Strom einspeisenStrom selber generieren, nutzen und dann den Überschuss einfach ins örtliche Stromnetz einspeisen. Das klingt nach einer sauberen, nachhaltigen und auch finanziell lohnenswerten Lösung. Doch mit der Photovoltaikanlage auf dem Dach allein ist es noch nicht getan. Wir erklären Ihnen, welche Vorbereitungen nötig sind und worauf es ankommt.

Strom einspeisen: Erste Vorbereitungen

Grundsätzlich stehen Besitzern einer Photovoltaikanlage zwei Optionen offen: Sie können den Photovoltaik Strom selbst verbrauchen und Überschüsse gegebenenfalls vor Ort speichern. Die zweite Option liegt darin, die überschüssige Energie direkt in das lokale Stromnetz einzuspeisen. Meist ist es eine Kombination aus beiden Möglichkeiten, um die höchstmögliche Effizienz aus der Solaranlage herauszuholen.

Ohne ein paar Formalitäten geht es aber auch hier nicht, denn um Solarstrom einspeisen zu können, ist ein Netzanschluss erforderlich. Für dessen Beantragung wendet man sich direkt an den örtlichen Stromversorger. Mit diesem Antrag wird gleichzeitig die Anmeldung zur Einspeisung von Solarstrom vorgenommen. Dem Netzbetreiber stehen nun acht Wochen zur Verfügung, um sowohl den Antrag selbst als auch die Netzverträglichkeit zu überprüfen. Dem Betreiber der Anlage müssen anschließend der Zeitpunkt des Netzanschlusses und die zu erwartenden Kosten mitgeteilt werden.

Auch gegenüber dem Staat muss die Anlage angemeldet werden: Seit dem 1. August 2014 müssen alle neu in Betrieb genommenen Solaranlagen online über das PV-Meldeportal bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Hier genügt es, die Anmeldung am Tage der Inbetriebnahme bis spätestens drei Wochen danach vorzunehmen. Eine sehr wichtige Anmeldung, denn mit der damit einhergehenden Registrierung erheben Anlagenbetreiber einen Anspruch auf die finanzielle Förderung und damit auch Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), wo auch die aktuellen Einspeisevergütungen für Energie aus entsprechenden Anlagen wie z. B. Photovoltaik Strom und BHKW Strom festgelegt sind.

Welche technischen Voraussetzungen sind nötig?

Neben der eigentlichen Photovoltaikanlagen bedarf es noch weiterer technischer Komponenten, um Strom ins Netz einspeisen zu können. Jede Solaranlage muss zu diesem Zweck über ein Netzeinspeisegerät (NEG) verfügen. Dessen Aufgabe liegt darin, den Netzanschluss zu überwachen und ihn gegebenenfalls sofort vom Stromnetz zu trennen, wenn es beispielsweise abgeschaltet wird oder ausfällt. Neben Betriebsdaten der Anlage selbst werden fortlaufend wichtige Parameter wie Fehlströme, Spannungs- und Frequenzabweichungen überwacht.

Wer Strom in das öffentliche Netz einspeisen möchte, benötigt hierfür einen Einspeisezähler. Mit diesem Gerät wird die Menge des Stroms ermittelt, den Betreiber in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Ganz wichtig: Diese Werte bilden zugleich die Grundlage für die Abrechnung der eigenen Vergütung. Daneben muss gemäß EEG jede Anlage mit einem Einspeisemanagement ausgestattet sein. Der Netzbetreiber kann hiermit beispielsweise regulieren, wieviel Strom man einspeisen darf, um für Stabilität zu sorgen und eine mögliche Überlastung des Netzes zu verhindern. Dabei gilt es zu beachten, dass Einrichtung und Installation der Geräte stets von einem qualifizierten Elektroingenieur vorgenommen werden müssen.

Solarstrom und Steuern

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und mit Gewinn Strom in das öffentliche Netz einspeist bzw. verkauft, gilt fortan als Unternehmer und ist als solcher auch steuerpflichtig. Das gilt übrigens auch für Strom aus anderen erneuerbaren Energiequellen wie z. B. BHKW Strom. Die Einkommensteuer fällt auf jeden Fall an, wenn von einer Härtefallregelung und einem Gewinn unter 410 EUR pro Jahr abgesehen wird. Ob Umsatzsteuer gezahlt werden muss, hängt von der Höhe des Umsatzes selbst ab: Bis 22.000 EUR pro Jahr kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Die meisten Privathaushalte mit vergleichsweise kleinen Anlagen werden sich also darum keine Gedanken machen müssen. Die Abführung von Umsatzsteuer kann sich jedoch lohnen, da Anlagenbetreiber so zum Abzug von Vorsteuer berechtigt sind.

Wer seinen Solarstrom nicht verkauft, sondern komplett selbst verbraucht, wird selbstverständlich von allen Steuerpflichten befreit. Dann ist die komplette Anlagen sozusagen das Privatvergnügen ihres Betreibers. In dem Fall empfiehlt es sich jedoch, die Anlage um höhere Speicherkapazitäten zu ergänzen, um eine möglichst hohe Eigenverbrauchsquote zu erzielen.