Feinstaubverordnung, rauchender Schornstein

Feinstaub in zu hoher Konzentration gefährdet die Gesundheit. Diese Kleinstpartikel entstehen auf vielerlei Weise, unter anderem beim Verbrennen von Holz in einem Ofen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für Holzöfen in der sogenannten Feinstaubverordnung Höchstwerte festgelegt und diese schrittweise verschärft. Wer einen älteren Ofen besitzt, sollte die geltenden Fristen und Grenzwerte kennen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) legt Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid aus Einzelraumfeuerstätten fest.
  • Ältere Öfen mussten in mehreren Stufen nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Die letzte Frist für Geräte mit Baujahr bis März 2010 lief Ende 2024 aus.
  • Bestimmte Öfen sind ausgenommen, etwa historische Geräte, offene Kamine bei seltener Nutzung, Kochherde und Öfen als einzige Heizung der Wohnung.

Schärfere Grenzwerte für Holzöfen

Der Anteil der Holzfeuerungen an der Feinstaubbelastung ist erheblich, weshalb der Gesetzgeber strenge Grenzwerte festgelegt hat. Die Regelungen der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung sehen eine schrittweise Verschärfung vor. Neue Holzfeuerstätten müssen besonders wenig Feinstaub ausstoßen. Für Einzelraumfeuerstätten gelten je nach Baujahr folgende Feinstaubgrenzwerte:

Baujahr

Grenzwert Feinstaub

bis 2010 0,15 Gramm pro Kubikmeter
2010 bis 2014 0,075 Gramm pro Kubikmeter
ab 2015 0,04 Gramm pro Kubikmeter

Diese Grenzwerte beziehen sich auf Einzelraumfeuerstätten jeder Art, etwa einen Kachelofen. Neben dem Feinstaub gilt auch ein Grenzwert für Kohlenmonoxid. Kaufen Sie ein neues Modell, hält es die aktuellen Grenzwerte ein. Dennoch lohnt ein Blick auf die Herstellerangaben zum Schadstoffausstoß, denn ein Ofen, der die Werte deutlich unterschreitet, entlastet Umwelt und Gesundheit zusätzlich.

Handlungspflicht für viele Ofenbesitzer

Die Verordnung verpflichtet dazu, bestehende Öfen mit zu hohem Ausstoß nachzurüsten oder auszutauschen. Der Gesetzgeber hat dafür Übergangsfristen festgelegt, die sich nach dem Baujahr richten. Öfen mit einem Baujahr bis 1974 sowie ohne Typschild waren am frühesten betroffen, danach folgten stufenweise die Baujahre bis 1984 und bis 1994. Die letzte Stufe betraf Geräte mit einem Baujahr zwischen 1995 und dem 21. März 2010: Für sie lief die Frist Ende 2024 aus. Damit müssen inzwischen praktisch alle vor dieser Zeit errichteten Einzelraumfeuerstätten die Anforderungen erfüllen, andernfalls dürfen sie nicht weiter betrieben werden. Ob Ihr Ofen betroffen ist, können Sie anhand des Typschilds und über Ihren Schornsteinfeger klären.

Bestandsschutz für bestimmte Öfen

Die Verordnung sieht Ausnahmen vor. Für folgende Öfen besteht in der Regel kein Handlungsbedarf: einen Ofen, der die einzige Heizung der Wohnung ist und kein anderes Heizungssystem ergänzt, einen Kochherd, einen offenen Kamin, der nur gelegentlich genutzt wird, sowie historische Öfen mit einem Baujahr vor 1950. Ob eine Ausnahme greift, sollten Sie im Zweifel mit dem Schornsteinfeger abklären, da die genauen Voraussetzungen im Einzelfall zu prüfen sind.

Nachrüsten oder austauschen?

Sie erfüllen die Anforderungen, indem Sie einen geeigneten Feinstaubfilter nachrüsten lassen. Der Vorteil liegt im geringen Preis. Ob das bei einem alten Kaminofen die beste Lösung ist, wird jedoch bezweifelt. Ein Austausch gegen ein modernes Gerät bringt zwei Vorteile: Erstens unterschreiten neue Öfen die Grenzwerte deutlich, zweitens arbeiten sie wesentlich effizienter. So schonen Sie nicht nur die Umwelt, sondern sparen mit der besseren Brennstoffausnutzung auf Dauer auch Geld. Konkret gelten für Bestandsöfen die Grenzwerte der zweiten Stufe: höchstens 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas. Geräte, die das nicht einhalten und sich nicht nachrüsten lassen, dürfen nicht weiterbetrieben werden. Ausgenommen sind unter anderem offene Kamine, Grundöfen, Küchenherde und Öfen, die die einzige Wärmequelle der Wohnung sind.

Der Schornsteinfeger als Ansprechpartner

Der Schornsteinfeger spielt bei der Umsetzung der Vorschriften eine zentrale Rolle. Er misst bei bestimmten Feuerstätten die Emissionen, prüft, ob Ihr Ofen die Grenzwerte einhält, und informiert Sie, falls Handlungsbedarf besteht. Bei der Frage, ob ein Ofen unter den Bestandsschutz fällt oder nachgerüstet werden muss, ist er der richtige Ansprechpartner. Nehmen Sie seine Hinweise ernst, denn ein Ofen, der die Grenzwerte überschreitet und weder nachgerüstet noch ausgetauscht wird, darf nicht weiter betrieben werden. Mit einem modernen, sauber betriebenen Gerät sind Sie dagegen auf der sicheren Seite und leisten zugleich einen Beitrag zu besserer Luftqualität.

Unterm Strich verfolgt die Feinstaubverordnung das Ziel, die Luftqualität zu verbessern und die Gesundheit zu schützen, ohne das Heizen mit Holz grundsätzlich infrage zu stellen. Wer einen alten Ofen besitzt, sollte die geltenden Fristen kennen und rechtzeitig handeln, sei es durch Nachrüsten oder durch den Austausch gegen ein modernes Gerät, das die Grenzwerte der 1. BImSchV einhält,. So bleiben Sie auf der rechtlich sicheren Seite und heizen zugleich effizienter und emissionsärmer.

Prüfen Sie im Zweifel anhand des Typschilds das Baujahr Ihres Ofens und sprechen Sie mit Ihrem Schornsteinfeger, ob und wann Handlungsbedarf besteht. Wer frühzeitig plant, kann den Austausch in Ruhe vorbereiten und von der besseren Effizienz eines modernen Geräts profitieren.

Moderne Kaminöfen und Kachelöfen erfüllen die geltenden Grenzwerte deutlich und verbrennen das Holz besonders sauber. In Verbindung mit trockenem Brennholz und richtigem Heizverhalten lässt sich der Feinstaubausstoß so auf ein Minimum senken.

Warum vollständige Verbrennung wichtig ist

Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben können Sie den Feinstaubausstoß durch Ihr Heizverhalten erheblich beeinflussen. Verwenden Sie ausschließlich trockenes, gut abgelagertes Holz mit einer Feuchte unter 20 Prozent, denn feuchtes Holz verbrennt unvollständig und erzeugt besonders viel Feinstaub. Sorgen Sie für ausreichend Luftzufuhr, damit das Feuer sauber und heiß brennt, und vermeiden Sie ein gedrosseltes Schwelfeuer. Mit dem richtigen Brennstoff und einer vollständigen Verbrennung senken Sie den Schadstoffausstoß und tragen dazu bei, dass das Heizen mit Holz auch künftig akzeptiert bleibt.