Mit dem Jahr 2024 bieten sich attraktive Förderprogramme für die Heizungsmodernisierung. Am 01.01.2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten, besser auch als Heizungsgesetz bekannt. Damit kommt es auch zu einer weitreichenden Anpassung der Förderlandschaft. Zuständig für die Antrag, Genehmigung und Ausschüttung ist dabei die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit welchen Förderungen Eigentümer rechnen können, Voraussetzungen und welche Heizungsarten Zuschüsse erhalten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ab 2024 fördert die KfW den Einbau von Heizungen, die mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Eigentümer können auf Zuschüsse und zinsgünstige Kredite zugreifen, die bereits im Voraus beantragt werden müssen.
- Die Basis-Förderung für den Heizungstausch beträgt 30%. Mit zusätzlichen Boni, wie dem Einkommens-Bonus (30%), dem Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20%) und dem Innovationsbonus (5%), kann die Förderung auf bis zu 70% der Kosten erhöht werden.
- Die maximale Fördersumme liegt bei 30.000 Euro, wovon bis zu 21.000 Euro erstattet werden können. Neben Einzelmaßnahmen wie dem Heizungstausch werden auch umfassende Sanierungsmaßnahmen im Rahmen von Effizienzhäusern gefördert.
Die KfW als Förderbank für das neue Heizungsgesetz
Lag die Zuständigkeit für die Heizungsförderung zuletzt weitestgehend bei der BAFA, ist 2024 die KfW Ansprechpartner rund um Fördermittel für die neue Heizung. So kommt es mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz zu einer Anpassung der Heizungsförderung. Grundlage dafür bildet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Neben zinsgünstigen Krediten sieht diese auch Zuschüsse für den Kauf einer neuen, regenerativen Heizung vor.
Die KfW Förderung der Heizung unterteilt zwei Bereiche. Es gibt den einmaligen Zuschuss, bei dem Ihnen ein fester Betrag ohne Rückzahlungsverpflichtung ausgehändigt wird. Der größere Anteil der Fördermittel besteht aus günstigen Darlehen, bei denen die KfW Zinsen für den aufgenommenen Kredit deutlich unter dem marktüblichen Zins liegen. Teilweise sind die Kredite für einen beschränkten Zeitraum auch zinsfrei möglich.
Anhand des Plans Ihrer Modernisierung oder Anschaffung müssen Sie die KfW-Förderung im Voraus beantragen und genehmigen lassen. Eine nachträgliche Bewilligung ist in der Regel nicht möglich.
Zuschüsse für regenerative Heizungen 2024
Zusammen mit dem Heizungsgesetz hat die Bundesregierung eine Vereinfachung der Förderlandschaft beschlossen. Ab 2024 erhält grundsätzlich jede Heizung eine Förderung, die mindestens 65% erneuerbare Energien nutzt. Gefördert wird beispielsweise der Wechsel von einer fossilen Heizung wie einem Kohlofen, einer Nachtspeicherheizung oder einer Öl- oder Gasheizung auf eine Wärmepumpe oder Pelletheizung.
Die Basis-Förderung für den Heizungstausch beträgt 30%. Diese erhalten Eigentümer in jedem Fall für den Wechsel auf eine nachhaltige Heizungsart. Darüber hinaus bietet die KfW-Förderung verschiedene Boni. Dadurch lässt sich die Basis-Förderung von 30% auf bis zu 70% aufstocken. Hier ein Überblick über mögliche Zuschüsse:
- 30% Basis-Förderung: Diese erhalten Eigentümer aller Wohn- und Nichtwohngebäude für den Wechsel auf eine regenerative Heizung, die mindestens 65% erneuerbare Energien nutzt.
- 30% Einkommens-Bonus: Zusätzliche 30% erhalten Eigentümer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass es sich um selbstnutzende Wohneigentümer handelt.
- 20% Klima-Geschwindigkeits-Bonus: Damit belohnt der Staat kurzentschlossene Heizungsmodernisierer, die ihre Heizung vor 2029 austauschen. Danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozent.
- 5% Innovationsbonus: Dieser winkt Eigentümern, die auf eine Wärmepumpe mit einem klimafreundlichen Kältemittel nutzen. Außerdem erhalten den Bonus Eigentümer, die auf eine Grundwasser- oder Erdwärmepumpe wechseln.
Maximale Förderung bei 70%
Auch wenn durch das Aufstocken der Boni rein rechnerisch ein höherer Zuschuss möglich ist, liegt die maximale Höhe der Förderung durch die KfW bei 70%. Die höchstmögliche Fördersumme liegt bei 30.000 Euro. Insgesamt sind somit maximal 70% von 30.000 Euro Anschaffungskosten für die neue Heizung möglich, was höchstens 21.000 Euro entspricht.
Einzelmaßnahme oder Effizienzhaus
Generell wird zwischen Einzelmaßnahmen und umfassenden Sanierungsmaßnahmen unterschieden. Die Förderung der Heizung durch die KfW hat bei einer Einzelmaßnahme die Umstellung und Ergänzung der Energieträger oder die Verbesserung der Heizungstechnik im Auge. In diesem Fall wird als Berechnungsgrundlage für Zuschüsse oder Kredite das Investitionsvolumen in die technische Anlage gewählt. Bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen müssen die gesetzlich verankerten Standards für ein Effizienzhaus erfüllt werden.
Neben technischen Erneuerungen spielen auch bauliche Ausgaben und Aufwendungen wie Dämmungen sowie Fenster- und Türenaustausch bei der KfW Förderung eine Rolle. Hier erhalten Eigentümer vergünstigte Kredite für die Sanierung ihrer gesamten Immobilie. Die Zinsen der Kredite der KfW liegen dabei oft deutlich unter denen anderer Kreditgeber.
KfW Förderung – Was Sie beachten müssen
Sie müssen bei allen Programmen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau vor dem Beginn der Maßnahmen alle Anträge über Ihre Hausbank einreichen. Das gilt auch für BAFA Förderungen, die je nach KfW Förderung parallel beantragt werden können. Erkundigen Sie sich über zusätzliche mögliche Förderungen anderer Träger wie Ländern, Regionen oder Kommunen. Das Bundeswirtschaftsministerium bietet eine ständig aktualisierte Angebotsliste an.
Idealerweise erstellen Sie zwei unterschiedliche Sanierungswege und Heizungstypen und wägen deren Förderungswürdigkeiten gegeneinander ab.
Tipp
Beginnen Sie erst nach der vorliegenden Zusage der Förderungen mit dem Kauf der neuen Bauteile und der Realisierung von baulichen Maßnahmen.
Außerdem macht es Sinn, auf professionelle Hilfe zu setzen. Ein guter Energieberater ist sein Honorar immer wert. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf für eine unabhängige Förderungsberatung für Ihr Modernisierungsvorhaben.