noch etwas warten und so Heizkosten sparen. Ein programmierbares Thermostat hilft, die Heizung bedarfsgerecht zu steuern und unnötiges Heizen zu vermeiden.

Ab wann muss der Vermieter heizen?

Im Einfamilienhaus müssen Sie sich an keine Heizperiode halten. Für Mehrfamilienhäuser gelten dagegen bestimmte Vorschriften, unabhängig davon, ob Sie zur Miete wohnen oder Eigentümer sind. Teilen sich mehrere Parteien eine Heizungsanlage, muss diese in der Heizperiode eingeschaltet sein. Diese beginnt üblicherweise am 1. Oktober und endet am 30. April, wobei es hierfür keine feste gesetzliche Vorgabe gibt und im Mietvertrag auch ein anderer Zeitraum festgelegt werden kann. Manche Vermieter heizen etwa bereits ab dem 15. September oder bis zum 15. Mai.

Ausnahmen bei niedrigen Temperaturen

Auch ohne gesetzlich fixierte Heizperiode ist das Heizen keine beliebige Entscheidung, denn entscheidend ist die Außentemperatur. Fällt sie außerhalb der Heizperiode über mehrere Tage unter etwa 18 Grad, muss der Vermieter die Heizung einschalten. Im Sommerbetrieb wird normalerweise nicht geheizt. Wird es jedoch ungewöhnlich kühl und sinkt die Außentemperatur an mehreren Tagen unter etwa 12 Grad, muss der Vermieter oder Verwalter die Heizung ebenfalls in Betrieb nehmen. Während der Heizperiode muss zudem gewährleistet sein, dass in den Wohnungen eine Mindesttemperatur von etwa 20 bis 22 Grad erreicht werden kann.

Heizkosten im Blick behalten

Wer bewusst heizt, kann spürbar Kosten sparen, ohne auf Behaglichkeit zu verzichten. Sinnvoll ist es, die Räume nicht stärker als nötig zu beheizen, nachts und bei Abwesenheit die Temperatur abzusenken und die Heizung mit programmierbaren Thermostaten an den Tagesablauf anzupassen. Auch das richtige Lüften spielt eine Rolle: Kurzes Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern tauscht die Luft aus, ohne die Räume auszukühlen, während gekippte Fenster über längere Zeit viel Wärme verschwenden. In Kombination mit einer guten Dämmung lassen sich so die Heizkosten senken. Wer die genannten Orientierungswerte beachtet, findet den richtigen Zeitpunkt zum Heizen und bleibt dabei sowohl warm als auch sparsam.

Was bei der Entscheidung noch hilft

Neben der reinen Außentemperatur spielen bei der Frage, wann die Heizung anzuschalten ist, weitere Faktoren eine Rolle. Auch die Sonneneinstrahlung, die Windverhältnisse und die Luftfeuchtigkeit beeinflussen, wie kühl sich eine Wohnung tatsächlich anfühlt. An sonnigen Herbsttagen erwärmen sich Räume mit großen, nach Süden ausgerichteten Fenstern oft von selbst, sodass sich das Heizen hinauszögern lässt. An trüben, feuchten Tagen kann es sich dagegen schon bei milderen Temperaturen kühl anfühlen. Ein Blick auf die Raumtemperatur mit einem Thermometer gibt hier mehr Aufschluss als das reine Gefühl, denn eine dauerhaft zu niedrige Raumtemperatur begünstigt zusammen mit hoher Luftfeuchtigkeit die Schimmelbildung.

Gerade in der Übergangszeit lohnt es sich, die Heizung nicht komplett auszuschalten, sondern über die Thermostate auf eine niedrige Grundtemperatur einzustellen. So bleibt die Wohnung frostfrei und kühlt nicht vollständig aus, was das erneute Aufheizen erleichtert und Energie spart. Mit einem bewussten Umgang und der Beachtung des Sanierungszustands finden Sie den richtigen Zeitpunkt, um weder zu früh noch zu spät zu heizen.

Zusammengefasst gibt es keinen festen Kalendertag, ab dem geheizt werden muss, sondern die Entscheidung hängt vom Sanierungszustand des Gebäudes, der Außentemperatur und dem individuellen Wärmeempfinden ab. Für Mieter gelten in der Heizperiode klare Mindesttemperaturen, die der Vermieter gewährleisten muss. Mit einem bewussten Heizverhalten, programmierbaren Thermostaten und richtigem Lüften lassen sich Behaglichkeit und niedrige Heizkosten gut miteinander vereinbaren.

Behalten Sie in der Übergangszeit die Wettervorhersage und die Raumtemperatur im Blick, um flexibel zu entscheiden, wann sich das Heizen wirklich lohnt.