
Die Gasheizung ist noch immer die meistgenutzte Heizungsart in deutschen Privathäusern. Sie punktet mit günstigen Anschaffungskosten, geringem Platzbedarf und, dank Brennwerttechnik, hoher Energieeffizienz. Das Heizungsgesetz hat viele Eigentümer allerdings verunsichert. Dieser Ratgeber erklärt, was 2026 gilt, ob es ein Verbot gibt und worauf Sie bei Modellen und Kosten achten sollten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verbietet keine Gasheizungen. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Für neu eingebaute Gasheizungen gilt mit Inkrafttreten des GModG ab 2029 die Bio-Treppe.
- Reine Gasheizungen werden nicht mehr gefördert. Bei einer Hybridheizung ist nur der erneuerbare Teil über die KfW 458 mit 30 bis 70 Prozent (in der untersten Einkommensstufe bis zu 80 Prozent) förderfähig.
- Über die Laufzeit belasten der steigende CO2-Preis und die ab 2029 vorgeschriebenen Anteile klimafreundlicher Brennstoffe die Wirtschaftlichkeit reiner Gasheizungen zunehmend.
Das gilt für Gasheizungen 2026
Vorweg das Wichtigste: Ein Verbot von Gasheizungen gibt es auch mit dem GModG nicht. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Keine Austauschpflicht im Bestand: Bestehende Gasthermen dürfen ohne Einschränkung weiterlaufen, auch die Reparatur ist jederzeit möglich.
- Neueinbau unter Auflagen möglich: Eine neue Gasheizung ist weiterhin zulässig. Mit Inkrafttreten des GModG gilt ab 2029 die Bio-Treppe mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe. Das erreichen Eigentümer über eine Hybridlösung mit Wärmepumpe oder durch den Bezug von Biogas.
- Keine Förderung für reine Gasheizungen: Förderfähig ist nur der erneuerbare Teil einer Hybridheizung, mit Zuschüssen zwischen 30 und 70 Prozent über die KfW 458.
Übergangsregelungen und Wärmeplanung
Eng mit dem Heizungsrecht verbunden ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Es verpflichtet Großstädte über 100.000 Einwohner, bis zum 30. Juni 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028. Die Wärmeplanung zeigt vor allem, wo künftig ein Fernwärmenetz zur Verfügung steht, und hilft so bei der Wahl des Heizsystems. Über die zulässige Heiztechnik entscheidet sie jedoch nicht mehr: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das frühere Gebäudeenergiegesetz ablöst, entfällt die starre 65-Prozent-Regel, und die Vorgaben für neu eingebaute Heizungen werden technologieoffen.
An die Stelle der früheren 65-Prozent-Regel tritt für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen ab 2029 ein stufenweise steigender Pflichtanteil klimafreundlicher Brennstoffe, die sogenannte Bio-Treppe:
- ab 2029: mindestens 10 Prozent erneuerbare Brennstoffe
- ab 2030: mindestens 15 Prozent
- ab 2035: mindestens 30 Prozent
- ab 2040: mindestens 60 Prozent
Eine bestehende Gasheizung dürfen Sie unabhängig davon weiter betreiben und reparieren lassen. Eine pauschale Austauschpflicht gibt es nicht.
Gasheizung: beliebte Modelle im Vergleich
Zur Orientierung über Preise und Hersteller hier eine Auswahl verbreiteter Modelle. Sie lassen sich sowohl mit Erdgas als auch mit Flüssiggas betreiben.
Modelle |
Eigenschaften und Preis |
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Hersteller: Buderus. Modell: Logamax Plus GB 172. Montage: wandhängend. Listenpreis: 1.300 bis 1.700 Euro. Brennstoff: Gas. Technik: Brennwert. Effizienz: 109 Prozent. Leistung: 14 bis 24 kW. |
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Hersteller: Viessmann. Modell: Vitocrossal 300 Typ CU3A. Montage: bodenstehend. Listenpreis: 2.200 bis 2.700 Euro. Brennstoff: Gas. Technik: Brennwert. Effizienz: 109 Prozent. Leistung: 14 bis 24 kW. |
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Hersteller: Vaillant. Modell: ecoCompact VSC 146. Montage: bodenstehend. Listenpreis: 2.270 bis 2.570 Euro. Brennstoff: Gas. Technik: Brennwert. Effizienz: 109 Prozent. Leistung: 13 bis 26 kW. |
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Hersteller: Junkers. Modell: CERAPUR Solar Comfort. Montage: wandhängend. Listenpreis: 1.750 bis 3.100 Euro. Brennstoff: Gas. Technik: Brennwert. Effizienz: 109 Prozent. Leistung: 14 bis 24 kW. |
Bildquellen: Abbildung Viessmann Werke, Vaillant GmbH, Bosch Thermotechnik, Buderus Deutschland.
Die genannten Preise sind reine Gerätepreise. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus kommen rund 2.000 Euro für Montage, Gasanschluss und Zubehör hinzu.
Was der CO2-Preis Ihre Gasheizung konkret kostet
Ein Punkt, der bei der Wirtschaftlichkeit gern übersehen wird, sind die CO2-Kosten. Ein Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus mit rund 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr macht das greifbar: Erdgas verursacht etwa 0,2 Kilogramm CO2 je Kilowattstunde, das ergibt rund 4 Tonnen CO2 pro Jahr.
- 2026, bei 55 bis 65 Euro je Tonne: etwa 220 bis 260 Euro CO2-Kosten pro Jahr.
- Um 2030, wenn Prognosen von 120 bis 150 Euro je Tonne ausgehen: rund 480 bis 600 Euro pro Jahr.
Diese Beträge sind kein separater Posten, sondern stecken bereits im Arbeitspreis Ihres Gastarifs. Sie steigen jedoch mit jeder Erhöhung des CO2-Preises weiter an. Bei einer geplanten Nutzungsdauer von 15 bis 20 Jahren summiert sich das zu einem spürbaren Posten, der bei der Entscheidung für oder gegen eine reine Gasheizung mitgedacht werden sollte. In vermieteten Gebäuden wird der CO2-Preis zudem nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.
So funktioniert die Gasheizung
Im Brenner verbrennt Erdgas oder Flüssiggas, eine Mischung aus Butan und Propan. Regionale Anbieter erzeugen zum Teil Biogas aus pflanzlichen Rohstoffen. Die entstehende Wärme überträgt die Heizung auf das Heizwasser, das eine Pumpe über das Rohrsystem zu den Heizkörpern transportiert.
Welche Arten gibt es?
- Kombithermen dienen zugleich als Raumheizung und zur Warmwasserbereitung.
- Einfache Heizthermen liefern nur Raumwärme; das Warmwasser bereitet ein zweites Gerät wie ein Durchlauferhitzer auf.
- Eine Gasetagenheizung versorgt eine einzelne Wohneinheit, die ihren Verbrauch selbst bestimmt.
- Eine Zentralheizung beheizt ein ganzes Gebäude.
Ist eine Gasheizung gefährlich?
Moderne Geräte senken das Risiko auf ein Minimum. Sicherungssysteme wie eine Zündsicherung verhindern den Austritt unverbrannten Gases. Störungen gehen meist auf unsachgemäße Installation zurück. Deshalb sollten Einbau und die jährliche Wartung immer durch eine qualifizierte Fachkraft erfolgen.
Gas oder Öl?
Für Gas sprechen der geringe Platzbedarf und die kompakte Bauweise: Außer der Gasleitung ist kein weiterer Raum nötig. Nur Elektroheizungen brauchen noch weniger Platz. Energetisch übertrifft Erdgas das Erdöl. Wegen des Explosionsrisikos ist auf sorgfältige Montage und Wartung zu achten.
Vorteile einer Gasheizung
- Geringer Platzbedarf
- Moderne Kessel senken den Brennstoffverbrauch
- Vergleichsweise niedrige Anschaffungskosten
Nachteile
- Aufwendige Leitungsmontage und hohe Sicherheitsauflagen
- Keine Förderung für die reine Gasheizung
- Steigende Betriebskosten durch CO2-Preis und Bio-Quote
Bei den Investitionskosten liegt eine Erdgasheizung mit rund 6.000 Euro für ein durchschnittliches Einfamilienhaus etwa 1.000 bis 2.000 Euro unter einer Ölheizung, da kein Tank nötig ist.
Brennwerttechnik
Moderne Gasheizungen arbeiten mit Brennwerttechnik und grenzen sich damit von älteren Konstant- und Niedertemperaturgeräten ab. Sie nutzen die Wärme aus den Abgasen und sparen so bis zu 11 Prozent gegenüber veralteten Niedertemperaturheizungen, bei denen dieser Wärmegewinn ungenutzt durch den Schornstein entweicht.
Weniger Emissionen im Hybridbetrieb
Moderne Thermen senken zugleich den Schadstoffausstoß. Die folgende Grafik zeigt die CO2-Reduktion eines Erdgas-Brennwertkessels gegenüber alten Nieder- und Konstanttemperaturkesseln.

Die Gastechnik lässt sich gut mit einer erneuerbaren Zusatzheizung zu einer Gas-Hybridheizung kombinieren, etwa mit Solarthermie. Wie die Grafik zeigt, sinken die Emissionen einer solchen Hybridheizung um über 40 Prozent. Im Sommer liefern die Kollektoren Brauch- und Heizungswasser, im Winter schaltet sich die Gasheizung hinzu. Der erneuerbare Teil einer solchen Kombination ist über die KfW 458 förderfähig.
Ausblick zur Förderung: Die Zuschüsse über die KfW bleiben vorerst bestehen und sind nach Zusage der Bundesregierung bis mindestens 2029 gesichert. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) lässt fossile Heizungen ordnungsrechtlich zwar wieder leichter zu, an der fehlenden Förderung für reine Gasheizungen ändert sich aber nichts ändern. Bis zum Inkrafttreten gelten die heutigen Konditionen.
Im Neubau früh planbar
Bei einem Neubau mit Gasanschluss lassen sich die baulichen Voraussetzungen im Voraus schaffen. Bei einem Gas-Brennwertkessel ist ein säurebeständiger Schornstein wichtig, da bei der Abgasnutzung Kondensat entsteht. In seltenen Fällen kann sich der Gasanschluss verzögern, wenn der Versorger das Baugebiet noch nicht erschlossen hat.
Im Altbau den Bauaufwand prüfen

Ist noch kein Gasanschluss vorhanden, sind umfangreiche Planungen und Genehmigungen nötig. Für die Verlegung von Leitungen einer Erdgasheizung gelten strenge Auflagen. Alternativ lässt sich der Wärmeerzeuger mit Flüssiggas betreiben. Statt einer Leitung ist dann ein Flüssiggastank nötig.
Gasetagenheizung im Mehrfamilienhaus
Bei einer zentralen Gasheizung werden Verbrauchs- und Unterhaltskosten nach einem Personen- oder Wohnflächenschlüssel umgelegt. Bei einer Gasetagenheizung rechnet dagegen jeder Haushalt separat ab und trägt die Wartungskosten der eigenen Anlage selbst.
Bekannte Hersteller
Wer eine Gasheizung kaufen möchte, hat die Wahl zwischen etablierten Herstellern wie Vaillant, Viessmann oder Buderus. Ihr Vorteil liegt im gut ausgebauten Service- und Wartungsnetz und in der zuverlässigen Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
Die Bio-Treppe: gesetzliche Vorgaben für neue Gasheizungen
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz fällt die starre 65-Prozent-Regel weg. An ihre Stelle tritt für neu eingebaute Gasheizungen die Bio-Treppe: Der Brennstoff muss ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Gase enthalten. Die vier Stufen im Überblick:
| Zeitpunkt | Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe |
|---|---|
| ab 1. Januar 2029 | 10 Prozent |
| ab 1. Januar 2030 | 15 Prozent |
| ab 1. Januar 2035 | 30 Prozent |
| ab 1. Januar 2040 | 60 Prozent |
Als klimafreundliche Gase zählen unter anderem Biomethan sowie grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff. Parallel verpflichtet eine Grüngasquote die Gaslieferanten, dem Netz ab 2028 einen zunächst geringen, später steigenden Anteil grüner Gase beizumischen. Dieser Anteil wird auf die Bio-Treppe angerechnet. Bestehende Gasheizungen sind nicht betroffen und dürfen weiterlaufen. Da der grüne Anteil vom CO2-Preis befreit ist, dämpft er die Mehrkosten teilweise, dennoch bleibt der künftige Brennstoffpreis ein Kostenrisiko, das Sie in die Entscheidung einbeziehen sollten.
Vollkostenvergleich über 20 Jahre: Gasheizung oder Wärmepumpe
Für den Vergleich wird ein Einfamilienhaus mit rund 140 Quadratmetern und 18.000 Kilowattstunden Wärmebedarf im Jahr unterstellt. Gerechnet wird mit rund 11 Cent je Kilowattstunde Erdgas und rund 27 Cent je Kilowattstunde Wärmepumpenstrom, dem Preisniveau im Sommer 2026. Regionale Netzentgelte und Ihr persönlicher Tarif verschieben das Ergebnis. Der Kaufpreis allein führt regelmäßig zu falschen Schlüssen. Aussagekräftig wird der Vergleich erst, wenn Anschaffung, Förderung und Betrieb zusammen betrachtet werden. Für das Referenzhaus sieht die Gegenüberstellung so aus:
| Position | Gas-Brennwertheizung | Luft-Wasser-Wärmepumpe |
|---|---|---|
| Anschaffung inklusive Einbau | rund 9.000 € | rund 25.000 € |
| Förderung (30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, der ab 1. Februar 2027 auf 12 Prozent sinkt und danach halbjährlich um vier Prozentpunkte) | keine | 11.500 € |
| Eigenanteil nach Förderung | 9.000 € | 13.500 € |
| Energiebedarf im Jahr | rund 18.950 kWh Gas | rund 5.150 kWh Strom (JAZ 3,5) |
| Energiekosten im Jahr | rund 2.085 € | rund 1.390 € |
Die Wärmepumpe kostet in der Anschaffung also rund 4.500 Euro mehr, spart aber jedes Jahr etwa 695 Euro an Energiekosten. Damit ist die Mehrinvestition nach gut sechs Jahren wieder eingespielt. Wird die Wärmepumpe nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes steuerbar ausgeführt, kommen 110 bis 190 Euro jährlich an reduzierten Netzentgelten hinzu, was die Amortisation auf gut fünf Jahre verkürzt.
Zwei Effekte verschieben die Rechnung zusätzlich zulasten des Gaskessels: Der CO2-Preis steigt, und ab 2029 verlangt die Bio-Treppe eine wachsende Beimischung grüner Gase, die die Koalitionsfraktionen mit bis zu 16 Euro monatlich veranschlagen. Wer außerdem Anspruch auf den Einkommensbonus hat, zahlt bei gedeckelten 70 Prozent Förderung nur noch 7.500 Euro für die Wärmepumpe und liegt damit von Beginn an unter den Kosten einer neuen Gasheizung.
Häufige Fragen zur Gasheizung
Sind Gasheizungen ab 2024 verboten?
Nein. Auch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verbietet keine Gasheizungen. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Mit Inkrafttreten des GModG müssen neu eingebaute Gasheizungen ab 2029 einen stufenweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen, in der Praxis über den Bezug von Biogas oder eine Hybridlösung.
Muss ich meine Gasheizung austauschen?
Nein, im Bestand gibt es keine Austauschpflicht. Ihre funktionierende Gastherme dürfen Sie weiter betreiben und reparieren lassen. Erst beim Einbau einer neuen Heizung greifen die Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das das frühere Gebäudeenergiegesetz ablöst.
Wird eine neue Gasheizung gefördert?
Eine reine Gasheizung wird nicht mehr bezuschusst. Förderfähig ist nur der erneuerbare Teil einer Gas-Hybridheizung, etwa die Wärmepumpe oder Solarthermie, über die KfW im Programm 458 mit 30 bis 70 Prozent.
Was kostet der CO2-Preis für eine Gasheizung?
Ein Einfamilienhaus mit rund 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch verursacht etwa 4 Tonnen CO2 im Jahr. 2026 sind das bei 55 bis 65 Euro je Tonne rund 220 bis 260 Euro, um 2030 nach gängigen Prognosen bereits 480 bis 600 Euro pro Jahr.
Gasheizung oder Wärmepumpe: Was ist sinnvoller?
Das hängt vor allem von Dämmung und Vorlauftemperatur ab. Die Wärmepumpe ist förderfähig, im Betrieb günstiger und unabhängig vom CO2-Preis, erfordert aber ein geeignetes Gebäude. Die Gasheizung ist in der Anschaffung günstiger, verursacht über die Laufzeit aber steigende Betriebskosten.




