
Angesichts steigender Energiepreise und wachsender Energieeffizienz beobachten viele Verbraucher ihre Heizkosten genau. Vor allem in den Übergangszeiten stellt sich die Frage, ob es sinnvoller ist, die Heizung abzustellen oder durchlaufen zu lassen. Wir erklären, wann sich das Abstellen der Heizung lohnt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ob sich das Abstellen der Heizung lohnt, hängt von Außentemperatur, Bausubstanz, Dämmung und Heizsystem ab, ein starres Datum ist wenig zielführend.
- Je träger ein Gebäude auf Temperaturschwankungen reagiert, desto weniger sinnvoll ist das vollständige Abschalten, da das Wiederaufheizen viel Energie kostet.
- Im Mietrecht gelten Vorgaben zu Mindesttemperaturen. Die Heizperiode wird üblicherweise über einen mehrtägigen Außentemperatur-Mittelwert unter 15 Grad definiert.
Was ist beim Abstellen zu berücksichtigen?
Ein einfaches Abschalten nach starren Außentemperaturen ist nicht zielführend, denn die Klimaverläufe schwanken und Wärme wie Kälte wirken in Gebäuden zeitverzögert. Beim Abstellen sind daher mehrere Faktoren einzubeziehen, vor allem die Außentemperatur, die Konstruktionsart des Heizungssystems und die Dämmung des Gebäudes. Im Sommer die Heizung komplett abzustellen, ist meist unproblematisch, doch in den Übergangszeiten ist die Entscheidung schwieriger, da alle speichernden Bauteile wie Wände, Decken und Dach beim Abschalten auskühlen. Die gespeicherte Wärme kann je nach Gebäude über Tage bis Wochen vorhalten, sodass die Innentemperatur mit geringer Nachheizung und einer sparsam betriebenen Wohnraumlüftung erhalten bleibt.
Variablen und Vorgehensweisen
Die Bausubstanz beeinflusst die Trägheit von Wärme und Kälte erheblich. Altbauten mit dicken Steinwänden reagieren deutlich langsamer auf Temperaturschwankungen als neuere Bauten. Grundsätzlich gilt: Je träger ein Gebäude reagiert, desto weniger sinnvoll ist das Abstellen der Heizung, da das Wiederaufheizen viel Energie kostet. Auch das Heizsystem spielt eine Rolle: Flächenheizungen wie Fußbodenheizungen reagieren kurzfristig träge, wirken aber mittelfristig gleichmäßig, während Warmlufterzeuger schnell arbeiten. Entscheidend ist letztlich eine einfache Rechnung: Kostet das Wiederaufheizen eines ausgekühlten Gebäudes mehr Energie als das reduzierte Halten der Temperatur, lohnt sich das Abstellen nicht.
Rechtliche Rahmenbedingungen
In vielen Mietverträgen ist die Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April festgelegt, gesetzlich ist dieser Zeitraum jedoch nicht definiert. Im Mietrecht besteht dagegen ein Anspruch auf Mindesttemperaturen: Tagsüber, meist zwischen sechs Uhr morgens und 23 Uhr, müssen sich die Räume auf mindestens rund 20 Grad Celsius aufheizen lassen, nachts genügen etwa 18 Grad Celsius. Als Beginn der Heizperiode gilt üblicherweise, wenn die Außentemperatur im mehrtägigen Mittel unter 15 Grad Celsius liegt. Ein Vermieter darf die Heizung nicht frei abschalten, sondern muss die Mindesttemperaturen sicherstellen und sich beim Abstellen in den Übergangszeiten ebenfalls an den genannten Faktoren orientieren.
Wichtige Faustregeln
Grob lässt sich sagen, dass sich das Abschalten und Wiederanschalten der Heizung in einem etwa vierwöchigen Übergangszeitfenster bewegt. Zu berücksichtigen sind auch technische Aspekte wie die Speicher für Warmwasser, denn die Warmwasserbereitung sollte ganzjährig gewährleistet sein, sofern keine alternative Erwärmung vorhanden ist. Als Richtwert gilt eine Auskühlungsgrenze von rund 14 Grad Raumtemperatur, wobei die Auskühlung möglichst 0,8 Grad pro Stunde nicht überschreiten sollte, um Feuchteschäden zu vermeiden.
Fazit
Statt die Heizung in der Übergangszeit ganz abzuschalten, ist es häufig sinnvoller, die Vorlauftemperatur zu senken oder eine Nachtabsenkung zu nutzen. So bleibt die Bausubstanz auf einem moderaten Niveau, und die Anlage muss nicht mit hohem Energieaufwand ein völlig ausgekühltes Gebäude wieder aufheizen. Moderne, außentemperaturgeführte Heizungen übernehmen diese Anpassung weitgehend automatisch und reagieren flexibel auf wechselnde Witterung, was den Betrieb in der Übergangszeit besonders komfortabel und sparsam macht.
Zusammengefasst lässt sich die Frage, ob man die Heizung abstellen sollte, nicht pauschal beantworten, da sie von Außentemperatur, Bausubstanz, Dämmung und Heizsystem abhängt. Je träger und besser gedämmt ein Gebäude ist, desto eher lohnt es sich, die Heizung in den Übergangszeiten nur zu reduzieren statt ganz abzuschalten. Im Mietverhältnis sind zudem die Mindesttemperaturen zu beachten. Wer die Anlage über eine gute Regelung steuert und die genannten Faktoren berücksichtigt, findet den wirtschaftlichsten Zeitpunkt und vermeidet ein Auskühlen der Bausubstanz.
Für die Praxis empfiehlt es sich, in der Übergangszeit das eigene Empfinden und die Wettervorhersage im Blick zu behalten, statt sich an ein festes Datum zu klammern. Kündigt sich nach kühlen Tagen noch einmal eine wärmere Phase an, kann eine Reduzierung sinnvoll sein, während bei anhaltend niedrigen Temperaturen ein durchgehender, gleichmäßiger Betrieb sparsamer ist. Diese flexible Handhabung, unterstützt durch eine moderne Regelung, führt in der Regel zu einem guten Kompromiss aus Komfort und Sparsamkeit.
Wird die Heizung über längere Zeit ganz abgestellt, sollte in der kalten Jahreszeit dennoch ein Frostschutz sichergestellt sein, da einfrierendes Wasser Rohre und Heizkörper beschädigen kann. Viele moderne Heizungen bieten dafür eine Frostschutzfunktion, die die Anlage bei sehr niedrigen Temperaturen automatisch kurz in Betrieb nimmt. In Mietwohnungen ist zudem zu beachten, dass eine ausreichende Grundtemperatur gehalten werden muss, um Schimmelbildung und Bauschäden zu vermeiden.
Wichtig ist zudem, die Heizungsanlage auch bei längerer Abschaltung nicht völlig aus dem Blick zu verlieren, da etwa ein zu niedriger Wasserdruck oder Frostgefahr im Winter Probleme verursachen können. Ein gelegentlicher Kontrollblick sowie die Sicherstellung eines Frostschutzes gehören daher zur sinnvollen Handhabung, wenn die Heizung über längere Zeit reduziert oder abgestellt betrieben wird.
