Warmwasserzähler

Warmwasserzähler sind nötig, um den Warmwasserverbrauch korrekt zu erfassen. In Einfamilienhäusern muss der Verbrauch ablesbar sein, in Mehrfamilienhäusern muss zudem für jede Mietpartei getrennt abgerechnet werden können. Wir stellen die Bauformen, den Einbau und die Kosten vor.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Warmwasserzähler erfassen den Verbrauch für die Abrechnung. Sie sind für höhere Temperaturen ausgelegt als Kaltwasserzähler, die nur bis etwa 40 Grad geeignet sind.
  • Verbreitet sind Flügelradzähler in verschiedenen Bauformen, etwa Einstrahl-, Mehrstrahl- und Woltmannzähler, die sich für unterschiedliche Nennweiten und Einbauorte eignen.
  • Warmwasserzähler unterliegen der Eichpflicht und müssen alle fünf Jahre getauscht werden. Ein einfacher Zähler kostet rund 20 Euro, Einbaublöcke ab etwa 50 Euro.

Kalt- und Warmwasserzähler

Kaltwasserzähler sind für Temperaturen bis etwa 40 Grad Celsius geeignet. Liegen bei der Warmwasserbereitung höhere Temperaturen vor, ist ein Warmwasserzähler zu montieren, der für die höhere thermische Belastung ausgelegt ist. Die Geräte lassen sich je nach Messzweck und Bauform zentral, dezentral im Heizungsraum oder in den einzelnen Wohnungen einsetzen. Für die üblichen Nennweiten kommen Einstrahl- und Mehrstrahlzähler zum Einsatz, für größere Nennweiten spezielle Einstrahl- oder Woltmannzähler.

Die Bauformen im Überblick

Flügelradzähler gehören zu den Geschwindigkeitszählern. Ein Flügelrad dreht sich je nach Fließgeschwindigkeit des Wassers, die Umdrehungen werden gezählt und daraus die Wassermenge bestimmt. Es gibt sie als Einstrahl-, Mehrstrahl- und Woltmannzähler. Beim Einstrahl-Flügelradzähler trifft der gebündelte Wasserstrahl senkrecht auf die Flügel. Schon bei kleinen Durchflüssen wird das Messwerk aktiv, weshalb sich diese Zähler gut als Wohnungszähler eignen. Vorteile sind die geringe Schmutzanfälligkeit, der geringe Druckabfall und die kleinen Abmessungen. Das Flügelrad kann direkt im Gehäuse oder in einer austauschbaren Messkapsel sitzen.

Beim Mehrstrahlwasserzähler wird der Wasserstrom mehrfach umgelenkt, bevor er das Flügelrad antreibt. Wegen der größeren Abmessungen wird diese Bauform vom Heizungsmonteur überwiegend als Hauswasserzähler montiert. Die mehrfache Umlenkung erhöht den Druckabfall, und ein Schmutzsieb auf der Einlaufseite hält grobe Teilchen zurück. Beim Woltmannzähler verläuft die Strömung parallel zur Flügelradachse. Er benötigt vor und hinter dem Zähler Beruhigungsstrecken für ein gleichmäßiges Strömungsprofil und wird vor allem bei großen Nennweiten eingesetzt.

Eichpflicht und Wechsel

Damit die Zähler korrekt messen, unterliegen sie der Eichpflicht. Es dürfen nur geeichte oder gleichgestellte Geräte verwendet werden. Für Warmwasserzähler ist die Eichdauer auf fünf Jahre festgesetzt, für Kaltwasserzähler auf sechs Jahre. Vor Ablauf muss ein Austausch erfolgen. Besonders praktisch sind Messkapselzähler: Ist die Eichdauer abgelaufen, tauschen Sie lediglich die Messkapsel aus, während das Anschlussgehäuse am Rohrsystem verbleibt. Das spart Zeit und Kosten beim turnusmäßigen Wechsel.

Einbau

Im Neubau werden die meisten Zähler unter Putz angebracht. Die Einbaugehäuse gibt es für Schraub-, Löt- und Pressverbindungen, ebenso vormontierte Einbaukästen für die Vorwandinstallation. Alternativ sind Geräte für die Aufputzmontage erhältlich. Kapselgeräte lassen sich mit wenigen Handgriffen tauschen. Ein Wasserzählerschacht an der Grundstücksgrenze ist eine Alternative zur Installation im Gebäude und erleichtert das Ablesen, da kein Zutritt zum Haus nötig ist, was besonders bei Mehrfamilienhäusern von Vorteil ist.

Kosten

Ein einfacher Einstrahl-Warmwasserzähler ist für rund 20 Euro erhältlich. Einbaublöcke beginnen je nach Größe bei rund 50 bis 80 Euro. Zum Ablesen öffnen Sie den gegebenenfalls vorhandenen Deckel und lesen den Verbrauch direkt ab, wobei Sie auf die Kommastelle achten sollten, damit es zu keiner Verschiebung kommt. Zusammengefasst sind Warmwasserzähler unverzichtbar für eine verbrauchsgerechte Abrechnung. Wichtig sind die passende Bauform für den jeweiligen Einbauort, die Beachtung der Eichfristen und ein sauberer Einbau, weshalb Auswahl und Montage am besten mit einem Fachbetrieb erfolgen.

Für Vermieter ist die verbrauchsgerechte Erfassung des Warmwassers zudem gesetzlich vorgeschrieben, da die Heizkostenverordnung eine individuelle Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch verlangt. Warmwasserzähler bilden dafür die technische Grundlage und sorgen für eine faire Verteilung der Kosten auf die einzelnen Parteien. Achten Sie darauf, die Eichfristen im Blick zu behalten, denn nur mit gültig geeichten oder gleichgestellten Geräten ist die Abrechnung rechtssicher. Ein Messkapselsystem erleichtert den turnusmäßigen Wechsel und hält den Aufwand gering.

Zusammengefasst sind Warmwasserzähler unverzichtbar für eine faire, verbrauchsgerechte Abrechnung des Warmwassers. Sie sind für höhere Temperaturen ausgelegt als Kaltwasserzähler und in verschiedenen Bauformen für unterschiedliche Einbauorte erhältlich. Wichtig sind die passende Bauform, die Einhaltung der Eichfristen und ein fachgerechter Einbau. Wer diese Punkte beachtet, erhält eine zuverlässige und rechtssichere Verbrauchserfassung. Da Auswahl, Einbau und der turnusmäßige Wechsel etwas Fachwissen erfordern, erfolgt beides am besten in Abstimmung mit einem Fachbetrieb.

Abschließend ist festzuhalten, dass der Warmwasserzähler zwar ein unscheinbares, aber wichtiges Bauteil der Haustechnik ist. Er schafft Transparenz über den tatsächlichen Verbrauch und bildet die Grundlage für eine gerechte Kostenverteilung, was gerade in Mehrfamilienhäusern für Zufriedenheit unter den Parteien sorgt. Mit der Wahl der passenden Bauform, dem fristgerechten Austausch und einem sauberen Einbau stellen Sie sicher, dass die Verbrauchserfassung dauerhaft zuverlässig und rechtssicher funktioniert.

Ein praktischer Tipp zum Schluss: Notieren Sie sich das Datum der letzten Eichung beziehungsweise das Ablaufdatum, damit der Austausch rechtzeitig erfolgt. Wird ein Zähler mit abgelaufener Eichung weiter zur Abrechnung genutzt, kann die Abrechnung anfechtbar sein. Mit einem rechtzeitigen Wechsel und geeichten Geräten sind Sie hier auf der sicheren Seite.