
Die Gasheizung gehört weiterhin zu den meist genutzten Heizsystemen in deutschen Wohngebäuden. Dabei fragen sich viele Eigentümer, ob das Heizen mit Gas auch in Zukunft noch sinnvoll ist. So gewinnen langfristige Faktoren wie das Heizungsgesetz, CO2 Kosten und die staatliche Förderung alternativer Heizsysteme zunehmend an Bedeutung. Wer heute eine Gasheizung kaufen, eine bestehende Anlage austauschen oder auf eine Wärmepumpe umrüsten möchte, sollte deshalb nicht allein auf die Anschaffungskosten schauen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Eigentümer können wieder frei zwischen Brennstoffen wählen.
- Neu eingebaute Gasheizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien nutzen – von 10 Prozent bis auf 100 Prozent ab 2045.
- Für alle vor dem GModG installierten Gasthermen gilt Bestandsschutz; ein Verbot von Gasheizungen gibt es nicht.
- Der Austausch einer Gasheizung kostet mit Montage meist zwischen 6.000 und 12.000 Euro.
- Bei rund 11,10 Cent pro Kilowattstunde liegen die Gaskosten für ein Einfamilienhaus je nach Verbrauch bei etwa 93 bis 370 Euro im Monat.
- Vermieter müssen bei neuen Anlagen ab 2028 anteilig Netzentgelte und CO2-Kosten übernehmen, ab 2029 auch Mehrkosten für Biobrennstoffe.
- Eine Umrüstung auf die Wärmepumpe ist im Bestand oft ohne Komplettsanierung möglich, wenn 50 bis 55 °C Vorlauftemperatur ausreichen.
Verbot von Gasheizungen gekippt? Das sagt das Heizungsgesetz
Ein wirkliches Verbot von Gasheizungen gab es auch vorher nicht. So galt für alle bereits installierten Gasthermen der Bestandsschutz. Laut altem Heizungsgesetz mussten neu installierte Heizungen jedoch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Diese Vorgabe wurde mit der Reform des Heizungsgesetzes gekippt.
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Demnach können Eigentümer wieder frei zwischen Brennstoffen wählen. Von einem uneingeschränkten Comeback der Gasheizung kann dennoch keine Rede sein. So gelten für neu installierte Anlagen künftig steigende Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe, wie der nächste Abschnitt zeigt.
Biotreppe
Gasheizungen, die nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes installiert werden, müssen künftig einen vorgeschriebenen Anteil erneuerbarer Energien nutzen:
| Jahr | Vorgeschriebener Anteil |
|---|---|
| ab 2029 | 10 % |
| ab 2030 | 15 % |
| ab 2035 | 30 % |
| ab 2040 | 60 % |
| ab 2045 | 100 % |
Um diese Vorgabe zu erfüllen, mischen Gasversorger ihrem Gas klimafreundliche Brennstoffe wie Wasserstoff oder Biomethan bei. Wichtig: Die Biotreppe gilt ausschließlich für Heizungen, die neu eingebaut werden. Für alle Gasthermen, die vor Inkrafttreten des GModG installiert wurden, gilt der Bestandsschutz.
Was kostet eine neue Gasheizung?
Die Kosten einer Gasheizung hängen von deutlich mehr Faktoren ab als vom Preis des eigentlichen Heizgerätes. Entscheidend sind beispielsweise die benötigte Heizleistung, die Warmwasserbereitung oder ob der Gasanschluss bereits vorhanden oder neu gelegt werden muss.

Für eine durchschnittliche Gaszentralheizung werden für Gerät und Einbau häufig etwa 6.000 bis 9.000 Euro angesetzt. Müssen zusätzlich ein größerer Warmwasserspeicher, das Abgasrohr, Leitungen oder weitere Komponenten erneuert werden, können die Gesamtkosten deutlich darüber liegen.
Kosten mit Montage
Bei einem unkomplizierten Austausch einer bestehenden Gasheizung können Eigentümer grob mit folgendem Kostenrahmen kalkulieren:
| Position | Grober Orientierungswert |
|---|---|
| Gas-Brennwertgerät | ca. 3.000 bis 6.000 € |
| Montage und Inbetriebnahme | ca. 2.000 bis 4.000 € |
| Anpassung Abgasrohr / Schornstein | ca. 500 bis 1.500 € |
| Warmwasserspeicher, falls erforderlich | ca. 1.000 bis 3.000 € |
| Demontage, Hydraulik und Nebenarbeiten | ca. 500 bis 2.000 € |
Mit Montage liegen die Kosten für die Installation einer Gasheizung zwischen 6.000 und 12.000 Euro. Geht es um die Installation in einem Neubau, liegen die Kosten deutlich höher als bei einer Modernisierung. Schließlich müssen hier Gasanschluss, Rohrnetz und Abgassystem neu installiert werden.
Kosten pro Monat
Für Eigentümer sind die einmaligen Anschaffungskosten nur ein Teil der Rechnung. Wesentlich wichtiger für die Gesamtkosten über 15 oder 20 Jahre sind die laufenden Energiekosten.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) weist für Einfamilienhäuser im bisherigen Jahresdurchschnitt 2026 einen durchschnittlichen Gaspreis von rund 11,10 Cent pro Kilowattstunde aus.
| Jahresverbrauch | Gaskosten pro Jahr | Rechnerische Kosten pro Monat |
|---|---|---|
| 10.000 kWh | ca. 1.110 € | ca. 93 € |
| 15.000 kWh | ca. 1.665 € | ca. 139 € |
| 20.000 kWh | ca. 2.220 € | ca. 185 € |
| 30.000 kWh | ca. 3.330 € | ca. 278 € |
| 40.000 kWh | ca. 4.440 € | ca. 370 € |
Hinzu kommen Grundpreis, Betriebsstrom, Wartung, Schornsteinfeger und gegebenenfalls Reparaturen.
Die tatsächlichen Kosten pro Monat hängen deshalb stark vom energetischen Zustand des Hauses und vom Nutzerverhalten ab. Für einen Vergleich der Heizsysteme ist der Verbrauch der vergangenen drei Jahre meist aussagekräftiger als die Wohnfläche.
Gaspreisentwicklung: Auswirkungen von GModG und Biotreppe
Ab 2045 müssen die zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Als mögliche Energieträger nennt das GModG unter anderem Biomethan, biogenes Flüssiggas sowie verschiedene Formen von klimafreundlichem Wasserstoff.

Für Eigentümer ist das vor allem eine Kostenfrage: Klimafreundliche Gase wie Biomethan sind heute in der Regel teurer als konventionelles Erdgas. Mit steigendem vorgeschriebenem Anteil kann deshalb auch der durchschnittliche Brennstoffpreis einer Gasheizung zunehmen. Das zuständige Bundesministerium weist selbst darauf hin, dass Biomasse nur begrenzt verfügbar und Biomethan vergleichsweise teuer ist.
Wie stark sich die Biotreppe tatsächlich auf die Heizkosten auswirken wird, lässt sich heute allerdings noch nicht seriös beziffern.
Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter
Bei vermieteten Immobilien sollte die Entscheidung für eine neue Gasheizungsanlage besonders genau geprüft werden.
Für neue Öl- und Gasheizungen sieht die aktuelle Rechtslage zusätzliche Kostenregelungen vor. Ab 2028 müssen Vermieter bei neu eingebauten Anlagen unter anderem 50 Prozent der Gasnetzentgelte und 50 Prozent der CO2 Kosten übernehmen. Ab 2029 kommt zudem eine Beteiligung an bestimmten Mehrkosten der vorgeschriebenen Biobrennstoffe hinzu. Damit verschiebt sich die Wirtschaftlichkeitsrechnung für Vermieter zusätzlich. Was zunächst als günstige Investition erscheint, kann deshalb langfristig höhere nicht umlagefähige Betriebskosten verursachen.
Gasheizung auf Wärmepumpe umrüsten
Angesichts der unsicheren Prognosen, was die Brennstoffkosten angeht, stellen sich viele Eigentümer die Frage nach einer zukunftssicheren Alternative. Das Umrüsten einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe ist in vielen Bestandsgebäuden möglich, ohne die komplette Heizungsanlage erneuern zu müssen. Entscheidend ist vor allem, mit welcher Vorlauftemperatur das Gebäude ausreichend warm wird. Je niedriger diese ausfällt, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe.
Faustregel: Wenn ein Gebäude selbst an kalten Wintertagen mit einer Vorlauftemperatur von etwa 50 bis 55 °C oder weniger ausreichend warm wird, ist das ein gutes Indiz dafür, dass sich das Haus grundsätzlich für eine Wärmepumpe eignen könnte.
Bei der Umrüstung wird die Gastherme in der Regel durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt. Je nach Gebäude können zusätzlich einzelne Heizkörper, der Warmwasserspeicher oder die Hydraulik angepasst werden. Eine vollständige energetische Sanierung ist dafür nicht zwingend erforderlich. Entgegen sich hartnäckig haltender Gerüchte ist eine Wärmepumpe auch ohne das Nachrüsten einer Fußbodenheizung möglich. Oft reicht es, einzelne Heizkörper durch spezielle Niedertemperaturheizkörper auszutauschen, damit die Wärmepumpe effizient arbeitet.
Alternativ lässt sich eine bestehende Gasheizung mit einer Wärmepumpe nachrüsten. Bei einer solchen Hybridlösung übernimmt die Wärmepumpe den Großteil der Heizleistung, während die Gasheizung nur bei hohem Wärmebedarf unterstützt. Ist das Gebäude vollständig für den Wärmepumpenbetrieb geeignet, ist der komplette Umstieg langfristig meist die einfachere Lösung.
Gasheizung vs. Wärmepumpe
| Gasheizung | Wärmepumpe |
|---|---|
| niedrigere Anschaffungskosten | höhere Anschaffungskosten |
| geringere Förderung | attraktive staatliche Förderung |
| fossiler beziehungsweise künftig zunehmend klimafreundlicher Brennstoff erforderlich | nutzt überwiegend Umweltwärme |
| hoher Wirkungsgrad, aber maximal etwa 100 % der eingesetzten Energie nutzbar | aus 1 kWh Strom können mehrere kWh Wärme entstehen |
| vergleichsweise einfach nachzurüsten | Gebäude und Heizflächen sollten geprüft werden |
| laufende Kosten abhängig von Gas, CO₂-Preis und Biotreppe | laufende Kosten vor allem abhängig von Strompreis und Effizienz |
Wie funktioniert eine moderne Gastherme?
Bei einer aktuellen Gasheizung handelt es sich in aller Regel um ein Gas Brennwertgerät. Dabei wird das Gas verbrannt und die entstehende Wärme auf das Heizungswasser übertragen. Anders als ältere Heizkessel nutzt moderne Brennwerttechnik zusätzlich einen Teil der Energie, die im Wasserdampf der Abgase enthalten ist. Dazu werden die Abgase so weit abgekühlt, dass Wasserdampf kondensiert und zusätzliche Wärme freigesetzt wird.
Genau deshalb spielt die Vorlauftemperatur eine wichtige Rolle. Je niedriger die Temperaturen des Heizsystems ausfallen, desto besser kann der Brennwerteffekt genutzt werden.
Moderne Geräte erreichen dadurch einen hohen Wirkungsgrad beziehungsweise eine hohe jahreszeitbedingte Energieeffizienz. Hersteller wie Viessmann, Vaillant und Wolf geben für einzelne Geräte eine Umwandlung der eingesetzten Energie in Wärme von bis zu 98 Prozent an.
Mit oder ohne Warmwasserspeicher? Wann er sinnvoll ist
Die Warmwasserbereitung kann entweder direkt über ein Kombigerät oder über einen separaten Warmwasserspeicher erfolgen.

Kombithermen erwärmen Trinkwasser erst dann, wenn es benötigt wird. Das spart Platz und vermeidet Speicherverluste. Bei mehreren Badezimmern und einem höheren Warmwasserbedarf ist dagegen häufig ein separater Warmwasserspeicher komfortabler.
Typische Speichergrößen in Einfamilienhäusern bewegen sich je nach Haushaltsgröße und System häufig zwischen ungefähr 120 und 300 Litern. Bei einem späteren Wechsel auf eine Wärmepumpe sollte der Speicher ebenfalls geprüft werden. Ein alter Speicher, der ursprünglich für hohe Kesseltemperaturen dimensioniert wurde, ist nicht automatisch optimal für den Betrieb mit einer Wärmepumpe.
Vorlauftemperatur und Kesseltemperatur
Die richtige Vorlauftemperatur gehört zu den wichtigsten Stellschrauben einer Heizungsanlage. Sie gibt an, mit welcher Temperatur das Heizungswasser vom Wärmeerzeuger in die Heizkörper oder die Fußbodenheizung gelangt.
Viele ältere Anlagen arbeiten mit unnötig hohen Temperaturen von beispielsweise 70 oder 80 °C. Ein modernes und hydraulisch optimiertes Heizsystem kommt häufig mit deutlich niedrigeren Temperaturen aus. Je niedriger die Rücklauftemperatur ist, desto besser kann bei einer Gas Brennwertheizung Wasserdampf im Abgas kondensieren. Dadurch steigt die Brennwertnutzung.
Auch die Kesseltemperatur sollte deshalb nicht pauschal möglichst hoch eingestellt werden. Moderne Gasthermen regeln ihre Leistung und Temperatur abhängig von Außentemperatur und Wärmebedarf.
Lebensdauer: Wie lange hält eine Gasheizung?
Bei guter Auslegung und regelmäßiger Wartung kann eine Gasheizung häufig etwa 15 bis 20 Jahre, teilweise auch deutlich länger betrieben werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, jede Anlage bis zu ihrem technischen Totalausfall zu nutzen.
Ein Austausch kann früher interessant werden, wenn …
- der Gasverbrauch ungewöhnlich hoch ist
- häufig Reparaturen notwendig werden
- Ersatzteile schwer verfügbar sind
- die Regelung technisch veraltet ist
- hohe Vorlauftemperaturen erforderlich sind
- ohnehin eine energetische Sanierung geplant ist
- oder der Wechsel auf eine Wärmepumpe wirtschaftlich attraktiv wird
Bei einer 18 oder 20 Jahre alten Gasheizung lohnt es sich deshalb, nicht erst auf einen Defekt zu warten. Eine geplante Modernisierung eröffnet wesentlich mehr Möglichkeiten als ein Heizungsausfall mitten im Winter.
Wartung der Gasheizung: Ist eine Wartung alle 2 Jahre ausreichend?
Die regelmäßige Wartung ist entscheidend für Effizienz, Betriebssicherheit und Lebensdauer. Eine pauschale gesetzliche Vorgabe, nach der jede Gasheizung exakt jährlich oder alle zwei Jahre gewartet werden muss, gibt es in dieser Form nicht.

In der Praxis wird jedoch eine jährliche Wartung empfohlen. Auch Herstellervorgaben und Garantiebedingungen können entsprechende Intervalle vorsehen. Unser Heizungsexperte Alexander Sundermann beziffert die Wartung einer Gasheizung im Einfamilienhaus aktuell im Durchschnitt auf etwa 130 Euro. Je nach Anlage und Betrieb bewegt sich die Spanne zwischen 80 und 220 Euro.
Bei der Wartung werden unter anderem Brenner, Wärmetauscher, Regelung, Abgaswerte und sicherheitsrelevante Komponenten kontrolliert. Eine Wartung alle 2 Jahre kann bei einzelnen Anlagen technisch ausreichend erscheinen, sollte aber nur gewählt werden, wenn Hersteller und Fachbetrieb dies ausdrücklich unterstützen. Gerade bei einem Verbrennungsgerät ist ein jährlicher Check meist die sinnvollere Lösung.
Häufige Fragen zur Gasheizung
Bestehende Gasheizung austauschen oder weiter betreiben?
Eine funktionierende Gasheizung muss nicht allein deshalb ausgetauscht werden, weil es inzwischen attraktivere Heiztechnologien gibt.
Gerade bei relativ jungen Brennwertanlagen kann es wirtschaftlicher sein, zunächst andere Maßnahmen umzusetzen:
- Heizkurve optimieren
- Vorlauftemperatur reduzieren
- hydraulischen Abgleich durchführen
- alte Umwälzpumpe ersetzen
- einzelne Heizkörper vergrößern
- Gebäudehülle verbessern
- Warmwasserbereitung optimieren
- Photovoltaikanlage vorbereiten
Damit reduziert sich nicht nur der Gasverbrauch. Einige dieser Maßnahmen bereiten gleichzeitig einen späteren Wärmepumpeneinsatz vor.
Anders sieht es bei einer älteren Anlage aus, die ohnehin ersetzt werden müsste. Dann sollte ein erneuter 1:1 Austausch gegen eine Gasheizung immer auch gegen die Investition in eine Wärmepumpe gerechnet werden.
Erhalten Gasheizungen 2026 eine staatliche Förderung?
Nein. Für den Einbau einer reinen Gasheizung gibt es keinen Zuschuss. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert nur Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien – Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder den Anschluss an ein Wärmenetz. Daran hat auch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz nichts geändert: Neue Gasheizungen sind zwar wieder uneingeschränkt erlaubt, bezuschusst werden sie deshalb aber nicht.
Drei Punkte sind trotzdem einen Blick wert:
- Hybridheizung: Kombinieren Sie einen Gaskessel mit einer Wärmepumpe, ist nur der erneuerbare Anteil förderfähig, der Gasteil nicht.
- Heizungsoptimierung: Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch oder die Dämmung von Rohrleitungen werden als Einzelmaßnahme über das BAFA bezuschusst, unabhängig davon, welche Heizung im Keller steht.
- Steuerbonus: Über den Handwerkerbonus nach § 35a EStG lassen sich 20 Prozent des Lohnanteils absetzen, maximal 1.200 Euro pro Jahr – ohne technische Vorgaben.
Deutlich mehr Geld gibt es in die andere Richtung: Wer seine alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, kann seit der Förderreform vom Juli 2026 zwischen 30 und 80 Prozent Zuschuss erhalten, bezogen auf förderfähige Kosten von bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Gasheizungen im Test: Welche Gasheizung ist laut Stiftung Warentest die beste?
Auf diese Frage gibt es keine aktuelle Antwort. Der letzte Gasheizkessel-Test der Stiftung Warentest stammt aus dem Juli 2010. Damals wurden neun Gas Brennwertkessel jeweils samt Speicher und Regelung geprüft, preislich zwischen 4.500 und 5.800 Euro. Am besten schnitt das System von Viessmann ab, dicht gefolgt von Brötje und dem deutlich günstigeren Gerät von Remeha.
Das Fazit der Tester lautete vor allem: Die Brennwerttechnik ist ausgereift, die Unterschiede zwischen den Markengeräten fallen gering aus. Die Spitzenmodelle erreichten Nutzungsgrade von rund 96 Prozent. Vor Werbeversprechen mit Werten über 100 Prozent warnte die Stiftung ausdrücklich, denn diese beziehen sich auf den Heizwert statt auf den Brennwert von Erdgas.
Für die Kaufentscheidung heute hilft der Test kaum weiter, denn keines der geprüften Geräte ist noch im Handel. Seitdem hat die Stiftung Warentest keine Gasheizungen mehr getestet und ihren Schwerpunkt auf Wärmepumpen und den Vergleich ganzer Heizsysteme verlagert.
Wenn Sie sich dennoch für einen Gaskessel entscheiden, achten Sie weniger auf das Fabrikat als auf die richtige Dimensionierung, einen weiten Modulationsbereich und eine saubere Installation. Diese Faktoren beeinflussen den Verbrauch stärker als die Wahl zwischen zwei Markengeräten.
Sollte ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?
Erlaubt ist es wieder ohne Einschränkung. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien und das geplante Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 gestrichen hat. Auch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung und die Beratungspflicht vor dem Einbau sind entfallen.
Wirtschaftlich bleibt die Entscheidung trotzdem riskant. Ab 2029 greift die sogenannte Biotreppe: Neue Gas- und Ölheizungen müssen dann mit einem wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe betrieben werden.
- Ab 2029: 10 Prozent
- Ab 2030: 15 Prozent
- Ab 2035: 30 Prozent
- Ab 2040: 60 Prozent
Dazu kommen der steigende CO2 Preis und wachsende Netzentgelte, weil sich die Fixkosten des Gasnetzes auf immer weniger Abnehmer verteilen. Das Institut der deutschen Wirtschaft rechnet damit, dass sich die Heizkosten mit Gas bis 2040 nahezu verdoppeln könnten – für eine typische Altbauwohnung wären das rund 1.000 Euro Mehrkosten pro Jahr gegenüber einer Wärmepumpe. Das Fraunhofer-Institut hält eine schrittweise Stilllegung des Gasnetzes bis 2045 für wahrscheinlich.
Sinnvoll kann eine neue Gasheizung dennoch sein, etwa als Überbrückung bis zu einem konkret geplanten Fernwärmeanschluss oder in Gebäuden, in denen eine Wärmepumpe ohne größere Sanierung technisch nicht sinnvoll zu betreiben ist. Vermieter sollten außerdem wissen, dass sie ab 2028 die Hälfte der Netzentgelte und des CO₂-Preises und ab 2029 auch der Mehrkosten für biogene Brennstoffe selbst tragen müssen, wenn sie eine neue fossile Heizung einbauen.
Rechnen Sie die Vollkosten über 15 bis 20 Jahre inklusive CO2 Preis und Biotreppe durch und ziehen Sie eine unabhängige Energieberatung hinzu, bevor Sie sich festlegen.
