Stromeinspeisung - Sparschwein mit EuromünzenWer mit erneuerbaren Energien oder mit energieeffizienten Technologien Strom erzeugt, schafft damit nicht nur einen nachhaltigen Nutzen für die Umwelt, sondern profitiert auch von staatlicher Unterstützung für die Stromeinspeisung. Für Besitzer von Eigenheimen kommen dabei vor allem zwei Formen infrage:

  1. Photovoltaikanlage: Mit Sonnenenergie produzieren Sie Strom, den Sie entweder in das öffentliche Netz einspeisen oder selbst verbrauchen.
  2. Blockheizkraftwerke: Diese Anlagen basieren auf der Kraft-Wärme-Kopplung, Sie liefern Strom und Wärmeenergie. Der Vorteil besteht in einem hohen Wirkungsgrad. Als Brennstoff können Sie verschiedene Arten wählen, zum Beispiel Gas oder Biomasse.

Mit beiden Technologien schonen Sie die Umwelt und das Klima. Zugleich lohnt sich die Investition langfristig in vielen Fällen auch finanziell. Das gilt für die Stromeinspeisung in das öffentliche Netz genauso wie für den Eigenverbrauch. Zum einen können Sie attraktive Zahlungen, unter anderem durch die staatlich festgelegte Einspeisevergütung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz, erhalten. Oder Sie müssen anderenfalls kein, oder zumindest weniger, Geld für fremden Strom ausgeben.

Die Vergütung für Strom aus Photovoltaik

Bei der Einspeisevergütung für Photovoltaik sollten Sie sich mit dem EEG-Gesetz auseinandersetzen. Für eine Dauer von zwanzig Jahren garantiert Ihnen der Staat eine fixe Einspeisevergütung. Die aktuelle Höhe bei der Inbetriebnahme bleibt für diesen Zeitraum gleich hoch. Dementsprechend gewährleistet diese Regelung finanzielle Planungssicherheit. Momentan liegt die Einspeisevergütung bei rund 12 Cent pro Kilowattstunde.

Blockheizkraftwerke: Die KWK-Förderung und die EEG-Vergütung

Bei Blockheizkraftwerken gilt eine Sonderregelung: Wenn Sie als Brennstoff Biomasse wie Holzpellets verwenden, können Sie sich zwischen der KWK- (Kraft Wärme Kopplung) und der EEG-Förderung entscheiden. Sollten Sie einen anderen Brennstoff nutzen, ist die KWK Förderung die einzige Möglichkeit. Wählen Sie die Stromeinspeisung in das öffentliche Netz, setzen sich die KWK-Einnahmen aus drei Bestandteilen zusammen:

Einnahmequelle

Umfang

Der übliche Preis Der Netzbetreiber zahlt Ihnen den durchschnittlichen Preis, meistens orientieren sich die Unternehmen an dem durchschnittlichen Strompreis der Leipziger Strombörse. Das stellt einen finanziellen Unsicherheitsfaktor dar, da dieser Kurs stark schwankt.
KWK-Zuschlag Sie verbuchen zusätzlich einen KWK-Zuschlag, der bei kleineren Anlagen 8 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Diese Förderung hält 60.0000 Betriebsstunden an.
Vermiedene Netzkosten Der Netzbetreiber muss Ihren Strom nicht über lange Strecken transportieren. Deshalb hat ihn der Gesetzgeber verpflichtet, Ihnen die vermiedenen Netzkosten zu überweisen. Die Höhe differiert zwischen den Betreibern. Sie können mit etwa 0,4 bis 1,3 Cent pro Kilowattstunde rechnen.

Der Gesamtbetrag beläuft sich auf etwa 11 bis 13 Cent je Kilowattstunde. Alternativ können Sie mit der Stromeinspeisung bei einem BHKW über die EEG-Vergütung Einnahmen erzielen. Die Vergütung liegt bei 13,66 Cent für kleinere Anlagen, sofern Sie den Strom mit Biomasse erzeugen.

Eigenverbrauch als Alternative

Bei der Stromeinspeisung für Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke hat der Staat die Förderungen in den letzten Jahren erheblich gekürzt. Vielfach stellt die Stromeinspeisung ins eigene Hausnetz die finanziell bessere Variante dar. Der Vorteil ergibt sich dadurch, dass Sie die Kosten für den Fremdstrom sparen. Diese übertreffen die Einspeisevergütung deutlich. Bei Blockheizkraftwerken können Sie sogar zusätzlich einen KWK-Zuschlag von 4 Cent verbuchen. In diesem Fall fließt nur der überschüssige Strom in die öffentliche Stromeinspeisung.