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Dass sich der Austausch der alten Heizungsanlage auch in finanzieller Hinsicht lohnen kann, zeigen bereits zwei Bundesländer in Deutschland, die Prämien für die Entsorgung veralteter Heizungen vergeben haben.

Dabei interessiert Bauherren und Wohnungseigentümer neben den Anforderungen für die Bewilligung selbstverständlich auch wie hoch die Abwrackprämie für die Heizung ausfällt.

Hier erhalten Sie alle Fakten und wissenswerte Informationen rund um das Thema Heizungen und finanzielle Unterstützung.

Abwrackprämie für Heizungen überall in Deutschland verfügbar?

Eine Abwrackprämie für Heizungen gibt es in Sachsen bereits seit 2009. Dort erhalten Bauherren für den Austausch der alten Heizungsanlage 1.250 Euro.
Auch im Saarland gibt es seit Juli 2009 eine derartige Abwrackprämie in Höhe von 1.000 Euro für Kessel, die älter als 15 Jahre sind und durch Brennwerttechnik oder eine Photovoltaikanlage auf dem Dach (2 Kilowatt) ersetzt werden.

Zu beantragen ist die Finanzspritze noch vor dem Kauf und zwar bei der saarländischen Aufbaubank. Eine Frist von acht Wochen können Sie vom Zeitpunkt der Antragsstellung bis zur Auszahlung des Zuschusses ansetzen. Sie sollten die neue Anlage unbedingt von einem Heizungsmonteur einbauen lassen.

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen haben Bauherren einzureichen:

  • Förderantrag
  • Bestätigungsformular eines Schornsteinfegermeisters, der die Anlage überprüft und abnimmt
  • Rechnungskopie

Können Bauherren in NRW auch mit einer Prämie rechnen?

Das Bundesland NRW hat bereits 2012 eine Abwrackprämie für Heizungen gefordert, konnte diese aber bis zum heutigen Tage nicht ins Leben rufen. Auch in anderen Gebieten und Regionen der Bundesrepublik ist eine klassische Abwrackprämie, wie man sie aus der Automobilbranche kennt, noch nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund ist das Handwerk an einer Entscheidung interessiert, um den Austausch alter Heizkessel gezielt voranzutreiben.

Welche Anforderungen müssen alte Heizungsanlagen erfüllen?

Voraussetzungen

Damit die Abwrackprämie gewährt wird müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Inbetriebnahme des Heizsystems mit fossilen Brennstoffen wie Gas, Öl oder Koks
  • Bisher keine Nutzung der Brennwerttechnik
  • Nach § 10 der Energiesparverordnung (EnEV) darf keine gesetzliche Austauschpflicht des alten Kessels vorliegen

Finanziert werden sollen solche Prämien über die Umlage auf Gas- oder Öllieferanten, die diese Kosten im Endeffekt an den Endkunden abwälzen. Daher wird die Abwrackprämie für Heizungen verbraucherseitig zum Teil mit kritischen Augen betrachtet.

Modernisieren lohnt sich

Modernisieren lohnt sich jedoch auch ohne Abwrackprämie, da Sie von zahlreichen Fördermitteln profitieren können die Bund, Länder und Gemeinden zur Verfügung stellen. Daher sollten modernisierungswillige Bauherren nicht länger warten, sondern jetzt auf Öl- oder Gasbrennwertheizungen und erneuerbare Energien, wie Solar oder Umweltwärme setzen.

Aktuelle Fördermöglichkeiten

Bauherren, die ihre alte Heizungsanlage entsorgen und eine Modernisierung des Heizkessels nicht nur beabsichtigen sondern vollständig vornehmen, erhalten attraktive Zuschüsse. Seit dem 1. Januar 2016 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein neues Marktanzreizprogramm (MAP) verabschiedet, das sich Anreizprogramm Energieeffizienz nennt. Damit soll der Modernisierungswille von Bauherren bewusst gefördert und Kohlenstoffdioxid Emissionen effizient verringert werden. Anlaufstellen für die Beantragung von Fördermitteln sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderung) und das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrollen (BAFA-Förderung).

Wenn Sie Fragen zur Modernisierung oder Sanierung Ihrer alten Heizungsanlagen haben, steht Ihnen das Team von Kesselheld zur Verfügung. Egal, ob Gasbrennwert- oder Wärmepumpenheizung, die Experten helfen Ihnen gern.