heizung abstellen
In Anbetracht der stetig steigenden Energiepreise und der immer mehr in den Fokus rückenden Energieeffizienz beobachten Verbraucher ihre Heizkosten immer genauer. Die effektive Ausnutzung während der Heizperiode und die Frage nach dem sinnvollen Abstellen oder Durchlaufen lassen in den Übergangszeiten bestimmen die Aufmerksamkeit. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann es überhaupt Sinn macht, die Heizungsanlage abzustellen.

Heizung abstellen: Was ist zu berücksichtigen?

Wie Sie aus Erfahrung wissen, ist ein einfaches Heizung abschalten anhand statischer Außentemperaturen nicht zielführend. Die Schwierigkeit beim Entscheiden entsteht aus den unterschiedlichen Klimaverläufen und der zeitlichen Trägheit von Wärme und Kälte in Gebäuden. Wenn Sie Ihre Heizung abstellen, ist der effektivste Zeitpunkt zu ermitteln. Dabei haben Heizungsbesitzer mehrere Parameter zu betrachten und einzubeziehen.

Die klassischen Beurteilungsfaktoren setzen sich im Wesentlichen aus folgenden drei Bedingungen beziehungsweise Voraussetzungen zusammen:

Es ist nicht ratsam die Heizungsanlage im Sommer abzustellen. Denn wenn Sie eine Heizung komplett abschalten, entfällt nicht nur die direkte Raumlufterwärmung. Alle speichernden Elemente eines Gebäudes kühlen aus. Die Wände, Decken, das Dach und teilweise sogar die Einrichtung verlieren Restwärme. Die gespeicherte Wärme kann, je nach Gebäudetyp und Werkstoffen, über Tage bis zu Wochen vorhalten. Die Innenraumtemperaturen bleiben mit nur geringer „Zufütterung“ erhalten.

Die Frage nach dem idealen und perfekten Zeitpunkt zur Abschaltung reduziert sich immer auf einen rechnerischen Wert. Wenn das Wiedererwärmen ausgekühlter Gebäude mehr Energie kostet als das geminderte Erhalten, kann es auch im Sommer eine wirtschaftliche Lösung sein die Heizungsanlage abzustellen.

Variablen und Vorgehensweisen

Die Bausubstanz eines Gebäudes hat erheblichen Einfluss auf die Trägheit von Wärme und Kälte. Altbauten mit dicken gemauerten Steinwänden reagieren wesentlich langsamer auf Temperaturschwankungen als neuere Bauten aus Beton.

Je träger das Gebäude reagiert, desto weniger sinnvoll ist das Abstellen der Heizung.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Art, wie die Wärme die Räume erreicht und versorgt. Flächenheizungen wie Fußbodenheizungen arbeiten kurzfristig träger, aber beeinflussen mittelfristig schneller. Warmlufterzeuger arbeiten schnell, mindern aber die „Hilfe“ durch Wärmespeicherung in der Bausubstanz. Zentrale Heizkreisläufe mit Wärmeausgabegeräten müssen systemweit kontrolliert und geregelt werden.

Das Abstellen einer Heizung ohne Regler ist fast immer ein reiner Zufallsschuss und führt nur selten zu Energieeffizienz.

Rechtliche Rahmenbedingungen zum Orientieren

In vielen Mietverträgen ist die Heizperiode ab dem ersten Oktober bis zum 31. April definiert. Entgegen der gängigen Meinung ist diese Periode gesetzlich oder im Mietrecht nicht definiert. Ein Anspruch auf Raumtemperaturen ist gesetzlich niedergelegt. Die Räume müssen sich zwischen sechs Uhr am Morgen und 23 Uhr auf mindestens zwanzig Grad Celsius aufheizen lassen, in den restlichen Nachtstunden aus 18 Grad.

Als Außentemperatur wird ein fünftägiger Mittelwert unter 15 Grad als Heizperiode definiert. Ein Vermieter hat nicht die freie Wahl bezüglich ausschalten oder anlassen. Vermieter dürfen die Heizung erst abstellen bei einer Raumtemperatur von mindestens 16 Grad Celsius. Um eine optimierte Energieausnutzung zu erreichen, sollte auch ein Vermieter das Abstellen oder Durchlaufen lassen in den Übergangszeiten an allen Beurteilungsfaktoren ausrichten.

Heizung abschalten: Wichtige Faustregeln

Grob lässt sich sagen, das sich das Abschalten der Heizung und das wieder in Betrieb nehmen in einem etwa vierwöchigen Übergangszeitfenster bewegt.

Ausschalten oder anlassen werden auch von weiteren technischen Bedingungen beeinflusst. Dazu gehören auch die Speichervorrichtungen für Warmwasser. Warmes Wasser abzustellen ist ganzjährlich nicht erlaubt oder möglich, wenn keine alternative Erwärmungstechnik vorhanden ist.

Als Auskühlungsgrenze werden 14 Grad Raumtemperatur bezeichnet und die Auskühlung pro Stunde sollte 0,8 Grad nicht überschreiten.