Feinstaubverordnung rauchender SchornsteinFeinstaub in einer zu hohen Konzentration gefährdet die Gesundheit. Diese Kleinstpartikel entstehen auf zahlreiche Arten. Der Autoverkehr verursacht einen bedeutenden Anteil, weswegen Städte mit zu hoher Feinstaubbelastung teilweise Fahrverbote aussprechen. Auch Drucker und Kopierer sondern Feinstaub ab. Das Gleiche gilt für die Verbrennung von Holz in einem Ofen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für Holzöfen in einer Feinstaubverordnung Höchstwerte beschlossen und diese nach und nach verringert.

Neue Feinstaubverordnung: Schärfere Grenzwerte

Mittlerweile produzieren Holzfeuerstätten mehr Feinstaub als der gesamte Individual- und Güterverkehr auf den Straßen. Der Gesetzgeber hat diese Problematik erkannt und deswegen strenge Grenzwerte bestimmt. Die Feinstaubverordnung innerhalb der Bundes-Immissionsschutzverordnung sieht eine schrittweise Beschränkung vor. Neue Modelle müssen sich dadurch auszeichnen, dass sie besonders wenig Feinstaub durch das Kaminfeuer produzieren. So gelten in der Feinstaubverordnung für die Heizung folgende Grenzwerte:

Zeitraum

Grenzwert

Bis Baujahr 2010 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter
Zwischen 2010 und 2014 0,075 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter
Ab 2015 0,04 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter

Diese Grenzwerte beziehen sich auf sogenannte Einzelraum-Feuerstätten jeglicher Art, zum Beispiel auf einen Kachelofen. Kaufen Sie ein neues Modell, können Sie sich sicher sein, dass es den aktuellen Grenzwert einhält. Dennoch lohnt ein genauer Blick auf die Herstellerangaben zum Schadstoffausstoß. Bestenfalls unterschreitet ein Holzofen den Höchstwert. Auf diese Weise tragen Sie zu einer noch deutlicheren Reduzierung des gesundheitsgefährdenden Feinstaubs bei.

Feinstaubverordnung für den Kaminofen: Handlungspflicht für viele Eigentümer

Zusätzlich umfasst die Feinstaubverordnung die Pflicht, bestehende Öfen mit zu hohem Ausstoß auszutauschen oder mit einem Spezialfilter nachzurüsten. Der Gesetzgeber hat sich zu Fristen entschieden, diese unterscheiden sich je nach Baujahr:

  • Bis Ende 2017 müssen zum Beispiel alle Besitzer entsprechende Maßnahmen ergreifen, deren Ofen aus dem Jahr 1984 oder aus einem früheren Jahr stammt.
  • Bis Ende 2020 dauert die nächste Phase, diese bezieht sich auf Öfen mit einem Baujahr zwischen 1985 und 1994.

Bestandsschutz für bestimmte Öfen

Die Feinstaubverordnung sieht aber auch Ausnahmen vor. Wenn Sie einen Holzofen folgender Art besitzen, müssen Sie nichts unternehmen:

  • Ofen als alleinige Heizung (in diesem Fall verfügen Sie über kein anderes Heizungssystem)
  • Kochofen
  • Offener Kamin (den Sie nur gelegentlich nutzen)
  • Historische Öfen (gilt mit einem Baujahr vor 1950)

Nachrüsten oder Austausch?

Den Pflichten aus der Feinstaubverordnung für den Kaminofen kommen Sie nach, wenn Sie einen Spezialfilter einbauen lassen. Der Vorteil liegt im geringen Preis. Experten bezweifeln aber, ob das für alte Öfen die beste Lösung ist. Ein Austausch durch einen neuen Ofen geht mit zwei Vorzügen einher: Erstens unterschreiten Sie den Grenzwert erheblich. Zweitens überzeugen neue Modelle mit einer weitaus höheren Energieeffizienz. Sie schonen nicht nur die Umwelt, Sie sparen dauerhaft Geld.