Ölheizung in einem Heizungskeller mit Warmwasserspeicher

Rund um das Heizen mit Öl halten sich hartnäckige Gerüchte, von einem angeblichen sofortigen Verbot bis zur pauschalen Austauschpflicht. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das viele davon nicht bestätigt. Dieser Ratgeber ordnet die Rechtslage 2026 sachlich ein und zeigt, was für bestehende und neue Ölheizungen wirklich gilt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bestehende Ölheizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Eine Austauschpflicht besteht nur für über 30 Jahre alte Öl-Konstanttemperaturkessel, mit Ausnahmen für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.
  • Neue Ölheizungen bleiben erlaubt, müssen aber die 65-Prozent-Regel des GEG erfüllen, in der Praxis über eine Hybridlösung mit einer erneuerbaren Komponente.
  • Eine reine Ölheizung wird nicht gefördert. Bei einer Hybridlösung ist nur der erneuerbare Teil, etwa Wärmepumpe oder Biomasse, über die KfW 458 förderfähig.

Keine pauschale Austauschpflicht, auch nicht bei über 30 Jahren

Die wichtigste Entwarnung zuerst: Wer heute eine Ölheizung besitzt, darf sie grundsätzlich weiter betreiben und reparieren. Ein generelles Betriebsverbot für bestehende Anlagen gibt es nicht. Anders als vielfach behauptet, zwingt Sie das Gesetz nicht dazu, eine funktionierende Ölheizung auszutauschen.

Ausnahme: alte Öl-Konstanttemperaturkessel

Eine Austauschpflicht greift nach § 72 GEG nur bei Öl-Konstanttemperaturkesseln, die 30 Jahre und älter sind. Solche Kessel haben einen besonders niedrigen Wirkungsgrad, sind aber nur noch selten verbaut. Ausgenommen sind moderne Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer bereits seit Längerem wohnt. Für die große Mehrheit der Haushalte besteht also keine unmittelbare Pflicht zum Tausch.

Das gilt für neue Ölkessel

Auch der Einbau neuer Ölkessel ist weiterhin zulässig, allerdings nur unter Auflagen. Das Heizungsgesetz verlangt, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Für eine Ölheizung lässt sich das in der Regel so umsetzen:

  • Öl-Hybridheizung: Der Ölkessel wird mit einer regenerativen Komponente wie einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung kombiniert, die mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs deckt.
  • Anteilig biogene Brennstoffe: Der Einsatz von Bio-Heizöl kann den erneuerbaren Anteil ergänzen. Entsprechende Produkte bieten viele Heizöllieferanten bereits an.

Wichtig für die Planung: Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll die starre 65-Prozent-Regel künftig durch eine technologieoffene Vorgabe ersetzt werden. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass neu eingebaute Öl- und Gasheizungen ab 2029 über eine sogenannte Bio-Treppe stufenweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen müssen. Das Gesetz ist jedoch noch nicht verabschiedet. Bis dahin bleibt das GEG maßgeblich.

Förderung: Zuschüsse nur für den erneuerbaren Teil

Eine reine Ölheizung ohne regenerative Komponente ist von der staatlichen Förderung ausgeschlossen. Entscheiden Sie sich für eine Hybridlösung, bezuschusst die KfW über das Programm 458 ausschließlich den erneuerbaren Anlagenteil, also beispielsweise die Wärmepumpe. Für diesen Teil sind je nach Konstellation zwischen 30 und 70 Prozent möglich. Der Ölkessel selbst wird nicht bezuschusst.

Für die Planung wichtig: Auch nach dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bliebe eine reine Ölheizung von der Förderung ausgeschlossen. Die Zuschüsse über die KfW laufen nach Zusage der Bundesregierung bis mindestens 2029 weiter; das GModG verändert vor allem die ordnungsrechtlichen Vorgaben, nicht die Förderstruktur. Solange das Gesetz nur als Entwurf vorliegt, gelten die heutigen Regeln.

Was Öl 2026 im Betrieb kostet

Neben der Anschaffung sollten Sie die laufenden Kosten realistisch einplanen. Öl gehört über die Lebensdauer betrachtet zu den teuersten Heizarten, nicht nur wegen der schwankenden Rohstoffpreise, sondern zunehmend auch wegen des CO2-Preises. Dieser liegt 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne, was rund 20 Cent Aufschlag pro Liter Heizöl bedeutet. Ab 2028 wird der Preis über den europäischen Emissionshandel frei gebildet und ist nicht mehr nach oben gedeckelt. Die Betriebskosten dürften also weiter steigen.

Für Vermieter wichtig: die CO2-Kostenaufteilung

Wer eine Ölheizung in einem vermieteten Gebäude betreibt, sollte das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz kennen. Seit 2023 tragen Vermieter und Mieter den CO2-Preis nicht mehr allein nach Verbrauch, sondern nach einem Stufenmodell, das sich am CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter und Jahr orientiert. Der Grundgedanke: Je schlechter der energetische Zustand, desto höher der Anteil des Vermieters.

Gerade bei Öl wirkt sich das deutlich aus, weil Heizöl besonders viel CO2 verursacht. Bei einem energetisch schlechten Gebäude kann der Vermieteranteil bis zu 95 Prozent betragen, während er bei gut sanierten Objekten gegen null geht. Für Eigentümer ist das ein zusätzlicher wirtschaftlicher Anreiz, über eine Modernisierung oder den Umstieg auf ein erneuerbares System nachzudenken, denn mit sinkenden Emissionen sinkt auch der selbst zu tragende Kostenanteil.

Modelle und Preise im Überblick

Für eine neue Ölheizung einschließlich Tank sollten Sie im Mittel rund 12.000 bis 16.000 Euro einplanen. Die folgende Tabelle zeigt beispielhafte Brennwertmodelle verschiedener Heizungshersteller (Geräte-Richtpreise ohne Installation).

Modelle

Merkmale

vaillant icovit Marke: Vaillant icoVIT. Heizölart: schwefelarmes Heizöl EL. Aufstellung: auf dem Boden. Technologie: Brennwerttechnik. Wirkungsgrad: ca. 105 Prozent.
Viessmann Vitoladens 300-W Marke: Viessmann Vitoladens 300-W. Heizölart: Heizöl schwefelarm. Aufstellung: an der Wand. Technologie: Brennwert. Wirkungsgrad: ca. 104 Prozent.
Junkers Suprapur-O Marke: Junkers SUPRAPUR-O. Heizölart: Heizöl schwefelarm. Aufstellung: stehend auf dem Boden. Technologie: Brennwertkessel. Wirkungsgrad: ca. 104,6 Prozent.

Quellen: Vaillant Group; Junkers Bosch-Gruppe; Abbildung: Viessmann Werke.

Funktionsweise einer Ölheizung

Das Prinzip ist einfach. Eine Pumpe fördert das Heizöl zum Brenner, wo Düsen es fein in die Brennkammer einspritzen. Ein Gebläse führt die nötige Luft zu. Das Öl-Luft-Gemisch verbrennt, und ein Wärmetauscher überträgt die Hitze auf das Heizwasser, das bis zu 90 Grad erreicht. Auf dem Weg durch die Rohre kühlt es ab, sodass am Heizkörper etwa 55 bis 60 Grad ankommen. Achten Sie auf eine gute Dämmung der Verrohrung, um Wärmeverluste zu vermeiden.

Komponenten, baulicher Aufwand und Montage

Zu einem Ölheizsystem gehören neben Brenner und Heizöltank auch der Warmwasserspeicher sowie der Heizkreislauf aus Fall- und Steigrohren.

oelheizung installation

Der Brennwertkessel wird an den Hausstrom angeschlossen. Der Aufstellraum ist mit einer feuerfesten Metalltür zu sichern. Da Ölheizungen geruchsintensiver sind als Gasheizungen, empfiehlt sich die Aufstellung im Keller. Der Öltank gehört in einen abgetrennten, brandschutzgerecht ausgestatteten Raum und benötigt pro 1.000 Liter etwa vier Quadratmeter Grundfläche.

Spezielle Eignung

Eine Ölheizung lässt sich gut als Zentralheizung für Mehrfamilienhäuser einsetzen. Dort können die Anschaffungskosten auf alle Parteien umgelegt werden. Moderne Brennwertkessel mit Abgaswärmetauscher arbeiten deutlich schadstoffärmer als ältere Anlagen. Sinnvoll ist Öl vor allem an Standorten ohne Gas- oder Wärmenetzanschluss.

Informationen zu den Herstellern

Der icoVIT von Vaillant ist beispielsweise in mehreren Leistungsklassen von rund 11 bis 37 kW erhältlich. Für ein 120 Quadratmeter großes Einfamilienhaus liegt die passende Kesselleistung meist bei etwa 18 bis 20 kW. Bekannte Hersteller wie Buderus, Junkers, Vaillant, Viessmann und Wolf bieten Kessel in verschiedenen Leistungsgrößen an. Preisunterschiede entstehen vor allem durch den individuellen Installationsaufwand.

Schornsteinsanierung beachten

Brennwerttechnik benötigt ein säurebeständiges Abgasrohr im Kaminschacht, da bei der Abkühlung der Abgase saures Kondensat anfällt. Die dafür nötige Schornsteinsanierung verursacht Kosten, verbessert aber die Energieausnutzung und amortisiert sich meist in wenigen Jahren. Achten Sie zudem auf die passende Dimensionierung von Kessel und Warmwasserspeicher.

Häufige Fragen zur Ölheizung

Ist meine Ölheizung ab 2045 verboten?

Nach der aktuell noch geltenden Regelung des GEG dürfen fossile Heizungen längstens bis Ende 2044 mit reinem Öl betrieben werden. Der Entwurf des GModG sieht vor, dieses feste Enddatum zu streichen und stattdessen auf steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe zu setzen. Die endgültige Fassung steht aber noch aus.

Lohnt sich 2026 noch eine neue Ölheizung?

Wirtschaftlich ist Öl über die Laufzeit die teuerste Option, da Förderung fehlt und der CO2-Preis steigt. Sinnvoll kann sie an Standorten ohne Gas- oder Wärmenetz sein, idealerweise als Hybridlösung mit erneuerbarer Komponente.