gasleitung verlegen lassen

Erd- und Flüssiggas gehören zu den brennbaren, potenziell explosiven Stoffen, deren Leitungen strengen Vorschriften unterliegen. Wer eine Gasleitung verlegen lassen möchte, muss die rechtlichen und technischen Anforderungen kennen. Dieser Ratgeber erklärt Voraussetzungen, Ablauf, Vorschriften und Kosten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Für das Verlegen von Gasleitungen gelten strenge Vorschriften. Zu unterscheiden ist zwischen der Zuleitung zum Gebäude und der Installation im Inneren.
  • Ansprechpartner für den Hausanschluss ist meist der örtliche Netzbetreiber. Die Innenleitungen richten sich nach den technischen Regeln des DVGW.
  • Die Kosten liegen grob bei 25 Euro je Meter zuzüglich Erdarbeiten, insgesamt oft bei 1.500 bis 2.000 Euro. Die Leitung muss regelmäßig geprüft werden.

Voraussetzungen klären

Zu unterscheiden ist zwischen der Zuleitung außerhalb des Gebäudes und der Installation in geschlossenen Räumen. Ansprechpartner für den Hausanschluss ist an den meisten Orten der örtliche Netzbetreiber beziehungsweise das Gaswerk. Zuerst ist zu klären, ob eine Gasleitung überhaupt verlegt werden darf. Oft ist die Zuführung zu einem Gasbrenner im Keller erlaubt, die weitere Verteilung im Haus jedoch eingeschränkt. Die Dimensionierung einer Gasleitung erfordert fundierte Kenntnisse, da Zapfstellen und Nutzungsarten berücksichtigt werden müssen. Die Versorgung eines zentralen Heizbrenners lässt sich ohne aufwendige hausinterne Verrohrung gewährleisten, während Einzelfeuerstellen wie Durchlauferhitzer, Gasthermen oder gasbetriebene Kochstellen zusätzliche baurechtliche Anforderungen mit sich bringen.

Gaszubringer zum Gebäude

Nach der Abstimmung mit dem Netzbetreiber gibt es zwei übliche Wege. Der Versorger bietet das Verlegen der Zuleitung zum Haus häufig selbst an. Meist führen Subunternehmer die Arbeiten einschließlich Aushub und Verfüllung im Erdreich aus. Je nach Anbieter lassen sich durch Eigenleistung Kosten senken, denn Aushub- und Auffüllarbeiten dürfen Privatpersonen ausführen, sofern sie den Anforderungen des Verlegers genügen. Alternativ kann das Verlegen der Gasleitung auf dem freien Markt an einen Installationsbetrieb vergeben werden. Das gilt sowohl für den Anschluss einer Erdgasheizung an das Netz als auch für die Rohrleitungen zu einem Flüssiggastank.

Gasverteilung im Gebäude

In Neubauten ist die vorausschauende Planung der Gasversorgung für verschiedene Zapfstellen vor allem eine Kostenfrage. In Alt- und Bestandsbauten müssen ausreichender Brandschutz und weitere Anforderungen erfüllt sein. Sind die Voraussetzungen gegeben, dürfen Innenleitungen auf drei Arten montiert werden, sofern der Betriebsdruck 100 Millibar nicht überschreitet: freiliegend mit Abstand zur Wand, unter Putz ohne Hohlraum oder unter Putz in Kanälen und Schächten. Welche Variante zulässig ist, hängt von den baulichen Gegebenheiten und den Brandschutzanforderungen ab und sollte mit einem Fachbetrieb geklärt werden.

Erdgasanschluss oder Flüssiggastank?

Ob eine Erdgasleitung oder ein Flüssiggastank sinnvoll ist, hängt vor allem von der örtlichen Verfügbarkeit ab. Ein Erdgasanschluss setzt voraus, dass in der Straße eine Gasleitung liegt und das Gebäude angeschlossen werden kann. Der Vorteil liegt in der leitungsgebundenen, wartungsarmen Versorgung ohne eigenen Lagerraum. Ist kein Erdgasnetz vorhanden, bleibt die Versorgung über einen Flüssiggastank, der ober- oder unterirdisch auf dem Grundstück aufgestellt und per Tankwagen befüllt wird. Das erfordert Platz und die regelmäßige Wartung des Tanks, ermöglicht aber eine gewisse Bevorratung. Beim Verlegen der Leitungen gelten in beiden Fällen dieselben strengen Sicherheitsanforderungen. Vor der Entscheidung sollte geklärt werden, ob ein Anschluss ans Erdgasnetz möglich ist und welche Kosten dafür anfallen, um Erdgas und Flüssiggas wirtschaftlich vergleichen zu können. Zu bedenken ist außerdem, dass Gas ein fossiler Brennstoff bleibt, dessen Einsatz als neue Heizung den aktuellen gesetzlichen Vorgaben unterliegt.

Rechtliche und technische Grundlagen

Die technischen Vorschriften für Gasinstallationen legt der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches im Regelwerk der Technischen Regeln für Gasinstallationen fest. Darunter fallen Leitungsanlagen, Geräte, Abgasanlagen und die Luftversorgung. Das Regelwerk definiert auch die Betriebsbedingungen und Wartungspflichten. Bei der Prüfung einer Gasleitung werden neben dem technischen Zustand weitere Punkte kontrolliert, etwa der Schutz vor unbefugten Eingriffen, die Belüftung der Räume und der lastfreie Verlauf der Leitungen. Ein Grund für die Stilllegung kann eine fehlende Erdung sein. Die Prüfung hat in festgelegten Intervallen zu erfolgen. Üblich ist eine wiederkehrende Prüfung etwa alle zwölf Jahre.

Kosten

Für die Zuleitung berechnet der Netzbetreiber grob 25 Euro je Meter. Neben der Länge bestimmen vor allem die Erdarbeiten die Kosten: Sind Aufbrucharbeiten an der Straße nötig, wird es teurer als bei frei zugänglichem Erdreich. Im Durchschnitt ist für den Hausanschluss mit rund 1.500 bis 2.000 Euro zu rechnen. Hinzu kommen die Kosten für die Innenleitungen und den Anschluss der Geräte. Da die tatsächlichen Kosten stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängen, sollte vorab ein Angebot eingeholt werden.

Sicherheit und Warngeruch

Aus Sicherheitsgründen wird dem geruchlosen Erdgas in Deutschland ein Geruchsstoff zugesetzt, damit ein Leck sofort wahrgenommen werden kann. Der typische, an faule Eier erinnernde Warngeruch stammt von schwefelhaltigen Zusätzen. An manchen Orten kommen inzwischen schwefelfreie Odoriermittel zum Einsatz, die einen anderen, oft an Klebstoff erinnernden Geruch verbreiten. Wer eine Gasleitung verlegen lässt, sollte sich beim Lieferanten nach dem verwendeten Warngeruch erkundigen, um im Ernstfall ein Leck zuverlässig zu erkennen. Bei Gasgeruch gilt: kein offenes Feuer, keine elektrischen Schalter betätigen, lüften und den Notdienst verständigen. Diese Sicherheitsaspekte unterstreichen, warum Arbeiten an Gasleitungen ausschließlich von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen.