Wann sollte die Wartung der Heizung stattfinden? Mit welchen Kosten ist für die Wartung einer Heizung zu rechnen? Und welche Möglichkeiten haben Sie gegenüber dem Finanzamt, die Kosten geltend zu machen. Genau das, erklären wir in diesem Ratgeber.

Die Wartung der Heizung bringt nicht nur die Gewissheit, dass die technische Funktion gesichert wird. Gesetzlich wird das regelmäßige fachgerechte Warten in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgeschrieben und vorgegeben. In der Praxis wird meist eine jährliche Inspektion ausgeführt. Wenn kleinere Mängel festgestellt werden, wird von Wartungsarbeiten gesprochen. Typische Aufgaben sind Korrekturen in den Einstellungen und Reinigungsarbeiten. Treten größere Defekte und Mängel an Ihrer Heizung auf, muss repariert und instandgesetzt werden. Wie oft gewartet werden muss, hängt von Ihrem Heizungstyp ab. Wer verantwortlich ist, regelt die vertragliche Betreiber- und Eigentümersituation.

Intervalle der Instandhaltung
Als gängiger Richtwert sollte eine jährliche Wartung der Heizung erfolgen. Idealerweise nutzen Sie die Zeit außerhalb der Heizperiode. Sinnvoll ist das Koppeln des Termins an die obligatorische Abgaskontrolle des Schornsteinfegers. Ein davor gelegter Termin sichert Ihnen anstandslose Prüfwerte. Die Intervalle können je nach Heizungsart abweichen. Während Gas- und Ölanlagen mit einem Termin im Jahr auskommen, sind es bei Festbrennstoffanlagen wie Holz- und Pelletheizungen meist zwei bis drei Termine jährlich. Das liegt vor allem am höheren Verschmutzungsgrad der Anlage. Für Blockheizkraftwerke, Solaranlagen und Wärmepumpen reichen zwei- bis dreijährliche Intervalle aus.

Wartung der Heizung: Berechnungsmodelle und Wartungsverträge

Sowohl Hersteller als auch Installationsbetriebe bieten Ihnen Wartungsverträge an. Diese dauerhafte Regelung erzeugt die geringsten Kosten für die Wartung der Heizung. Ihrem Vertragspartner sind die Eigenschaften Ihrer Heizung bekannt. Dieser Vertrag lässt sich gut auf Nebenkosten umlegen, da er alle formalen Kriterien sicher erfüllt. Für Sie besonders wichtig sind die Vereinbarungen bezüglich automatischer Verlängerung und Kündigungsfristen. Spezifiziert auf Ihre Heizung sollten Sie folgende Details im Vertrag finden und regeln:

-Ersatzteilbedarf und Beschaffung (Entscheidungsgewalt und Mitspracherecht)
-Einschränkung der Beschaffung auf Originalersatzteile
Dauer, Inhalt und Umfang jedes einzelnen Termins
-Ausgewiesener Notdienst für Wochenende und Feiertage inkludiert

Verantwortlichkeit und Zuständigkeit der Heizungsanlagen

Heizungsanlagen werden der Gebäude- und Haustechnik zugeordnet. Verantwortlich dafür ist immer der Eigentümer beziehungsweise Vermieter eines Wohnobjekts. In vertraglichen Vereinbarungen gibt es bei der Ausgestaltung Spielräume, einzelne Verantwortlichkeiten zu delegieren. Wenn bei der Wartung der Heizung beispielsweise Gasthermen in den Wohnräumen kontrolliert und instandgehalten werden, kann im Mietvertrag die Verantwortung auf den übertragen werden. Entsprechend Ihrer individuellen vertraglichen Vereinbarung lassen sich die fixen Wartungskosten, zum Beispiel in einem dauerhaften Wartungsvertrag festgeschrieben, auf die Nebenkosten umlegen. Ersatzteile und Reparaturen müssen immer vom Eigentümer und Vermieter getragen werden.

Ausgaben und Steuern

Die reine Wartung der Heizung kostet Sie pro Termin abhängig von der Anlagenart und dem Brennstoff zwischen 120 und 180 Euro. In Wartungsverträgen können niedrigere Durchschnittspreise entstehen. Für Sie als Eigentümer, Verantwortlicher oder Vermieter steuerlich absetzbar sind diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen. In einem Jahr sind bis zu 6.000 Euro der Anfahrts-, Arbeits- und Maschinenkosten steuerlich absetzbar. Den steuerlichen Abzug von zwanzig Prozent dürfen Sie nicht aus Materialkosten geltend machen. Wie oft Wartung erfolgt, spielt für die Absetzbarkeit keine Rolle.