
Der Energieverbrauchskennwert ist eine zentrale Kennzahl rund um die Energieeffizienz von Gebäuden. Mit ihm lässt sich der Verbrauch verschiedener Wohn- und Nutzgebäude vergleichbar machen. Auf einen Blick zeigt er, wie sparsam oder verschwenderisch ein Gebäude mit Energie umgeht. Dieser Ratgeber erklärt, wie sich der Energieverbrauchskennwert zusammensetzt, wofür er genutzt wird und wie sich ein schlechter Wert verbessern lässt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Energieverbrauchskennwert gibt an, wie viel Energie ein Gebäude pro Jahr und Quadratmeter verbraucht, angegeben in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²).
- Er wird im Energieausweis eingetragen, der beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes gesetzlich vorgeschrieben ist, und erlaubt Kaufinteressenten eine schnelle Einschätzung.
- Die Skala reicht von unter 30 kWh/m² bei sehr sparsamen Gebäuden bis über 400 kWh/m² bei unsanierten Altbauten. Dämmung und eine effiziente Heizung verbessern den Wert deutlich.
Was der Energieverbrauchskennwert aussagt
Der Energieverbrauchskennwert gibt an, wie viel Energie in einem Gebäude pro Jahr und pro Quadratmeter verbraucht wird. Bei Wohngebäuden dient die Gebäudenutzfläche als Bezugsgröße, bei Nichtwohngebäuden die Nettogrundfläche. Der jährliche Verbrauch wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) ausgedrückt.
In den Kennwert fließen unterschiedliche Verbrauchsquellen ein, sodass er das durchschnittliche Verbrauchsverhalten widerspiegelt. Berücksichtigt werden vor allem die Energie für Heizung und Warmwasser, bei Nichtwohngebäuden zusätzlich Anteile für Kühlung und Beleuchtung. Auf diese Weise lässt sich schnell ablesen, wie viel Energie rechnerisch auf jeden Quadratmeter des Gebäudes entfällt. Weil der Wert auf tatsächlichen Verbrauchsdaten beruht, hängt er auch vom Nutzerverhalten ab, anders als der rechnerisch ermittelte Bedarfskennwert.
Wofür wird der Kennwert verwendet?
Der Energieverbrauchskennwert wird in den Energieausweis eingetragen, den Eigentümer spätestens beim Verkauf oder bei der Neuvermietung ihres Gebäudes benötigen. Die Pflicht dazu ergibt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der eingetragene Kennwert erlaubt auf den ersten Blick Rückschlüsse auf die energetische Qualität des Gebäudes.
Für Kaufinteressenten ist das wertvoll: Sie erkennen sofort, ob und in welcher Größenordnung Investitionen nötig sind, um das Gebäude energetisch sinnvoll zu sanieren, etwa durch eine Heizungsmodernisierung oder eine Heizungssanierung. Ein hoher Kennwert deutet auf hohe laufende Kosten und Sanierungsbedarf hin, ein niedriger auf einen sparsamen Betrieb.
Verbrauchs- oder Bedarfskennwert?
Im Energieausweis gibt es zwei Varianten, die leicht verwechselt werden. Der Energieverbrauchskennwert beruht auf dem tatsächlichen Verbrauch der zurückliegenden Jahre, meist ermittelt aus Heizkostenabrechnungen von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden. Er spiegelt damit auch das Verhalten der Bewohner wider: Wer sparsam heizt oder viel verreist, erzeugt einen niedrigeren Wert als eine große Familie im selben Gebäude.
Der Bedarfskennwert wird dagegen rechnerisch aus den baulichen Eigenschaften des Gebäudes abgeleitet, etwa aus Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik. Er ist unabhängig vom Nutzerverhalten und daher besser für den Vergleich der reinen Gebäudequalität geeignet. Für Neubauten und kleinere, ältere Wohngebäude ist der aufwendigere Bedarfsausweis unter bestimmten Voraussetzungen sogar vorgeschrieben. Beim Vergleich zweier Immobilien lohnt sich deshalb der Blick darauf, welche Variante zugrunde liegt.
Typische Werte nach Gebäudealter
Als grobe Orientierung gelten unsanierte Altbauten aus der Zeit vor der ersten Wärmeschutzverordnung oft mit deutlich über 200 kWh/m² und Jahr als besonders verbrauchsstark. Gebäude mit zwischenzeitlicher Modernisierung liegen häufig im mittleren Bereich um 100 bis 150 kWh/m². Moderne, gut gedämmte Neubauten und sanierte Effizienzhäuser erreichen dagegen Werte deutlich unter 60 kWh/m². Diese Spannen sind nur Richtwerte, denn Lage, Nutzung und Anlagentechnik beeinflussen das Ergebnis stark. Sie zeigen aber, wie groß der Einfluss einer energetischen Sanierung sein kann.
Die Skala: von sparsam bis Energieschleuder
Die Skala reicht von einem sehr geringen Verbrauch bis zu mehr als 400 kWh/m² im Jahr. Am unteren Ende stehen hocheffiziente Gebäude wie das Passivhaus, das seinen Wärmebedarf weitgehend aus internen und passiven Quellen deckt und nur sehr wenig Energie von außen benötigt. Am oberen Ende befinden sich unsanierte Altbauten, bei denen keine energetischen Maßnahmen ergriffen wurden. Solche Gebäude belasten nicht nur die Umwelt, sondern auch das Budget ihrer Bewohner, weil sie deutlich mehr Energie verbrauchen als nötig.
Im Energieausweis wird der Kennwert zusätzlich über eine farbige Skala von Grün bis Rot und über Effizienzklassen von A+ bis H dargestellt. Das macht die Einordnung auch ohne Fachwissen verständlich. Ein Energieausweis ist nach Ausstellung in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss er bei Verkauf oder Vermietung erneuert werden. Kaufinteressenten sollten den Kennwert nicht isoliert betrachten, sondern zusammen mit Baujahr, Ausstellungsdatum und der Frage, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis vorliegt, bewerten.
Den Kennwert verbessern
Ein schlechter Energieverbrauchskennwert lässt sich nachträglich verbessern. Je nach Gebäude bieten sich unterschiedliche Maßnahmen an. Eine wirksame Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke reduziert den Wärmebedarf spürbar. Ebenso senkt der Austausch alter Fenster die Verluste.
Große Wirkung hat die Heizung: Der Umstieg von einem alten Konstanttemperaturkessel auf eine effiziente Wärmepumpe oder ein Brennwertgerät verbessert den Kennwert deutlich. Auch Anlagen zur teilweisen Eigenversorgung wie Solarthermie für die Warmwasserbereitung wirken sich positiv aus. Schon vergleichsweise günstige Schritte wie ein hydraulischer Abgleich oder der Tausch der Heizungspumpe können den Verbrauch senken. Viele dieser Maßnahmen sind über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschussbar. Welche Schritte an einem konkreten Gebäude sinnvoll und wirtschaftlich sind, klärt am besten eine Energieberatung, die auch einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen kann.
Rechenbeispiel: Den Kennwert selbst ermitteln
Beispiel: Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche und einem Jahresverbrauch von rund 18.950 Kilowattstunden Gas.
Die Formel ist simpel: Jahresverbrauch geteilt durch Fläche. Der Haken steckt in der Fläche, denn hier rechnen Hausbesitzer und Energieausweis mit unterschiedlichen Bezugsgrößen:
| Bezugsgröße | Rechnung | Kennwert |
|---|---|---|
| Wohnfläche (was Sie selbst kennen) | 18.950 geteilt durch 140 m² | rund 135 kWh/m² |
| Gebäudenutzfläche des Energieausweises (rund das 1,2-Fache) | 18.950 geteilt durch 168 m² | rund 113 kWh/m² |
Derselbe Verbrauch ergibt also je nach Bezugsfläche 135 oder 113 Kilowattstunden je Quadratmeter, ein Unterschied von rund 17 Prozent. Wer seinen selbst gerechneten Wert mit dem Ausweis vergleicht, vergleicht deshalb oft Äpfel mit Birnen. Für den Vergleich mit Tabellenwerten ist das entscheidend, denn 135 klingt nach mittlerem Bestand, 113 schon nach ordentlich saniert.
Zwei weitere Punkte gehören dazu. Der Verbrauchskennwert im Energieausweis wird witterungsbereinigt, also auf ein durchschnittliches Jahr umgerechnet, damit ein milder Winter das Gebäude nicht besser aussehen lässt, als es ist. Und er beschreibt das Verhalten der Bewohner mindestens so sehr wie das Gebäude: Ein sparsamer Single in einem ungedämmten Haus erzeugt einen besseren Kennwert als eine Familie im Effizienzhaus. Genau deshalb ist der Bedarfsausweis, der das Gebäude rechnerisch bewertet, für den Vergleich zweier Immobilien aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis.
Häufige Fragen zum Energieverbrauchskennwert
Was sagt der Kennwert aus?
Er gibt an, wie viel Energie ein Gebäude pro Jahr und Quadratmeter verbraucht, angegeben in Kilowattstunden pro Quadratmeter. Die Skala reicht von unter 30 kWh/m² bei sehr sparsamen Gebäuden bis über 400 kWh/m² bei unsanierten Altbauten.
Worin unterscheidet er sich vom Bedarfsausweis?
Der Verbrauchskennwert beruht auf den tatsächlichen Abrechnungen der Vorjahre und hängt damit vom Nutzerverhalten ab. Der Bedarfsausweis wird rechnerisch aus Bauteilen und Anlagentechnik ermittelt und ist vom Verhalten unabhängig.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Beim Verkauf und bei der Neuvermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung. Der Ausweis ist Interessenten unaufgefordert vorzulegen, bereits bei der Besichtigung.
Wie lässt sich der Wert verbessern?
Durch Dämmung der Gebäudehülle, den Austausch alter Fenster und eine effizientere Anlagentechnik. Auch ein hydraulischer Abgleich und eine korrekt eingestellte Regelung wirken sich auf den Verbrauch aus.
