Altbau-Sanierung SanierungsmaßnahmenDie energetische Altbausanierung stellt einen Schlüsselfaktor zur Erreichung der Klimaziele dar. Aus diesem Grund wurden mehrere staatliche Förderprogramme aufgelegt. Von Einzelmaßnahmen bis zur Komplettsanierung. Seit Anfang 2021 ist die Förderung noch umfangreicher gestaltet. Allerdings hat sich das Antragsverfahren durch die teilweise Verlagerung von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zum Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verändert.

Welche energetischen Sanierungsmaßnahmen sind förderungsfähig?

Hier ein kurzer Leitfaden und praktische Tipps für

Ihr Projekt:

Grundsätzlich sind alle Maßnahmen relevant, die zur Erhöhung der Energieeffizienz eines Gebäudes beitragen. Dazu gehören:

– die Gebäudehülle | gut isolierte Fenster und Türen sowie Dämmung von Dach und Außenwänden
– Optimierung der bestehenden Heizungsanlage
– Anlagen zur Wärmeerzeugung | Heizungstechnik und Wärmepumpen
– Anlagentechnik | Raumlufttechnik wie zur Wärme- und Kälterückgewinnung

Deutsche Haushalte wenden fast 90 % ihres Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser auf. Dies verdeutlicht das enorme Einsparpotenzial einer Altbausanierung. Auch der Umstieg auf Flächenheizungen wie Fußbodenheizung oder Wandheizung bietet sich an. Letztere kann in den warmen Monaten eine Klimaanlage ersetzen. Zuschüsse für Fachplanung und Baubegleitung geben Ihnen Hilfestellung und Planungssicherheit.

Der individuelle Sanierungsfahrplan | Bedarfsanalyse, Ablaufplan und mögliche Förderung

Wenn Sie eine Altbausanierung ins Auge fassen, ist der individuelle Sanierungsfahrplan (ISFP) in jedem Fall zu empfehlen. Denn das Kosten-Nutzen-Verhältnis fällt eindeutig zu Ihren Gunsten aus. Teilweise bildet der ISFP die Grundvoraussetzung für eine Förderung.

Zuständig sind Energie-Effizienz-Expert*innen, die zunächst den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes sowie Ihren individuellen Nutzereinfluss festhalten. Daraus ergeben sich Sofortmaßnahmen, wie Sie Ihr Verbrauchsverhalten umstellen können und konkrete Maßnahmenpakete. Denn häufig ist es sinnvoll oder gar zwingend notwendig, bestimmte Arbeiten zu kombinieren oder vorzuziehen. Risse im Mauerwerk beispielsweise müssen genauestens überprüft werden. Baudynamische Risse (Setzungsrisse) erfordern als allererste Maßnahme eine Baugrundverstärkung.

Sie erhalten detaillierte Informationen über zu erwartende Kosten und Fördermöglichkeiten Ihrer Altbausanierung und eine grafische Darstellung, wie sich die Energieeffizienz Ihrer Immobilie verbessern lässt.

Zuschuss und zusätzlicher Bonus

Das BAFA bezuschusst eine solche Energieberatung mit 80 % bei einem Höchstbetrag von 1.300 Euro. Die Beratungskosten sind abhängig von Größe und Komplexität des Gebäudes und liegen zurzeit etwa zwischen 900 und 1.700 Euro. Somit dürfte Ihr Anteil aller Voraussicht nach zwischen 180 und 400 Euro betragen. Innerhalb von 15 Jahren nach Ausstellung des IFSP erhalten Sie 5 % mehr Zuschuss für jede ausgeführte Einzelmaßnahme. Eine Verpflichtung zur Umsetzung ergibt sich für Sie allerdings nicht.

Fördergelder beantragen

Fördermittel können Sie in Form von Krediten oder Zuschüssen erhalten und diese auch kombinieren. Neben KfW und BAFA bieten Länder und Kommunen teilweise Zusatzprogramme an. Lassen Sie sich von kompetenter Stelle beraten und stellen Sie Ihre Anträge grundsätzlich, bevor Sie Kaufverträge schließen oder eine Leistung in Auftrag geben.

Komplettsanierung

Für Ihre komplette Altbausanierung bietet die KfW attraktive Lösungen an. Der technische Standard „KfW-Effizienzhaus“ ist auf Altbauten und ebenso Baudenkmale anwendbar. Je mehr sich Ihre Immobilie durch eine Altbausanierung diesem Standard annähert, desto höher fällt die mögliche Fördersumme aus. Dabei können Sie weitere Vorteile kombinieren, wenn Sie sich beispielsweise entschließen, Ihr Haus/Ihre Wohnung barrierefrei zu gestalten. Auch beim Kauf einer fertig sanierten/umgebauten Immobilie profitieren Sie von der staatlichen Förderung.

Einzelmaßnahmen

Die KfW unterstützt bereits heute die Umstellung Ihrer Heizung auf erneuerbare Energien mit einem zinsgünstigen Darlehen. Ab dem 01.07.2021 sollen im Zuge der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) alternative Kreditvarianten für Einzelmaßnahmen zur Verfügung stehen. Zuschüsse aus diesem Programm können Sie beim BAFA beantragen.