Komplexe technische Anlagen wie eine Heizung besitzen unzählige Bauteile. Je mehr Details, desto höher die Gefahr für potenzielle Fehlerquellen. Qualitätskontrollen schließen Material- und Funktionsfehler nicht vollständig aus. Hersteller werben häufig mit einer besonders langen Garantielaufzeit. Welcher Hersteller welche Garantie bietet und was der Unterschied zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Ansprüche: Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt bei Heizungen 5 Jahre, während die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers ist, die je nach Hersteller unterschiedliche Bedingungen hat.
- Die Garantiebedingungen variieren zwischen den Herstellern, z. B. erfordert Wolf einen Garantie-Antrag vor der Inbetriebnahme, Buderus verlangt ein jährliches Wartungsintervall, und Viessmann verlangt eine digitale Aufschaltung der Anlage über die Viessmann App ViCare. Alle großen Hersteller bieten in der Regel eine 5-jährige Garantie.
- Die Garantiebedingungen sind oft strenger als die Gewährleistung und hängen von der fachgerechten Installation, Wartung und der Verwendung von Originalkomponenten ab. Es ist wichtig, vor dem Kauf zu klären, wie Garantieansprüche geltend gemacht werden und welche Pflichten der Käufer hat.
Häufig werden Garantie und Gewährleistung zusammen in einen Topf geworfen. Grundsätzlich handelt es sich dabei jedoch um verschiedene Kundenansprüche:
- Gewährleistung: Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und beläuft sich bei Heizungen auf 5 Jahre.
- Garantie: Als Kaufanreiz und Serviceleistung dient die Herstellergarantie. Im Gegensatz zur Gewährleistung ist sie eine freiwillige Zusatzleistung des Hersteller. Sie räumt per Kaufvertrag das Recht ein, Mängel ohne Nachzahlung beheben zu lassen.
Hier ein Überblick über die Garantien verschiedener Heizungshersteller:
Heizungshersteller |
Garantie |
Voraussetzungen |
Wolf | 5 Jahre |
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Buderus | 5 Jahre |
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Vaillant | 5 Jahre |
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Brötje | 5 Jahre |
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Viessmann | 5 Jahre |
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Stiebel Eltron | 5 Jahre |
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Gewährleistung und Gesetz
In den meisten Fällen wird eine Heizung bei einem Fachbetrieb gekauft. Die Gewährleistung für die Heizung erstreckt sich im Regelfall über fünf Jahre. Wenn innerhalb der ersten sechs Monate ein Mangel auftritt, muss der Händler kostenfrei für Abhilfe sorgen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist der Käufer verpflichtet, den Ausgangsmangel zu belegen.
Garantieleistungen wie beispielsweise Ersatzteile muss der Fachbetrieb mit dem Hersteller entweder direkt regeln oder nach Käuferbesorgung für den kostenfreien Austausch und die Heizungsreparatur sorgen. Die Gewährleistung für die Heizung ohne Wartungsvertrag wird von der fachgerechten Installation und Inbetriebnahme abhängig gemacht.
Detailstrenge steigert Leistungsumfang
Herstellergarantien sind vom Ausgangszustand der Heizungsanlage und ihrer Bauteile unabhängig. Die Garantie für die Heizung definiert über einen bestimmten Zeitraum Funktionstüchtigkeit und wird von den Herstellern unterschiedlich ausgestaltet. Das Recht auf Gewährleistung bleibt davon unberührt. Je umfangreicher die freiwilligen kostenfreien Serviceversprechen gehalten sind, desto strenger sind die Einzelbedingungen formuliert. Garantien können einzelne Bauteile umfassen und bis zur funktionellen Systemgarantie reichen. Die meisten bekannten, großen und renommierten Heizungshersteller beantworten die Frage: „Wie lange besteht die Garantie für die Heizung?“ mit fünf Jahren.
Vertragsverhältnisse trennen
In der Praxis mischen sich die Rechtsverhältnisse zwischen Heizungskäufer, Hersteller und Verkäufer. So kann die Gewährleistung des Bauträgers für die Heizung den Anspruch an den Händler ersetzen. Bezüglich Garantie sollte vor dem Kauf eine praktische Erläuterung zum Vorgehen des Fachbetriebs und Verkäufers erfolgen. Dazu gehört die Frage, wer mit welcher Fristsetzung Garantieansprüche geltend macht.