gasleitung verlegen lassenErd- und Flüssiggas gehören zu den explosionsgefährlichsten Stoffen, die in die Nähe und in private Haushalte gelangen. Die gesetzlichen Vorschriften für das Verlegen von Leitungen sind streng. Zu unterscheiden ist zwischen Zuleitungen außerhalb von Gebäuden und der Installation in geschlossenen Räumen. An den meisten Wohnorten ist das lokale Gaswerk der Ansprechpartner, wenn es um den Hausanschluss geht. Zuerst stellt sich die Frage, ob eine Gasleitung überhaupt verlegt werden kann und darf. Oft ist die Zuführung zu einem Gasbrenner im Keller erlaubt, das Verlegen einer Gasleitung im Haus selbst jedoch nicht.

Um eine Gasleitung zu dimensionieren, müssen fundierte physikalische Kenntnisse über gasförmige Stoffe vorhanden sein. Dabei werden Abzapfstellen und Nutzungsarten berücksichtigt. Die Versorgung eines zentralen Heizbrenners kann ohne aufwendige hausinterne Verrohrung gewährleistet werden. Einzelfeuerstellen wie Durchlauferhitzer oder Gasthermen und gasbetriebene Koch- und Backflammen erfordern außerdem genaue Kenntnisse über die baurechtlichen Vorschriften.

Gaszubringer zum Gebäude

Nach der Informationseinholung beim Gaswerk sind zwei gängige Ausführungswege üblich. Der Versorger bietet selber das Verlegen der Gasleitung als Zubringer zum Haus an. Meist führen Subunternehmer die Arbeiten einschließlich Aushub- und Verfüllungsarbeiten im Erdreich aus.

Je nach Anbieter können Eigenleistungen die Kosten senken. Aushub- und Auffüllarbeiten dürfen von Privatpersonen ausgeführt werden, wenn sie den Anforderungen des späteren Verlegers genügen.

Auf dem freien Markt können Eigentümer das Verlegen der Gasleitung bei einem Installationsbetrieb in Auftrag geben. Dies gilt sowohl für einen Anschluss von Erdgasheizungen an das Gasnetz als auch für das Verlegen von Rohrleitungen für einen Flüssiggastank.

Gasverteilung im Gebäude

In Neubauten ist die vorausschauende Planung einer Gasversorgung für unterschiedliche Zapfstellen wie Kochplatten, Herd und lokale Warmwassererzeuger lediglich eine finanzielle Erwägung. Alt- und Bestandsbauten müssen einen ausreichenden Brandschutz und andere physikalische Eigenschaften mitbringen. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, dürfen Leitungen auf drei Arten als Innenleitungen montiert werden, sofern ihr Betriebsdruck hundert Millibar nicht überschreitet:

1. Freiliegend mit Abstand
2. Unter Putz ohne Hohlraum
3. Unter Putz in Kanälen oder Schächten

Rechtliche und technische Grundlagen

Die bautechnischen Vorschriften regelt der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) im Arbeitsblatt „Technische Regel für Gasinstallationen“ (TRGI). Unter den Begriff Gasinstallation fallen Leitungsanlagen, Geräte, Abgasanlagen und Luftversorgungseinrichtungen. Die DVGW-TRGI definiert auch die Betriebsbedingungen und Wartungspflichten.

Wenn eine Gasleitung zu prüfen ist, werden neben dem technischen Zustand auch Faktoren kontrolliert, die nicht unmittelbar mit den Leitungen verbunden sind. Dazu gehören Punkte wie der Schutz gegen Eingriffe durch Unbefugte, die Lüftungssituation der Räumlichkeiten und der lastfreie Verlauf der Leitungswege. Ein Stilllegungsgrund ist die Unterlassung, die Gasleitung zu erden. Das Prüfen der Leitung hat in festgeschriebenen Intervallen zu erfolgen. Aktuell sieht die DVGW-TRGI die Prüfung alle 12 Jahr vor.

Kosten

Pro Meter Gasleitung berechnet der Netzbetreiber rund 25 Euro. Neben der Länge der Leitung hängen die Kosten von dem Aufwand für die Erdarbeiten ab. Kommt es beispielsweise zu Aufrissarbeiten an der Straße, sind die Kosten höher als bei einem frei zugänglichen Erdreich. Im Durchschnitt können Eigentümer mit 1.500 Euro und 2.000 Euro rechnen.

Vorsicht: Gas riecht nicht mehr immer nach Gas

Aus Sicherheitsgründen wird dem geruchslosen Erdgas in Deutschland ein schwefelhaltiger Geruchsstoff zugesetzt, um sofort eine undichte Gasleitung abdichten zu können. Der typische leicht an faule Eier erinnernde Warngeruch soll allerdings Stück für Stück abgeschafft werden. An einigen Orten wird bereits ein Acrylatprodukt dem Erdgas beigemengt, das einen klebstoffartigen Plastikgeruch verbreitet. Erkundigen Sie sich beim Verlegen lassen Ihrer Gasleitungen nach dem Warngeruch Ihres Lieferanten.