Ratgeber Heizung Hinweise und PflichtenDer Betreiber hat sich bei der Bedienung seiner Heizung an die Energiesparverordnungen zu halten. Dazu gehört das regelmäßige Warten und Instandhalten der Anlage. Ebenso wie das Einhalten der Emissionsgrenzwerte der Bundesimissionsschutzverordnung (BImSchV). Hält sich ein Betreiber nicht an die Vorgaben so kann er strafrechtlich aufgrund von Luftverunreinigung (§325 StGB) belangt werden.

Änderungen am Gerät

Der Betreiber sollte beachten, dass Änderungen an der Heizung, wie zum Beispiel die Leistung des Heizkessels, ausschließlich von Fachbetrieben vorgenommen werden dürfen. So wird eine langfristige Haltbarkeit und hohe Energieeffizienz des Gerätes erzielt. In diesem Falle sind es Monteure, die für ein sachgerechtes Fortlaufen des Betriebs sorgen.

Unterschiede zwischen den Herstellern

Die verschiedenen Heizungshersteller haben oft unterschiedliche Bestimmungen im Betrieb der Heizungsanlagen. Die genauen Abläufe sind in den jeweiligen Betriebsanleitungen zu finden. Diese werden bei Installation der Heizung immer mitgeliefert. Andere Anleitungen, wie die „Wartungsanleitung“, „Serviceanleitung“ oder „Installationsanleitung“, können auch im Lieferumfang mitinbegriffen sein, sind aber nicht für den Betreiber, sondern Fachhandwerker ausgelegt. Ein Laie sollte diese Arbeiten nicht alleine durchführen, da es sonst zu Sach- oder Personenschäden kommen kann.

Wenden Sie für jegliche Einstellungen keine Werkzeuge am Gerät an. Dieser Bereich ist ausschließlich für die Handwerker vorbehalten. Durch Fehlbedienungen kann es sonst ebenfalls zu Sach- und Personenschäden kommen! – Das Gleiche gilt für durch Tastenkombinationen geschützte Bereiche.

Vorgehensweise mit verschiedenen Trägern von Energie

Der Betreiber einer Heizung hat sich mit dem jeweiligen Energieträger der Anlage vertraut zu machen. Egal ob Öltank, Gasversorgung oder Pelletlagerung – die Informationen, wie mit den jeweiligen Brennstoffen umzugehen ist, sind in den Merkblättern zu finden. In diesen sind auch Sicherheitshinweise und -anweisungen für einen möglichen Schadensfall angegeben. Die Merkblätter befinden sich im Regelfall entweder in Nähe des Öltanks, bzw. Ölkessels, des Gaszählers oder am Lagerort der Pellets.

Ausnahme bei der Wärmepumpe

Im Gegensatz zu den weiter verbreiteten Wärmeerzeugungsarten, wie Gas- oder Ölkessel, gibt es bei der Wärmepumpe eine gesonderte Vorschrift. Besitzt der Betreiber für diese einen separaten Stromzähler, so dürfen keine weiteren Verbraucher angeschlossen werden. Aus vertraglichen Gründen ist ein Anschluss nur für die Heizung zugelassen. Der Anschluss eines jeden zusätzlichen Verbrauchgerätes verfälscht das Messergebnis, wenn bei der Wartung die Jahresarbeitszahl berechnet wird.

In diesem speziellen Fall sollte der Betreiber noch einmal genauer beim Versorger nachfragen, da die Regelungen abweichen können.

Garantie und Co.

Viele Hersteller geben eine Garantie auf ihre gesamte Heizungsanlage, oder zumindest auf Teile davon. Allerdings sind diese oftmals an Bedingungen, wie zum Beispiel der jährlichen Wartung, angeknüpft. Der Betreiber sollte sich vor Inbetriebnahme ausreichend über diese Bedingungen informieren und ihnen bestmöglich Folge leisten.