Das Umrüsten einer alten Heizung auf Gas galt lange als naheliegender Schritt. 2026 ist die Ausgangslage jedoch eine andere: Neue Gasheizungen unterliegen ab 2029 der Bio-Treppe, sind nicht mehr eigenständig förderfähig und durch den steigenden CO2-Preis langfristig teuer. Dieser Ratgeber erklärt Voraussetzungen, Kosten und die aktuelle Einordnung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Beim Umrüsten auf Gas sind der Anschluss ans Erdgasnetz oder alternativ ein Flüssiggastank sowie die Eignung der Abgasanlage die zentralen Voraussetzungen.
  • Die Kosten liegen grob bei 5.000 bis 10.000 Euro, abhängig von baulichem Aufwand und einer eventuell nötigen Schornsteinsanierung.
  • Wichtig 2026: Eine reine Gasheizung ist nicht förderfähig und unterliegt mit Inkrafttreten des GModG ab 2029 der Bio-Treppe. Vor einer Umrüstung sollte eine Wärmepumpe geprüft werden.

Warum das Umrüsten überdacht werden sollte

Früher sprachen der niedrigere Preis und die geringeren Schwankungen des Gaspreises, der geringere Platzbedarf und die saubereren Emissionen für einen Wechsel von Öl auf Gas. Diese Vorteile bestehen im Grundsatz weiter: Die Gasverbrennung ist emissionsärmer als die Ölverbrennung, und der frei werdende Lagerraum lässt sich anderweitig nutzen. Allerdings haben sich die Rahmenbedingungen verschoben. Gas bleibt ein fossiler Brennstoff, dessen Preis durch die CO2-Bepreisung über die Jahre steigt. Und rechtlich ist eine reine Gasheizung als neue Heizung nur noch eingeschränkt möglich, da das Gebäudeenergiegesetz einen Mindestanteil erneuerbarer Energie vorschreibt. Das Umrüsten auf eine reine Gasheizung ist damit in vielen Fällen keine zukunftssichere Lösung mehr.

Voraussetzungen

Bei einer Umstellung ist zunächst zu klären, ob das Gebäude ans Erdgasnetz angeschlossen werden kann. Ist das nicht möglich, bietet eine Flüssiggasheizung mit eigenem Tank eine Alternative. Ist ein Anschluss möglich, bestimmen die Entfernung zur anzapffähigen Leitung und die Einbindung der Gasleitungen im Gebäude die Kosten. Ein wichtiger Punkt ist die Abgasanlage: Da moderne Gasgeräte mit Brennwerttechnik arbeiten und das Abgas stark abkühlen, ist häufig eine Schornsteinsanierung nötig, damit der Schornstein feuchteunempfindlich wird. Bei Öl- oder Festbrennstoffsystemen ohne Brennwerttechnik ist eine Anpassung der Abgasanlage praktisch immer erforderlich.

Lohnend oder zu aufwendig?

Ob sich die Umrüstung technisch einfach oder schwierig gestaltet, hängt von den baulichen Gegebenheiten und dem vorhandenen Schornstein ab. In manchen Altbauten lohnt sie sich nicht oder ist bautechnisch nicht zulässig. Lässt sich problemlos von einer Zentralheizung auf eine andere Lösung umstellen, kann das die Kosten beeinflussen. Zugleich entstehen nach der Umstellung oft Altlasten wie ein nicht mehr benötigter Heizöltank oder Brennstofflagerräume, die zurückgebaut werden müssen. Grundsätzlich gilt: Je größer der Heizenergieverbrauch, desto eher amortisiert sich eine Umrüstung. Diese Faustregel sollte jedoch immer im Licht der aktuellen Rechtslage und der Preisentwicklung betrachtet werden.

Erdgas oder Flüssiggas?

Wer auf Gas umrüstet, hat je nach Lage die Wahl zwischen Erdgas und Flüssiggas. Erdgas wird über das öffentliche Netz geliefert, sofern ein Anschluss vorhanden oder herstellbar ist. Der Vorteil liegt in der bequemen, leitungsgebundenen Versorgung ohne eigenen Lagerraum. Der laufende Bezug richtet sich nach dem Gaspreis. Flüssiggas kommt dort infrage, wo kein Erdgasanschluss möglich ist. Es wird in einem Tank auf dem Grundstück gelagert, der ober- oder unterirdisch aufgestellt werden kann, und regelmäßig per Tankwagen aufgefüllt. Das ermöglicht eine gewisse Bevorratung zu günstigen Einkaufszeitpunkten, erfordert aber Platz und die Wartung des Tanks. In der Anschaffung ist ein Flüssiggastank ein zusätzlicher Kostenfaktor, während beim Erdgas gegebenenfalls die Kosten für den Netzanschluss anfallen. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von der örtlichen Verfügbarkeit, dem Platzangebot und den Gesamtkosten ab. In beiden Fällen bleibt jedoch die grundsätzliche Einordnung bestehen: Es handelt sich um einen fossilen Brennstoff, dessen Einsatz als reine Heizung den gesetzlichen Vorgaben unterliegt.

Kosten

Wenn die Rahmenbedingungen es erlauben, treten beim Umrüsten auf Gas verschiedene Kostenpunkte in den Vordergrund. Für das Umrüsten von Öl auf Gas können grob 10.000 Euro anfallen, wobei bauliche Aufwendungen meist enthalten sind. Zum Vergleich lohnt der Blick auf die Alternative: Eine ohnehin fällige Heizungssanierung unter Beibehaltung des bisherigen Energieträgers macht oft nur einen Teil dieses Betrags aus, sodass effektiv Investitionen in der Größenordnung von 5.000 bis 7.000 Euro verbleiben. Ein Neuanschluss ans Erdgasnetz oder ein Flüssiggastank samt Montage kostet grob 2.000 Euro. Diese Zahlen sind grobe Orientierungswerte; die genaue Kalkulation für den Einzelfall erstellt ein Fachbetrieb nach Prüfung der baulichen Gegebenheiten.

Förderung und Einordnung 2026

Der wichtigste Unterschied zu früher betrifft die Förderung. Anders als in der Vergangenheit fördern KfW und BAFA den Wechsel auf eine reine Gasheizung nicht mehr, da die Bundesförderung für effiziente Gebäude ausschließlich erneuerbare Systeme bezuschusst. Mit Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das das frühere Gebäudeenergiegesetz ablöst, gilt für neu eingebaute Gasheizungen ab 2029 die Bio-Treppe. Ein Einbau ist daher nur als Teil einer Hybridlösung mit erneuerbarer Komponente sinnvoll, wobei nur dieser erneuerbare Anteil gefördert wird. Wer über eine Umrüstung nachdenkt, sollte zudem die kommunale Wärmeplanung berücksichtigen, die festlegt, welche Gebiete künftig über Wärmenetze versorgt werden. In vielen Fällen ist statt der Umrüstung auf Gas die Prüfung einer Wärmepumpe die sinnvollere Wahl, da sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, mit bis zu 70 Prozent (in der untersten Einkommensstufe bis zu 80 Prozent) gefördert wird und unabhängig von steigenden Gaspreisen macht. Eine unabhängige Beratung hilft, die für das Gebäude passende und zukunftssichere Lösung zu finden.

Lohnt der Wechsel von Öl auf Gas noch? Die Bio-Treppe im Blick

Wer von Öl auf Gas umrüstet, baut eine neue Gasheizung ein und fällt damit unter die Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes:

Zeitpunkt Mindestanteil grüner Gase
ab 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent
ab 1. Januar 2030 mindestens 15 Prozent
ab 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent
ab 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent

Der Umstieg bringt kurzfristig Vorteile: Erdgas setzt je Kilowattstunde weniger CO2 frei als Heizöl, wird derzeit günstiger gehandelt, und Tank sowie Tankprüfung entfallen. Der entscheidende Haken ist jedoch, dass Sie damit von einem fossilen System in das nächste wechseln und die Bio-Treppe unverändert greift, während beide Brennstoffe dem steigenden CO2-Preis unterliegen und keine Förderung erhalten. Prüfen Sie deshalb, ob der Aufwand für den Gasanschluss nicht besser gleich in ein gefördertes erneuerbares System fließt.

Häufige Fragen zum Umrüsten auf Gas

Lohnt sich das Umrüsten von Öl auf Gas noch?

Meist nur eingeschränkt. Der Umstieg spart Tankraum und etwas CO2, bleibt aber eine fossile Lösung ohne Förderung und mit steigendem CO2-Preis. Sinnvoller ist in den meisten Fällen der direkte Schritt zur Wärmepumpe, die gefördert wird und im Betrieb günstiger heizt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zunächst braucht es einen Gasanschluss. Liegt keiner in der Straße, scheidet Erdgas praktisch aus. Dann sind der alte Öltank zu entsorgen, der Schornstein anzupassen und die Gasleitung zu verlegen. Fehlt der Anschluss, bleibt nur Flüssiggas mit eigenem Tank, was den Kostenvorteil gegenüber Öl weitgehend aufhebt.

Was kostet die Umrüstung auf Gas?

Für die neue Gasheizung sind rund 12.000 Euro anzusetzen, dazu die Tankentsorgung mit 1.000 bis 2.500 Euro und bei fehlendem Anschluss der Gasanschluss mit 1.500 bis 2.500 Euro. In Summe liegt die Umrüstung damit oft im Bereich einer geförderten Wärmepumpe, die anschließend deutlich günstiger heizt.

Ist eine neue Gasheizung überhaupt noch erlaubt?

Solange das Gebäudeenergiegesetz gilt, nur, wenn die Anforderung an neu eingebaute Heizungen erfüllt wird, in der Praxis über eine Hybridlösung. Eine reine Gasheizung ist beim Neueinbau kaum noch zulässig und nicht förderfähig. Ab 2029 kommt die Pflicht zur Beimischung klimafreundlicher Gase hinzu.

Erdgas oder Flüssiggas beim Umrüsten?

Erdgas ist günstiger und komfortabler, setzt aber einen Anschluss voraus. Flüssiggas funktioniert überall, verlangt jedoch einen Tank samt Prüfpflichten und ist teurer je Kilowattstunde. Wo kein Erdgasanschluss liegt, ist die Wärmepumpe fast immer die bessere Alternative zum Flüssiggas.