Möchten Sie eine bestehende Immobilie modernisieren, dann stellt sich oft die Frage: Heizwerttherme oder Brennwerttherme? Für einen Neubau sind Öl- und Gasheizungen mit Brennwerttechnik Pflicht. Was Sie als Verbraucher beachten müssen und in welchen Ausnahmefällen die Heizwerttechnik weiterhin erlaubt ist.

Heizwerttherme oder Brennwerttherme?

heiztherme an der wandDie Technik der Heizwerttherme gehört zu den klassischen Konstruktionsformen, die Brennwerttechnik ist moderner und technisch
überlegen. Letztere gewinnt aus dem bei der Verbrennung anfallenden Wasserdampf zusätzliche Energie. Dadurch steigt die Effizienz und die Heizkosten sinken. Die Wärmeenergie verlässt nicht ungenutzt über den Schornstein das Haus wie es bei einer herkömmlichen Heizwerttherme in der Vergangenheit der Fall war.

Das Prinzip ist relativ einfach: In einem Brennwertgerät schlägt sich der heiße Wasserdampf nieder, er kondensiert. Während der Abkühlung wird Energie frei, welche dem Heizkreislauf zugeführt wird. Da die moderne Brennwerttherme über zahlreiche weitere technische Verbesserungen verfügt, lassen sich im Vergleich zu älteren Heizkesseln Effizienzverbesserungen von 20 bis 30 Prozent erreichen.

Selbst beim Austausch eines neuartigen Niedertemperaturkesseln erzielen Eigentümer Gewinne von bis zu 10 Prozent. Wird die Gasheiztherme durch eine moderne Gasbrennwertheizung ausgetauscht, so können Sie im Durchschnitt mit einer Amortisationsdauer von 6 bis 10 Jahren rechnen.

Kosten und Förderung

Kalkulieren Sie Investitionskosten von rund 8.000 bis 10.000 Euro ein, wenn es sich um eine mit Öl oder Gas betriebene Brenwerttherme handelt. Bei eine Pelletheizung mit Brennwerttechnik liegen die Kosten zwischen 10.000 und 20.000 Euro.

Ein Austausch der Heizwerttherme kann unter bestimmten Umständen vom Staat beziehungsweise über die KfW gefördert werden. Sie erhalten Förderungen für Ihre Heizung oder zinsgünstige Kredite. Sie können sich für eine Pelletheizung, eine Ölheizung, eine Biogas Heizung oder eine andere sparsame Variante entscheiden. Je nach Heizungsart stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Unsere Experten beraten Sie hierzu gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Aktuelle Förderungen: Derzeit fördert das BAFA den Einbau einer Brennwertheizung, unter folgenden Bedingungen:

  • Gasbrennwertheizungen, die als „renewable ready“ gelten: Das bedeutet, dass sie bereits über Steuerungs- und Anschlusstechnik verfügt, die eine spätere Kombination mit einem regenerativen Energieträger ermöglicht. Dabei kann es sich beispielsweise um Solarthermie, eine Pelletheizung oder Wärmepumpe handeln. Hier bekommen Eigentümer 20% vom Staat zurück.
  • Biomasseheizungen: Dazu zählen beispielsweise Pelletheizungen. Unabhängig davon, ob es sich bei der Biomasseheizung um eine Heizwerttherme oder Brennwerttherme handelt, bezuschusst das BAFA den Einbau mit 30%.

Ist die Brennwerttherme für den Altbau geeignet?

Da der Wasserdampf kondensieren muss, wird seine Temperatur auf unter 59 Grad Celsius abgesenkt werden. Der Rücklauf sollte daher möglichst niedrig gehalten werden. Unter dem Rücklauf versteht man das Wasser, welches von den Heizkörpern zum Heizungssystem zurückgeleitet wird. Bei vielen Altbauten wurde die Heizungsanlage so konstruiert, dass sie mit hohen Vorlauftemperaturen betrieben wird.

Liegt der Vorlauf auf 70 bis 90 Grad, so wird Kondensation erschwert. Oftmals können bestehende Anlagen mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur betrieben werden, da ihre Leistung zu hoch ausgelegt ist. Daher sollte durch den Heizungsbauer eine Überprüfung der benötigten Leistung stattfinden. Wurden seit der Errichtung des Altbaus Modernisierungen im Bereich der Dämmung durchgeführt, so können die Vorlauftemperaturen angepasst werden.

Heizwerttherme verboten: Die Regelungen der EU und der EnEV

Seit September 2015 ist das Gesetz der EU in Kraft, nach welchem ineffiziente Heizkessel nicht mehr produziert werden dürfen. Es besteht keine Verpflichtung zum Austausch bestehender Anlagen, allerdings lassen sich durch die Heizungssanierung langfristig Betriebskosten einsparen. Entgegen vieler Gerüchte dürfen Heizungen mit Niedertemperaturtechnik weiterhin verkauft und installiert werden, lediglich die Produktion ist verboten. Effiziente Niedertemperaturkessel dürfen weiterhin hergestellt werden. Die Effizienz kann unter anderem durch die Einteilung in die Effizienzklasse A nachgewiesen sein. In diesem Fall wird eine Raumheizeffizienz von mindestens 86 Prozent erzielt.

Das Verbot gilt des Weiteren nur für Kessel mit einer Leistung von weniger als 400 kW. Handelt es sich bei der Gastherme um eine raumluftabhängige Gasetagenheizung, die sich in einem Mehrfamilienhaus befindet und teilen sich die Parteien einen Schornstein, so besteht eine Ausnahme vom Verbot.

Der Grund für die Ausnahme liegt in der Tatsache, dass bei einem Austausch einer Gasheiztherme im Haus gegen eine moderne Brennwertheiztherme alle anderen Etagenheizungen ebenfalls ausgewechselt werden müssten.

Das Fazit für die Frage nach der optimalen Heizungsform

Die Brennwerttherme verfügt über viele Vorteile, da sie effizient und modern ist. Im Falle eines Neubaus überwiegen diese Vorteile eindeutig und es lassen sich Kostenersparnisse erzielen. Auch wenn Sie hier zunächst einmal investieren müssen, zahlt sich der Anschaffungspreis für die Heizung meist schon nach wenigen Jahren aus. So verbraucht diese aufgrund ihrer hohen Energieeffizienz deutlich weniger von dem verwendeten Brennstoff und rentiert sich somit mittelfristig.

Handelt es sich um einen Altbau, müssen Sie überprüfen lassen, inwieweit sich die Vorzüge der Brennwerttechnik nutzen lassen. Wären zu aufwendige Umbaumaßnahmen erforderlich, ist die Heizwerttherme vorzuziehen.