Unkontrolliertes Feuer ist eine der größten Lebens- und Bestandsbedrohungen für Gebäude aller Art. Dabei werden der aktive und der passive Effekt beim Brandschutz berücksichtigt. Einerseits darf das Bauwerk keine Feuer- und Glutherde selbst auslösen und andererseits sind Widerstandskräfte gegen externe Feuereinwirkung erforderlich.

Brandschutz

An erster Stelle und im Mittelpunkt steht der Schutz für Leib, Leben und Eigentum. Bautechnisch gibt es grundsätzliche Vorschriften und verbindliche Normen, die dem jeweiligen Gebäude individuell angepasst werden. Ein Fachwerk- oder Holzhaus bringt vollkommen andere Brenneigenschaften mit als Beton- oder Stahlkonstruktionen.

Einzelfeuerstellen und ein Kaminofen besitzen andere Risikofaktoren als Gas- und Ölheizungen oder Solarenergie und Wärmepumpenbetrieb.

Grundlage Gebäudeklassen

Der Brandschutz wird durch die jeweiligen Landesbauordnungen definiert. Als erste Bemessungskriterien gelten Art, Höhe und Fläche des Gebäudes. Mit dem Anwachsen der Gebäudeklasse erhöhen sich die baulichen Anforderungen. Ein Brandschutzkonzept ist für jedes Bauwerk zwingend vorgeschrieben. Die beiden größten Risikoherde in privaten Wohnhäusern stellen Heiz- und Wärmeeinrichtungen und die Elektroinstallation dar.

Brandschutztüren

Bekannt und klassisch ist die Brandschutztür, die einen Heizungsraum abschließt. In sehr großen Häusern sind mehrere dieser Brandverbreitungssperren vorgeschrieben. In Ein- und Zweifamilienhäusern reicht meist eine Tür.

Als Brandschutzschalter gilt in der öffentlichen Wahrnehmung oft der Notschalter für das Abschalten der Heizung. Eine wesentlich wichtigere Funktion bezüglich Brandschutz haben allerdings die Stromkreissicherungen. Sie schützen nicht nur vor Stromschlägen, sondern unterbinden als Brandschutzschalter in speziellen Ausführungen übermäßigen Stromfluss, der beispielsweise Kabelbrände auslösen kann.

Vorbeugung bei und für Brandausbruch

Brandschutzordnung Teil A umfasst alle Personen, die sich in einem Gebäude aufhalten. Sie gibt Anweisungen und Hilfen, was im Brandfall zu tun ist. Die möglichst auf einer A4-Seite gehaltenen Informationen der Brandschutzordnung beinhalten die Beschreibung von Fluchtwegen und Kontaktdaten für die Nothilfe. In Mehrfamilienhäusern, öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen ist die Verordnung auszuhängen. Es empfiehlt sich, auch im privaten Ein- und Zweifamilienhaus eine Brandschutzordnung an gut einsehbarer und erreichbarer zu platzieren.

Brandschutz für Kamin & Co.

Besitzen Sie einen Kohleofen oder eine offene Feuerstelle, empfiehlt sich die Anschaffung eines Feuerlöschers. Diese sind bereits ab 20 Euro online oder in Ihrem örtlichen Baumarkt erhältlich.

Seit 2016 sind Rauchmelder auch in deutschen Privathäusern Pflicht. Allerdings befinden sich die neuen Vorschriften in den Bauordnungen noch im Übergangsprozess. Teilweise sind die Rauchmelder noch nur in Neubauten vorgeschrieben. Im eigenen Interesse sollten unabhängig von der exakten derzeitigen Rechtslage Rauchmelder mindestens in Kinder- und Schlafzimmern und in Fluren montiert werden.

Vorbeugend bezüglich Bauausführung

Entscheidend für den Brandschutz in bautechnischer Hinsicht sind verhindernde und verzögernde Aspekte. Die Bauart eines Gebäudeskeletts bestimmt über vielfältige draus abzuleitende Umsetzungsregelungen. Massivwände aus Beton oder Stein brauchen bei Wärmedämmung geeignete Materialien, die gar nicht oder langsam brennen.

Brennstoffcheck

Hohlraumkonstruktionsweisen wie Ständer- oder Fachwerkbauweisen sind mit entsprechendem Füllmaterial ausgestattet. Die Baustoffe für Decken- und Wandelemente werden genauso berücksichtigt wie Grundrisse, brandunterstützende Bauteile und Einrichtungen und Fluchtwegbeschaffenheit.

Wenn sich im Gebäude Luft führende Kanäle und Schächte befinden, muss eine Brandschutzklappe ermöglichen, das Übergreifen von Flammen und Rauch zu verhindern. Je nach Bauwerkstoffen und Konstruktionsweisen entsteht eine Zugehörigkeit zu Brandschutzklassen, die gegebenenfalls weitere Maßnahmen nach sich ziehen.

Zielsetzung und Gesetzestreue

Eine Übererfüllung oder vorauseilendes Umsetzen für den Brandschutz im Gebäude sollte immer das Ziel aller ausgeführten Maßnahmen sein. Die baurechtlich formulierten Vorgaben definieren ein Minimalziel. Viele Brandschutzmaßnahmen ergeben sich aus der Betrachtung mit gesundem Menschenverstand. Brandschutzbeauftragte der Feuerwehr geben wertvolle Zusatztipps.

Vereinfacht gesagt sollte kein Betreiber eines Kaminofens oder Terrassengrills darauf verzichten, einen Feuerlöscher neben seine Feuerstelle zu platzieren, ob mit oder ohne rechtliche Verpflichtung.